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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/178  

Betreff: Antrag der AfD-Fraktion vom 16.05.2022 zum Thema: "Die LKH-Arena muss auch für Veranstaltungen politischer Parteien nutzbar sein! Rücknahme des Beschlusses 2022/139 des Kreisausschusses!"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, StephanAfD-Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
30.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
07.07.2022 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Die-LKH-Arena-muss-auch-für-Veranstaltungen-politischer-Parteien-nutzbar-sein.pdf  

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Die-LKH-Arena-muss-auch-für-Veranstaltungen-politischer-Parteien-nutzbar-sein.pdf (76 KB)      

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Der Kreistag möge beschließen,

 

den Beschluss 2022/139 des Kreisausschusses - Weisung an die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG zum Ausschluss sämtlicher parteipolitischer Veranstaltungen aus der LKH-Arena zurückzunehmen.

 

 

Sachlage:

Es steht außer Frage, dass es sich bei der LKH Arena um eine kommunale öffentliche Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetz handelt. So hat es auch das Lüneburger Verwaltungsgericht festgestellt. Dass die Betriebsführung privatrechtlich ausgestaltet ist, ändert nichts an diesem Umstand.

 

Ein nachvollziehbarer Grund für die Einschränkung der Widmung dahingehend, dass die Durchführung politischer Veranstaltungen von Parteien ausgeschlossen sein soll, ist in der Beschlussvorlage nicht erkennbar und stand auch vor dem Mietersuchen der AfD zur Durchführung eines Landesparteitages nie zur Debatte.  

 

Das hilflos anmutende Argument, dass die Arena ihr Image bilden muss, um mit einem stabilen Profil in die Zukunft zu gehen und der Verweis auf die schwierige Vergangenheit rund um den Bau der LKH-Arena, welche allein die politischen Entscheidungsträger in der Verwaltung zu verantworten haben, sind erkennbar vorgeschoben und in keinster Weise nachvollziehbar.

 

Dadurch, dass die AfD nunmehr einen Parteitag in der Arena abhalten wird, ist es nicht plausibel darstellbar, anderen Parteien dasselbe verwehren. Deshalb muss die mit erheblichen Steuermitteln errichtete Arena, die auch laut dem Gesellschaftervertrag „öffentlichen Zwecken“ dienen soll, auch für alle anderen demokratischen und nicht verbotenen Parteien für Veranstaltungen zur Verfügung stehen.  

 Auch weil Bau der LKH Arena erheblich teurer war, als ursprünglich veranschlagt und die Eröffnung und Inbetriebnahme mit Verspätung erfolgte, ist ein rentabler Betrieb der Arena  für die Finanzen des Landkreises von erheblicher Bedeutung. Einnahmeausfälle durch Nichtvermietung an politische Parteien sind nicht akzeptabel. Insofern hätte der Beschlusses 2022/139 des Kreisausschusses - entgegen des Negierens in der Vorlage -  sehr wohl finanzielle Auswirkungen.

 

Stephan Bothe

 

AfD Fraktion

Stammbaum:
2022/178   Antrag der AfD-Fraktion vom 16.05.2022 zum Thema: "Die LKH-Arena muss auch für Veranstaltungen politischer Parteien nutzbar sein! Rücknahme des Beschlusses 2022/139 des Kreisausschusses!"   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2022/178-1   Änderungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE Grünen vom 07.07.2022 zu TOP 30 des Kreistages am 07.07.2022   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag

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