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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/099  

Betreff: Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Kreiszuschuss für die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtpflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.04.2012 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
30.05.2012 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.06.2012    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag AG Wohlfahrtspflege  

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag AG Wohlfahrtspflege (258 KB)      
Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung

 

Sachlage:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsjahr 2012 im Teilergebnishaushalt Produkt 351-700 sonstige soziale Angelegenheiten -örtlicher Träger- insgesamt 217.900,00 € zur Verfügung. Trotz der vertraglichen Bindungen mit den Wohlfahrtsverbänden, den Zuwendungen für den Kriminalpräventionsrat sowie den Integrationsbeirat und ggfs. mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ stehen für den Förderantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

  

Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände beantragt für das Jahr 2012 einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.

  

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den Jahren 2002 bis 2011 regelmäßig Anträge zur Förderung gestellt. Seit 2006 wird ein Förderbetrag in Höhe von 2.000,00 € beantragt und als Zuschuss bewilligt (zuvor jährlich 3.000,00 €). Die beantragten Mittel wurden in der Vergangenheit jeweils in voller Höhe bewilligt.

 

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