06.10.2010 - 5 Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Mi., 06.10.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
BL Ruth erläutert die Vorlage und weist auf die Entstehungsgeschichte für den damaligen Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages hin. Es sei beabsichtigt, einen Folgevertrag ab 2012 abzuschließen, der die Kosten schrittweise in 2012 und 2013 senkt. Ab 2014 soll dann ein dauerhafter Vertrag mit mietähnlichen Konditionen abgeschlossen werden.
KTA Thiemann begrüsst diesen Schritt. Der Eigenbetrieb müsse seine Kosten im Auge behalten. Andererseits sei die schrittweise Senkung eine faire Grundlage für einen neuen Vertrag, da der NDUV in großen finanziellen Schwierigkeiten steckt.
Beschluss
Beschluss:
1. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, den zum 01.07.2004 geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Betrieb Straßenbau und unterhaltung des Landkreises und dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV) mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 zu kündigen und
2. die Betriebsleitung wird ermächtigt, mit dem NDUV Verhandlungen über einen Folgevertrag für die Jahre 2012 und 2013 aufzunehmen und abzuschließen.