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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/058  

Betreff: Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, KlausAktenzeichen:52 10 17
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Sportausschuss
20.03.2012 
Sportausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die/der stellvertretende Vorsitzende wird gewählt.

Sachlage:

Sachlage:

Neben der/dem gem. § 61 NKomVG zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist i.V.m. § 61 NKomVG eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.

Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Sportausschusses. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Sportausschusses.

Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder entfällt.

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