Vorlage - 2018/128
|
|
Sachlage:
In Lüneburg bestand ein mit dem örtlichen Pflegestützpunkt verbundenes Seniorenservicebüro in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Grundlage für dieses Seniorenservicebüro war eine befristete Förderrichtlinie des Landes. Diese lief am 31. Dezember 2013 aus. Sowohl der örtliche Pflegestützpunkt als auch das Seniorenservicebüro stehen auch Bewohnern aus der Fläche des Landkreises Lüneburg zur Verfügung.
Der Landkreis Lüneburg hat bis dahin keine eigenen Mittel zur Unterstützung des Seniorenservicebüros bzw. des örtlichen Pflegestützpunktes aufgewandt.
Sodann hat das Land das Konzept "Neue seniorenpolitische Beratungsstrukturen in den Kommunen" für die Arbeit derartiger Einrichtungen veröffentlicht.
Der Senioren - und Pflegestützpunkt in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg ist entstanden.
Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunkts (SPN) Region Lüneburg mit einem Betrag in Höhe von 75.000,00 € jährlich. Es wurde eine Kooperationsvereinbarung zunächst für die Dauer vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 geschlossen. Auf der Grundlage der Auswertung der weiteren Entwicklung des Senioren- und Pflegestützpunkts zum 31. Dezember 2017 verhandeln Hansestadt und Landkreis Lüneburg bis spätestens zum 30. September 2018 über die Fortführung der Kooperationsvereinbarung und deren Konditionen ab 1. Januar 2019.
Eine Vertreterin des Senioren- und Pflegestützpunkt REGION Lüneburg gibt eine Übersicht über die Auswertung der Arbeit des Stützpunktes zum 31.12.2017.