Vorlage - 2018/139
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Beschlussvorschlag Antragsteller:
- Kreiseigene Grünflächen werden, wo es fachlich sinnvoll ist, durch Ansaat oder Initialpflanzung mit ein- oder mehrjährigen standortheimischen Blühpflanzen versehen.
- Die Flächen sollen frühestens zu einem Zeitpunkt gemäht werden, zu dem die Blütenpflanzen ausgesamt haben, so dass ihre dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist. Auf den Einsatz von Mulchmähern ist dabei zu verzichten. Soweit möglich sollen Blüh- bzw. Altgrasstreifen stehen gelassen werden bzw. die Pflege in Teilmahd erfolgen.
- Die Beleuchtung auf kreiseigenen Grundstücken wird sukzessive auf LED umgestellt. Der Austausch von Altanlagen wird beschleunigt. Bei der Wahl der Lampenausführung und im Betrieb ist auf eine insektenschonende Ausführung zu achten (Abstrahlwinkel, Farbtemperatur, Betriebszeiten, …).
- Landwirtschaftlich genutzte kreiseigene Wegeseitenränder an Feld- und Wirtschaftswegen werden in ihrer Funktion für Naturhaushalt und den Artenschutz revitalisiert. Sie sind künftig entweder – je nach standörtlicher Eignung - mit feldheckentypischen Gehölzen zu bepflanzen, der natürlichen Sukzession zu überlassen oder mit standortheimischen mehrjährigen Blühpflanzen einzusäen.
- Landwirtschaftliche Nutzflächen im Eigentum des Landkreises sollen prioritär an ökologisch oder auf andere Weise besonders naturnahe wirtschaftende Betriebe verpachtet werden. Unabhängig vom Pächter wird in die Pachtverträge ein Verbot des Einsatzes von Totalherbiziden wie Glyphosat und von Neonikotinoiden aufgenommen. Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen nicht angebaut werden. Darüber hinaus soll die Anlage von ausreichend breiten Blühstreifen vereinbart werden.
Sachlage:
Begründung:Der Rückgang fast aller Insektenarten nimmt immer dramatischere Ausmaße an. Die Ursachen hierfür sind weitgehend bekannt: Der Einsatz von Insektiziden, insbesondere der Neonikotinoide, von Herbiziden, Stickstoffeintrag, Wegfall von Brachen und Umbruch oder Nutzungsintensivierung von Grünland. Das trifft auch alle heimischen Wildbienenarten und Honigbienen, deren Rückgang nicht nur ökologische sondern auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen durch deren zurückgehende Bestäubungsleistung in der Landwirtschaft hat.
Gesichert ist inzwischen, dass der drastische Rückgang vieler Insektenarten ursächlich für eine ebenfalls stark zurückgehende Vogelpopulation ist. Allein der Brutbestand des Star, Vogel des Jahres 2018 und nach wie vor weit verbreitet, hat in den letzten 12 Jahren bundesweit um rund 2,6 Mio. Brutpaare abgenommen. Viele Studien hierzu zeigen, wie dramatisch die Lage ist und mahnen zur Eile, weil sonst der sogenannte »stumme Frühling« in nur wenigen Jahren Wirklichkeit werden könnte.
Der Kreistag hat mit dem Haushalt 2018 als Ziel verabschiedet:
„Um dem massiven Insektensterben und dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, werden umgehend Maßnahmen zum Erhalt der verbliebenen Lebensräume, zu deren Vernetzung und zur Entwicklung von Lebensräumen ergriffen.“
Die Umsetzung dieses umfangreichen und sehr konkreten Antrags ist erforderlich, um dieses, vom Kreistag gesetzte Ziel zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kruse-Runge
Fraktionsvorsitzende