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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/458  

Betreff: Kreisweite "Anschubberatung Klimaschutz daheim" von Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Vossers, Sigrid
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Winkelmann, Tobias
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaneutralität 2030
07.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030 ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
24.01.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag Hansestadt Strukturentwicklungsfonds LK  

 

 

Anlage/n:

-          Antrag der Hansestadt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Hansestadt Strukturentwicklungsfonds LK (245 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Um die kommunalen Klimaschutzziele von Hansestadt und Landkreisneburg weiter umzusetzen plant die Hansestadt Lüneburg ein kurzfristiges, ergänzendes Beratungsangebot für Privathaushalte im Stadt- und Kreisgebiet.

Es werden der Hansestadt neburg zur Umsetzung der Anschubberatung Klimaschutz daheim“ 25.000 Euro aus dem Strukturentwicklungsfonds bereitgestellt.

 

 

 

 

Sachlage:

Seit 2015 wurden durch die Klimaschutzleitstelle Kampagnen im Bereich „Klimaschutz daheim“r energetische Sanierung, Heizungsberatung, Solarberatung in Hansestadt und Landkreis angeboten.

Auf kommunaler Ebene wurden diese Angebote kommuniziert, mit weiteren Aktivitäten begleitet und gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen

(VZN) und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) weiterentwickelt. Seitdem wurden allein im Solarbereich 1000 Beratungen vermittelt.

In dem geplanten Förderprogramm des Landkreis neburg zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum und dem bestehenden Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum und dem Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien ist es eine Fördervoraussetzung, dass vor der Antragstellung eine unabhängige Energieberatung in Anspruch genommen wird.

Bisher werden entsprechende Vor-Ort-Beratungsangebote seitens der VZN (z.B. Gebäudecheck, Heiz-Check) bzw. in Kooperation mit der KEAN (z.B. „Solar check“, „clever heizen“) durch Bundemittel für 30 € Eigenbeteiligung bereitgestellt. Dieses Beratungsportfolio wird derzeit sehr kurzfristig seitens der VZ stark gekürzt, der Solar-Check ggf. gestrichen.

Um die etablierten Beratungsangebote sowie die Förderprogramme in Hansestadt und Landkreis Lüneburg weiterhin fortzuhren, chte die Hansestadt eine kurzfristige Alternative zu dem fehlenden Beratungsangebot der VZ bzw. der KEAN  r Privathaushalte im Stadt- und Kreisgebiet schaffen und dieses federführend abwickeln.

Der Landkreis kann die erforderlichen Mittel als Restmittel aus dem Strukturentwicklungsfonds bereitstellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Energieberatung in Privathaushalten hat CO2-Einsparung im Bereich der Privathaushalte durch Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Folge.

 

 

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