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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/243  

Betreff: Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung von Ladeinfrastruktur
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Winkelmann, Tobias
Federführend:Klimaschutzleitstelle Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
04.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung geändert beschlossen   
Kreisausschuss
22.10.2018    Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Richtlinie Elektromobilität_SG_2019  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlage/n:

Förderung zur Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung von Ladeinfrastruktur

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Elektromobilität_SG_2019 (27 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag:

Zur Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur (LIS) in den Kommunen im Landkreis Lüneburg werden 100.000 € zur Verfügung gestellt.

Der aktualisierten Richtlinie zur Beantragung der Förderung für die Einrichtung von Ladeinfrastruktur wird zugestimmt.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg hat für 2017 erstmals im Haushaltsplanentwurf für das Produkt Förderung E-Tankstellen u. Verkehrsinfrastruktur einen Ansatz in Höhe von 100.000 € eingestellt.

Es werden die Kommunen im Landkreis bei der Einrichtung von Ladeinfrastruktur unterstützt.

In der aktualisierten Richtlinie des Landkreises wird geregelt, welche Vorhaben förderfähig sind und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

 

Die Mittel stehen bereit im Investitionsplan für 2017, Sparte Klimaschutz. Insgesamt sind davon 37.000reserviert für LIS in den Samtgemeinden Scharnebeck und Ilmenau sowie in der Hansestadt Lüneburg. Weitere Anfragen aus 5 Kommunen liegen vor oder befinden sich in der Abstimmung. Als Schätzung ergibt sich hier ein Fördervolumen von 35.000 €. Damit würde der Haushaltsansatz in 2019 noch ca. 28.000 € betragen und die Fördermöglichkeiten in 2019 wären entsprechend beschränkt.

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