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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/136  

Betreff: Gründung einer Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, Jürgen
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
04.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
09.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
04.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
07.07.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2022-06-29 Entwurf GmbH Vertrag  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Entwurf Gesellschaftsvertrag Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-06-29 Entwurf GmbH Vertrag (154 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landkreis Lüneburg gründet eine Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH.
  2. Dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftervertrages wird zugestimmt. Der Landrat erhält das Recht, redaktionelle Änderungswünsche der Kommunalaufsicht des Landes einzuarbeiten, soweit sie nicht den Gesellschaftszweck oder die Finanzierung betreffen.
  3. Die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 mit finanziellen Mitteln in Höhe von 400.000 € ausgestattet, um sowohl die anfallenden Gründungskosten, die Planungskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren und die Geschäftsführung bezahlen zu können.
  4. Die GmbH benötigt einen oder mehrere Geschäftsführer. Das Besetzungsverfahren erfolgt in den kommenden Wochen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Auf die Vorlage 2021/439 wird verwiesen.

 

Die Gründung einer Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH ist erforderlich, weil das Bundesverkehrsministerium eine Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen veröffentlicht hat, in der ausdrücklich festgelegt ist, dass nur Unternehmen in Privatrechtsform Zuwendungsempfänger werden können. Diese Privatrechtsform muss bei der Antragstellung schon existent sein.

 

Mit einem dritten Aufruf zur Antragseinreichung wird im dritten Quartal 2022 gerechnet. Insofern ist es jetzt erforderlich, die politischen Beschlüsse hinsichtlich der Gründung des Unternehmens zu fassen und die notarielle Beurkundung der Firmengründung vornehmen zu lassen.

Eine der ersten Aufgaben der dann neu gegründeten Mobilitätsinfrastruktur- und -betriebs GmbH wird die o.g. Antragstellung hinsichtlich der Bundesmittel sein. Im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides steht die Ausschreibung der Konstruktionsplanung an. Im Rahmen dieser Planung ist das Energieversorgungskonzept der Fähre detailliert zu planen. Dazu gehört auch die notwendige Infrastruktur an Land, die aus der oben genannten Förderrichtlinie nicht bezuschusst wird. Hierfür sind gesonderte Mittel zu beantragen. Die Herstellung dieser Infrastruktur wird ebenfalls Aufgabe der Gesellschaft sein.

 

Der Gegenstand der Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH ist der Betrieb der Schifffahrt und hierbei insbesondere die Anschaffung und der Betrieb eines Fährschiffes zwischen Neu Bleckede und Bleckede. Gegenstand des Unternehmens kann aber auch der Betrieb anderer Verkehrslinien sein, auch wenn diese nicht zur Schifffahrt gehören. Das kann insbesondere die Anschaffung und der Betrieb weiterer klimaneutraler Fahrzeuge zur Unterstützung des Personen- und Güterverkehrs sein.   

 

Der beigefügte Entwurf eines Gesellschaftervertrages ist der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt worden. Eine erste Abstimmung ist bereits im Vorfeld erfolgt. Das Innenministerium hat dazu erste Anregungen gegeben, die berücksichtigt worden sind. Um rechtzeitig vor Veröffentlichung des dritten Förderaufrufs durch den Bund handlungsfähig zu sein, empfiehlt es sich auch nach der grundsätzlichen Beschlussfassung über die Gründung der Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH durch den Kreistag, den Gesellschaftervertrag entsprechend den Wünschen der Kommunalaufsicht verwaltungsseitig ändern bzw. ergänzen zu können. Das kann sich nur auf redaktionelle Anpassungen beschränken.

 

In dem Entwurf ist die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, die vom Kreistag entsandt werden, noch offen gelassen worden. Die Verwaltung empfiehlt, zunächst mit einem kleinen Gremium mit insgesamt fünf Personen zu starten. Sollten sich in Zukunft weitere Geschäftsfelder ergeben, kann der gesamte Gesellschaftsvertrag und auch die Gremienstruktur angepasst werden.

 

Die Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH muss mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden, um zum einen über Planungskosten sowohl für das Fährgefäß als auch für die erforderliche Betankung-Infrastruktur, zu verfügen. Zudem müssen die Kosten der beauftragten Anwaltskanzlei ausgezahlt werden können. 

 

Im Kreishaushalt 2022 sind für das laufende Haushaltsjahr 2022 400.000 € an Mitteln für Planungskosten etc. veranschlagt. Für das kommende Haushaltsjahr 2023 sind zudem 5.150.000 € als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt worden. Diese Mittel müssen auf die GmbH übertragen werden, damit sie nach der Gesellschaftsgründung handlungsfähig wird. Für 2022 geht es um die erste Summe.

 

Zudem ist in den kommenden Wochen eine Geschäftsführung für die GmbH auszuwählen, die die Rechtsgeschäfte übernimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

5,55 Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Die neue Fähre soll über einen klimaneutralen Antrieb verfügen und den bisherigen Dieselantrieb ersetzen.

 

 

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