Die Tarifbeschäftigte Karin Wagner wird vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg abberufen.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Sachlage:
Gemäß § 154 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes ab.
Die weiterhin erforderliche Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde wird beantragt.