31.05.2010 - 6 Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Dem Kreisausschuss wird die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis zu einem Wert von 2.000 Euro übertragen.
2. Die Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen im Haushaltsjahr 2009 wird genehmigt.
3. Die in Anlage 2 beigefügte Dienstanweisung wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
43,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
70 kB
|