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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/166  

Betreff: Mobilitätsgutachten - Leistungsverzeichnis
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Borchers, Stefan
Federführend:Mobilität Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Borchers, Stefan   
Produkte:12.1.2. Mobilität
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
09.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.06.2022    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Leistungsverzeichnis NUMP HLG  
Leistungsverzeichnis MobG LKLG  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Leistungsverzeichnis „Nachhaltiger Urbaner Mobilitätsplan“ Hansestadt Lüneburg

Leistungsverzeichnis „Mobilitätsgutachten für die Zukunft des ÖPNV“ Landkreis Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leistungsverzeichnis NUMP HLG (687 KB)      
Anlage 2 2 Leistungsverzeichnis MobG LKLG (277 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Leistungsverzeichnis r die Ausschreibung des Mobilitätsgutachtens wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat Mittel für zwei Gutachten für die Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis Lüneburg zur Verfügung gestellt (siehe Vorlage 2021/015). Das Strukturgutachten ist vergeben und wird aktuell bearbeitet. Das zweite hier beschriebene Gutachten soll sich mit der Weiterentwicklung des ÖPNV, also dem Verkehrsangebot und der Bedienqualität in Anknüpfung an das Integrierte Mobilitätskonzept und den Nahverkehrsplan befassen (nachfolgend Mobilitätsgutachten oder MobG).

Der Kreistag hat am 16.11.2020 auf Basis der Vorlage 2020/370 bereits folgende Grundsätze der Zieldefinition beschlossen:

 

Betriebssicherheit

Klimaneutralität

Beförderungsqualität

Kosten für den Aufgabenträger

 

Die Vergabe des Mobilitätsgutachtens steht nun an, nachdem die „Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen einer Regionalen Mobilitätsentwicklungsplanung von Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg“ am 25.04.2022 von Landrat und Oberbürgermeisterin unterzeichnet wurden (siehe Vorlage 2021/454). Der Landkreis Lüneburg bedient sich dabei der Rechtsanwaltskanzlei Leinemann & Partner, Herrn Rechtsanwalt Haverland, der den Landkreis in der Vergabe unterstützt.

 

Im Prozess der Erstellung des Nahverkehrsplans sind bereits viele Themen behandelt worden. Ein völliger Neustart ist nicht erforderlich. Eine Analyse des Beschlossenen und der in der Mobilitätswelt aktuell diskutierten Themen legt nahe, dass im Schwerpunkt Themen betroffen sein werden, die sich um den Stadtverkehr Lüneburg und die weitere Flexibilisierung von Verkehren ranken. Dinge, die für die ländlichen Bereiche des Landkreises relevant sind, wurden durch den Rufbus, die Verstärkung der Regionallinien und das Radverkehrskonzept jedenfalls weitgehend bearbeitet und bedürfen einer Evaluation und ggf, Optimierung.

 

Ein Fokus des MobG wird auf einer Betrachtung liegen, wie durch Maßnahmen im und um das Gebiet der Hansestadt Lüneburg als Verkehrsknotenpunkt der Region eine Veränderung im Mobilitätsverhalten erreicht werden kann. Dabei geht es im Kern um das Ziel der Verlagerung von Verkehren im Stadt-Umland-Verflechtungsbereich auf den Umweltverbund und dessen inter- und multimodale Verknüpfungen.

 

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt ebenfalls ein Gutachten zur verkehrlichen Entwicklung zu vergeben, den Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplan (NUMP). Wegen der engen Verflechtung der Themen und Verfahren gehen Landkreis und Hansestadt Lüneburg koordiniert vor. Sie haben die genannte Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, nach der beide Gutachten zwar getrennt, aber in einem Verfahren an ein und denselben Gutachter vergeben werden sollen. Damit sollen die Ergebnisse aufeinander abgestimmt werden.

 

Erste interne Abstimmungen mit der Stadtverwaltung haben stattgefunden. Es zeichnet sich ein Teilnahmewettbewerb ab, in dessen Verlauf die konkreten Inhalte der Gutachten mit potentiellen Bietern verhandelt werden. Dem wird sich eine verbindliche Ausschreibung anschließen. Dies wird einige Monate dauern. In der Zwischenzeit wird das Strukturgutachten voraussichtlich bereits vorliegen.

 

Aufgrund des Lüneburg-Vertrages haben Landkreis und Hansestadt Lüneburg einen gemeinsamen Mobilitätsgrundsatzausschuss gebildet. Außerdem haben Landkreis und Hansestadt Lüneburg vereinbart, die Leistungsverzeichnisse von MobG und NUMP aufeinander abzustimmen. Die Gremien der Hansestadt haben einem Leistungsverzeichnis bereits zugestimmt (siehe Anlage). Nun steht der gleiche Prozess beim Landkreis an. Beide Leistungsverzeichnisse können sich im Verlauf der gegenseitigen Abstimmung und des Teilnahmewettbewerbes noch ändern. Im aktuellen Verfahrensstand geht es um die Startaufstellung.

 

Die Herausforderung besteht darin, beide Leistungsverzeichnisse so aufeinander abzustimmen, dass sie in der Gesamtheit eine fachlich gute Einheit ergeben. Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:

 

AP 1: Grundlagenanalyse

AP 2: Zustandsanalyse und Anforderungen an die Mobilität

AP 3 Entwicklung von Szenarien und Entscheidungsmatrix

AP 4: Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix und Umsetzungsstrategie

AP 5: Kommunikation und Beteiligung

AP 6: Dokumentation des Verfahrens und der Ergebnisse

AP 7: Evaluation des Verfahrens und der Wirkungen

 

Die Kosten des Gutachtens werden sich im Vergabeverfahren konkretisieren. Sie sind höher angesetzt als der Aufwand, der im Integrierten Mobilitätskonzept (IMK) angefallen ist. Berücksichtigt ist auch, dass Teile des Auftrags Überschneidungen zum NUMP aufweisen. Die Erfahrungen aus dem IMK haben jedoch gezeigt, dass ein höherer Detaillierungsgrad in der Bearbeitung des Gutachtens den Übergang in die Umsetzungsphase erheblich positiv beeinflussen wird. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

190.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Sonstiges: aus HAR 2021       100.000 €

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Noch sind die Auswirkungen nicht konkret greifbar. Das Gutachten selbst wird nicht unmittelbar Effekte erzielen. Es ist jedoch die Grundlage für einen substanziellen Beitrag zur Verkehrswende. Die konkreten Folgen werden sich in der Zukunft ergeben.

 

 

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