Vorlage - 2009/133
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Durchführung des
Aktionsprogramms Kindertagespflege für die Laufzeit April 2009 bis März 2012
zu.
Sachlage:
Die Verwaltung gibt im Weiteren einen Überblick über die
Entwicklung der Kindertagespflege und nimmt insoweit Bezug auf die Vorlage Nr.
2009/129.
Mit dem nunmehr 30. Änderungsgesetz zum SGB VIII, dem
Kinderförderungsgesetz (KiFöG) wurde noch einmal der § 24 KJHG überarbeitet.
Bis zum 01.08.2013 ist ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet
hat, in einer Tageseinrichtung oder in Kindertageseinrichtung zu fördern, wenn
1.
diese Leistungen für seine Entwicklung zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist
oder
2.
die Erziehungsberechtigten
a.
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine
Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind
b.
sich in einer beruflichen
Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden
c.
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im
Sinne des II. Buchs (SGB II)
erhalten.
Ab dem 01.08.2013 wird ein Rechtsanspruch in § 24 Absatz 2 SGB
VIII verankert, der vorsieht: „Ein Kind, das das erste Lebensjahr
vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs Anspruch auf
frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege“.
Hiermit wird noch einmal die Gleichrangigkeit von Betreuung in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für die Zielgruppe der 0- bis
unter 3-jährigen Kinder verfestigt und ab 2013 auch mit einem Rechtsanspruch
ausgestattet.
Dem Anspruch der Gleichrangigkeit im Hinblick auf das Angebot
an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege folgt
auch die entsprechende Förderrichtlinie des Landes, die Investitionszuschüsse
für den Bereich der Kindertagespflege vorsieht. Zuwendungsempfänger sind hier
jedoch nicht die Tagespflegeeltern selbst, sondern der örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe. Analog der Regelungen für die Förderung des
Krippenbereichs sind hier ebenfalls Zuschüsse für die Schaffung neuer
Betreuungsplätze, das heißt Betreuungsplätze, die nach dem 18.10.2007
geschaffen wurden, möglich. Bezuschusst werden können Betreuungsplätze durch
Neubau, Erweiterungsbau bzw. Umbau, Erwerb von Gebäuden einschließlich
nachfolgendem Umbau und/oder Beschaffung von Ausstattungsgegenständen.
Auf Grund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom
23.02.2009 (Vorlage Nr. 2008/211) wurden wegen der zu erwartenden niedrigeren
Nachfrage nach diesen Investitionsmitteln 90 % dieser Mittel in den Bereich der
Förderung von Krippenplätzen übertragen.
In dem Zeitraum Juli 2008 bis März 2009 sind insgesamt beim
Landkreis Lüneburg vier Anträge mit einem Gesamtvolumen von 8.054,26t €
eingegangen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Anträge auf
Ausstattungsgegenstände, nur in einem Fall wurde auch eine Erweiterungs- bzw.
Umbaumaßnahme vorgelegt.
Bezogen auf das nach der Übertragung von 90 % der Mittel noch
zur Verfügung stehende Kontingent aus der Landesförderung in Höhe von 91.543,10
€ verbleiben nach Abzug der bereits verplanten Förderungssumme noch
83.488,84 €. Es ist zu erwarten, dass dieser Betrag wohl ausreichend sein
wird für die Bedienung möglicher noch vorzulegender Förderanträge.
Versorgung mit Kindertagespflegeplätzen:
Der Blick auf die Ausbauplanung im Bereich der
Kindertagespflegeplätze ergibt, dass bei 2.556 unter 3-jährigen Kindern, einer
35 %-igen Gesamtversorgungsquote und hiervon 30 % über die Kindertagespflege
268 Kindertagespflegeplätze im Landkreis Lüneburg erforderlich sind. Maßgebend
hierfür ist die Zahl der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Im Augenblick stehen im Landkreis Lüneburg 90
Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis zur Verfügung, wobei nicht alle
diese Tagespflegepersonen zurzeit Tagespflegekinder betreuen. Im Moment sind 70
aktive Tagespflegepersonen bekannt. Die Erfahrung des Familienservicebüros bzw.
der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehen dahin, dass im Schnitt eine
Tagespflegeperson drei Betreuungsplätze anbietet. Die somit zurzeit zur
Verfügung stehenden 210 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren liegen
damit um 58 Plätze unter dem Ausbauwert von 268 Plätzen.
Es muss an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen werden, dass
nach wie vor Tagespflegeverhältnisse bestehen, die dem Landkreis Lüneburg
derzeit noch nicht bekannt sind. Ich verweise insoweit auf die Vorlage Nr.
2009/102 und die Tatsache, dass dem Landkreis Lüneburg nur die aktiven
Tagespflegepersonen bekannt sind, die Kinder betreuen, für deren Betreuung der
Landkreis einen Zuschuss bezahlt oder die Tagespflegekosten ganz übernimmt.
Eine verbindliche Aussage über den Umfang der noch
erforderlichen Kindertagespflegeplätze ist daher zum jetzigen Zeitpunkt
schwierig. Mit der Einführung der Satzung im Landkreis Lüneburg und der
Umstellung auf eine Finanzierung aller Tagespflegeplätze über den Landkreis
Lüneburg erhofft sich die Verwaltung hier auch eine größere Planungssicherheit
für die Zukunft.
Aktionsprogramm Kindertagespflege:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
unterstützt mit dem Aktionsprogramm den Ausbau der Kindertagesbetreuung und
will einen Beitrag zur Qualitätsinitiative „Aufstieg durch Bildung“
der Bundesregierung leisten. Neben der Verbesserung des Betreuungsangebots in
der frühkindlichen Bildung und besonders der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf dient das Aktionsprogramm unter anderem der Professionalisierung der
Tagespflegepersonen. Es stellt insoweit ein Aktionsprogramm mit einer
beschäftigungspolitischen Zielvorgabe auch gerade der Europäischen Union dar.
Das Programm wird daher auch umfangreich aus ESF-Mitteln finanziert.
Ziel ist es, ca. 30.000 Fachkräfte für die Tagespflege zu
gewinnen. Das Programm wird insoweit in Kooperation mit den Ländern und der
Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.
Dem Aktionsprogramm ging ein Interessenbekundungsverfahren
voraus, an dem auch der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg
teilgenommen haben. Die Mitteilung über die Aufnahme beider Anträge in das
Programm erfolgte recht kurzfristig, so dass die Antragstellung leider nicht
mehr in der Februar-Sitzung des Fachausschusses behandelt werden konnte.
Gleichwohl musste ein entsprechender Antrag Frist wahrend gestellt werden.
Die Gesamtlaufzeit des Aktionsprogramms ist auf drei Jahre
befristet und begann am 01.04.2009. Grundlage der zu finanzierenden Arbeit ist
eine Kooperationsvereinbarung mit dem Tageselternverein sowie der Bundesagentur
für Arbeit. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich in drei Jahren auf
116.000,00 €. Hierfür erhält der Landkreis Lüneburg eine EU-Zuwendung in
Höhe von 87.000,00 €. Ca. 29.000,00 € sind vom Landkreis Lüneburg
zu tragen. Dies entspricht einer jährlichen Förderung von ca. 9.700,00 €.
Die Kooperationsvereinbarung mit dem Tageselternverein weist
folgende Ziele und Inhalte der Umsetzung des Aktionsprogramms aus:
1.
Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts
zur zielgruppenorientierten Akquisition von Tagespflegepersonen
2.
Entwicklung und Einführung eines
optimierten Verfahrens zur Eignungsfeststellung von Tagespflegepersonen vor dem
Beginn der Qualifizierung
3.
Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung
der Praktika der zukünftigen Tagespflegepersonen bei erfahrenen
Tagespflegepersonen
4.
Verbesserung der samtgemeindeorientierten
Netzwerke von Tagespflegepersonen
5.
Ergänzung der Grundqualifizierung um
weitere Weiterbildungsmodule
Auf der Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung wird zurzeit
ein Leistungsvertrag zusammen mit dem Familienservicebüro der Hansestadt
Lüneburg entwickelt. Diese liegt zum Sitzungstermin ggf. bereits vor.
Zu ergänzen ist noch, dass auch dem Antrag der Hansestadt
entsprochen wurde und hier ein gesondert finanziertes Aktionsprogramm ebenfalls
durchgeführt wird. Beide öffentlichen Jugendhilfeträger wollen sich jedoch der
Kooperation mit dem Tageselternverein bedienen. Geplant ist die Aufnahme der
Arbeit bereits zum 01.06.2009.
Aus Sicht der Verwaltung wird insbesondere Wert darauf gelegt,
dass die bereits erfolgende Finanzierung des Tageselternvereins durch das
nunmehr durchgeführte Aktionsprogramm nicht ersetzt, sondern im Wesentlichen
erweitert und ergänzt wird. Gerade die Versorgung in der Fläche des Landkreises
ist in der Regel durch die jetzige Personalkapazität des Tageselternvereins
nicht oder nur sehr unzureichend leistbar. Die Verwaltung sieht im Hinblick auf
den erforderlichen Ausbau von Kindertagespflegeplätzen, aber gerade auch wegen
der nachhaltigen quantitativen und qualitativen Absicherung das Aktionsprogramm
als sehr sinnvoll an und bittet daher um eine positive Entscheidung des Fachausschusses.