Berichtsvorlage - 2021/337
Grunddaten
- Betreff:
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Ausweitung der Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds für Klimaschutzmaßnahmen im Kreisgebiet; hier: Erstellung der Förderrichtlinien
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Hanna Gilcher
- Verantwortlich:
- Gilcher, Hanna
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
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nur zur Information - keine Beratung
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14.09.2021
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreisausschuss hat am 12.07.2021 mehrheitlich beschlossen, für den Klimaschutz im Strukturentwicklungsfond ein größeres Budget einzuräumen. Aus diesem Grund wurde die Mittelverteilung im Strukturentwicklungsfond (SEF) für die Sparte Klimaschutz von ursprünglich 40.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht.
Mit den zusätzlichen 60.000 EUR für den Klimaschutz sollen Maßnahmen im Wärmebereich erarbeitet werden, da bisher kaum Fortschritte bei der CO2-armen Wärmeerzeugung und der energetischen Sanierung zu verzeichnen sind.
Die Kreisverwaltung erarbeitet hierzu in zwei Schritten eine Förderrichtlinie für kommunale Nahwärmekonzepte sowie eine Förderrichtlinie für private energetische Einzelsanierungsmaßnahmen, welche im Nachfolgenden ausführlicher erläutert werden.
Schritt 1: Neuauflage der Förderrichtlinie für kommunale Nahwärmekonzepte
In den wenigsten Kommunen sind die lokal zur Verfügung stehenden Wärmequellen und die jeweiligen Bedarfe bekannt. Da die Wärmeversorgung zukünftig immer weniger über die Verbrennung fossiler Energieträger erfolgen soll, gilt es vor Ort Alternativen zur bisherigen Wärmeversorgung, lokale Wärmequellen und die energetische Sanierung zu gestalten. Mit dem Auslaufen der Nutzung fossiler Brennstoffe zur Wärmeerzeugung rückt die kommunale Wärmeplanung als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge mehr in den Fokus und wird kann damit zu einem Bestandteil der kommunalen Planung werden. Für den Landkreis Lüneburg bedeutet das, die Thematisierung und Diskussion der Aufgabe Wärmeplanung in den Kommunen, die Wärmeversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu unterstützen und die zur Verfügung stehenden Techniken einer CO2- armen Wärmeversorgung zu befördern.
Erfahrungen mit der ausgelaufenen Förderrichtlinie des Landkreises Lüneburg legen eine Förderung für kommunale Nahwärmekonzepte mit einer Förderquote von 80 % bis maximal 12.000 € und eine Förderung von begleitender Fachplanung mit einer Förderquote von 80 % bis maximal 6.000 € nah. Zur Beantragung der Fördermittel für die Erstellung von Nahwärmekonzepten soll seitens der Verwaltung eine Richtlinie aufgestellt werden. In der Richtlinie sollte geregelt werden, welche Nahwärmekonzepte und -planungen förderfähig sind und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Der Landkreis Lüneburg sollte dann die Aufstellung der Wärmeplanungen und die Übertragung dieser Fachplanung in der Bauleitplanung begleiten. Die durch diese Planung entstehenden Prozesse und Maßnahmen sollten ausgewertet und die Übertragbarkeit auf andere Kommunen geprüft werden. Für die späteren konkreten Ausführungsplanungen können Fördermittel der KfW („Energetische Stadtsanierung“), des Bafa (Nahwärmenetze) und ergänzende Mittel genutzt werden.
Aus dem SEF sollten jährlich 20.000 EUR bereitgestellt werden.
Schritt 2: Förderrichtlinie für private energetische Einzelsanierungsmaßnahmen
Als Ergänzung zu der Förderrichtlinie für kommunale Nahwärmekonzepte sollten private energetische Einzelsanierungsmaßnahmen durch den Landkreis Lüneburg unterstützt werden. Ziel eines Förderprogrammes wäre es, den Anstoß für umfassende Sanierungsmaßnahmen an privatem Wohneigentum (Einfamilien- und Reihenhäuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern) zur Senkung des Energieverbrauchs im Landkreis Lüneburg zu geben.
Gefördert werden sollten energetische Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Erneuerung/ der Einbau/ die energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen, die Optimierung der Heizungsanlage (Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen) und der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Eine solche Förderung kann die bestehenden Förderungen für energetische Einzelmaßnahmen ergänzen und die Umsetzung in privaten Haushalten unterstützen.
Die Förderung energetischer Sanierung besteht dagegen auf Bundesebene mit einem starken Fokus auf Komplettsanierung (KfW- Kredite mit Tilgungszuschüssen), Sanierungsberatung (80%- Förderung für Sanierungsgutachten). Einzelne Sanierungsmaßnahmen werden gefördert über die steuerliche Absetzbarkeit oder über Einzelmaßnahmen- Förderung (je 20%).
Das ausgearbeitete Förderprogramm der Hansestadt könnte hierbei auf das Kreisgebiet ausgeweitet werden. Empfohlen wird jedoch eine prozentuale Förderung in Höhe von 20- 30% je Maßnahme, begrenzt auf eine maximale Fördersumme je Wohneinheit.
Aus dem SEF sollten jährlich 60.000 EUR bereitgestellt werden.
Nach Erarbeitung der Richtlinien wird die Verwaltung diese zur Beschlussfassung vorlegen-









