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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/133  

Betreff: Ausbau der Tagespflege und Aktionsprogramm Kindertagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
17.06.2009 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Durchführung des Aktionsprogramms Kindertagespflege für die Laufzeit April 2009 bis März 2012 zu.

Sachlage:

Sachlage:

Die Verwaltung gibt im Weiteren einen Überblick über die Entwicklung der Kindertagespflege und nimmt insoweit Bezug auf die Vorlage Nr. 2009/129.

 

Mit dem nunmehr 30. Änderungsgesetz zum SGB VIII, dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) wurde noch einmal der § 24 KJHG überarbeitet. Bis zum 01.08.2013 ist ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einer Tageseinrichtung oder in Kindertageseinrichtung zu fördern, wenn

 

1.       diese Leistungen für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist
oder

2.       die Erziehungsberechtigten

a.       einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind

b.      sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden

c.       Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des II. Buchs (SGB II)

 

erhalten.

 

Ab dem 01.08.2013 wird ein Rechtsanspruch in § 24 Absatz 2 SGB VIII verankert, der vorsieht: „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege“.

 

Hiermit wird noch einmal die Gleichrangigkeit von Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für die Zielgruppe der 0- bis unter 3-jährigen Kinder verfestigt und ab 2013 auch mit einem Rechtsanspruch ausgestattet.

 

Dem Anspruch der Gleichrangigkeit im Hinblick auf das Angebot an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege folgt auch die entsprechende Förderrichtlinie des Landes, die Investitionszuschüsse für den Bereich der Kindertagespflege vorsieht. Zuwendungsempfänger sind hier jedoch nicht die Tagespflegeeltern selbst, sondern der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Analog der Regelungen für die Förderung des Krippenbereichs sind hier ebenfalls Zuschüsse für die Schaffung neuer Betreuungsplätze, das heißt Betreuungsplätze, die nach dem 18.10.2007 geschaffen wurden, möglich. Bezuschusst werden können Betreuungsplätze durch Neubau, Erweiterungsbau bzw. Umbau, Erwerb von Gebäuden einschließlich nachfolgendem Umbau und/oder Beschaffung von Ausstattungsgegenständen.

 

Auf Grund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 23.02.2009 (Vorlage Nr. 2008/211) wurden wegen der zu erwartenden niedrigeren Nachfrage nach diesen Investitionsmitteln 90 % dieser Mittel in den Bereich der Förderung von Krippenplätzen übertragen.

 

In dem Zeitraum Juli 2008 bis März 2009 sind insgesamt beim Landkreis Lüneburg vier Anträge mit einem Gesamtvolumen von 8.054,26t € eingegangen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Anträge auf Ausstattungsgegenstände, nur in einem Fall wurde auch eine Erweiterungs- bzw. Umbaumaßnahme vorgelegt.

 

Bezogen auf das nach der Übertragung von 90 % der Mittel noch zur Verfügung stehende Kontingent aus der Landesförderung in Höhe von 91.543,10 € verbleiben nach Abzug der bereits verplanten Förderungssumme noch 83.488,84 €. Es ist zu erwarten, dass dieser Betrag wohl ausreichend sein wird für die Bedienung möglicher noch vorzulegender Förderanträge.

 

Versorgung mit Kindertagespflegeplätzen:

 

Der Blick auf die Ausbauplanung im Bereich der Kindertagespflegeplätze ergibt, dass bei 2.556 unter 3-jährigen Kindern, einer 35 %-igen Gesamtversorgungsquote und hiervon 30 % über die Kindertagespflege 268 Kindertagespflegeplätze im Landkreis Lüneburg erforderlich sind. Maßgebend hierfür ist die Zahl der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung.

 

Im Augenblick stehen im Landkreis Lüneburg 90 Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis zur Verfügung, wobei nicht alle diese Tagespflegepersonen zurzeit Tagespflegekinder betreuen. Im Moment sind 70 aktive Tagespflegepersonen bekannt. Die Erfahrung des Familienservicebüros bzw. der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehen dahin, dass im Schnitt eine Tagespflegeperson drei Betreuungsplätze anbietet. Die somit zurzeit zur Verfügung stehenden 210 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren liegen damit um 58 Plätze unter dem Ausbauwert von 268 Plätzen.

 

Es muss an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen werden, dass nach wie vor Tagespflegeverhältnisse bestehen, die dem Landkreis Lüneburg derzeit noch nicht bekannt sind. Ich verweise insoweit auf die Vorlage Nr. 2009/102 und die Tatsache, dass dem Landkreis Lüneburg nur die aktiven Tagespflegepersonen bekannt sind, die Kinder betreuen, für deren Betreuung der Landkreis einen Zuschuss bezahlt oder die Tagespflegekosten ganz übernimmt.

 

Eine verbindliche Aussage über den Umfang der noch erforderlichen Kindertagespflegeplätze ist daher zum jetzigen Zeitpunkt schwierig. Mit der Einführung der Satzung im Landkreis Lüneburg und der Umstellung auf eine Finanzierung aller Tagespflegeplätze über den Landkreis Lüneburg erhofft sich die Verwaltung hier auch eine größere Planungssicherheit für die Zukunft.

 

 

Aktionsprogramm Kindertagespflege:

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt mit dem Aktionsprogramm den Ausbau der Kindertagesbetreuung und will einen Beitrag zur Qualitätsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ der Bundesregierung leisten. Neben der Verbesserung des Betreuungsangebots in der frühkindlichen Bildung und besonders der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient das Aktionsprogramm unter anderem der Professionalisierung der Tagespflegepersonen. Es stellt insoweit ein Aktionsprogramm mit einer beschäftigungspolitischen Zielvorgabe auch gerade der Europäischen Union dar. Das Programm wird daher auch umfangreich aus ESF-Mitteln finanziert.

 

Ziel ist es, ca. 30.000 Fachkräfte für die Tagespflege zu gewinnen. Das Programm wird insoweit in Kooperation mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.

 

Dem Aktionsprogramm ging ein Interessenbekundungsverfahren voraus, an dem auch der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg teilgenommen haben. Die Mitteilung über die Aufnahme beider Anträge in das Programm erfolgte recht kurzfristig, so dass die Antragstellung leider nicht mehr in der Februar-Sitzung des Fachausschusses behandelt werden konnte. Gleichwohl musste ein entsprechender Antrag Frist wahrend gestellt werden.

 

Die Gesamtlaufzeit des Aktionsprogramms ist auf drei Jahre befristet und begann am 01.04.2009. Grundlage der zu finanzierenden Arbeit ist eine Kooperationsvereinbarung mit dem Tageselternverein sowie der Bundesagentur für Arbeit. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich in drei Jahren auf 116.000,00 €. Hierfür erhält der Landkreis Lüneburg eine EU-Zuwendung in Höhe von 87.000,00 €. Ca. 29.000,00 € sind vom Landkreis Lüneburg zu tragen. Dies entspricht einer jährlichen Förderung von ca. 9.700,00 €.

 

Die Kooperationsvereinbarung mit dem Tageselternverein weist folgende Ziele und Inhalte der Umsetzung des Aktionsprogramms aus:

 

1.       Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur zielgruppenorientierten Akquisition von Tagespflegepersonen

2.       Entwicklung und Einführung eines optimierten Verfahrens zur Eignungsfeststellung von Tagespflegepersonen vor dem Beginn der Qualifizierung

3.       Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praktika der zukünftigen Tagespflegepersonen bei erfahrenen Tagespflegepersonen

4.       Verbesserung der samtgemeindeorientierten Netzwerke von Tagespflegepersonen

5.       Ergänzung der Grundqualifizierung um weitere Weiterbildungsmodule

 

Auf der Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung wird zurzeit ein Leistungsvertrag zusammen mit dem Familienservicebüro der Hansestadt Lüneburg entwickelt. Diese liegt zum Sitzungstermin ggf. bereits vor.

 

Zu ergänzen ist noch, dass auch dem Antrag der Hansestadt entsprochen wurde und hier ein gesondert finanziertes Aktionsprogramm ebenfalls durchgeführt wird. Beide öffentlichen Jugendhilfeträger wollen sich jedoch der Kooperation mit dem Tageselternverein bedienen. Geplant ist die Aufnahme der Arbeit bereits zum 01.06.2009.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird insbesondere Wert darauf gelegt, dass die bereits erfolgende Finanzierung des Tageselternvereins durch das nunmehr durchgeführte Aktionsprogramm nicht ersetzt, sondern im Wesentlichen erweitert und ergänzt wird. Gerade die Versorgung in der Fläche des Landkreises ist in der Regel durch die jetzige Personalkapazität des Tageselternvereins nicht oder nur sehr unzureichend leistbar. Die Verwaltung sieht im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau von Kindertagespflegeplätzen, aber gerade auch wegen der nachhaltigen quantitativen und qualitativen Absicherung das Aktionsprogramm als sehr sinnvoll an und bittet daher um eine positive Entscheidung des Fachausschusses.

 

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