06.10.2010 - 6 Anwendung der Vorschriften des Neuen Kommunalen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Mi., 06.10.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
BL Ruth erläutert die Notwendigkeit für die Hinausschiebung des Umstellungstermines. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, sollte die neue Eigenbetriebsverordnung nicht mehr rechtzeitig in diesem Jahr erlassen worden sein.
Nachteile in der Wirtschaftsführung entstehen hierdurch keine.
Beschluss
Beschluss:
Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) ursprünglich beschlossene Umstellungstermin auf das Neue Kommunale Rechnungswesen zum 01.01.2009, verlängert mit Beschluss des Kreistages vom 05.05.2008 (Vorlage 2008/046) auf den 01.01.2011, wird für den kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und unterhaltung um ein Jahr auf den 01.01.2012 verschoben.
Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung anwendbar.