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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/203  

Betreff: Konsolidierte Gesamtabschlüsse des Landkreises Lüneburg für die Haushaltsjahre 2015 - 2020
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:von Wietersheim, Katharina
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: von Wietersheim-Böke, Katharina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
15.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
20.06.2022    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
07.07.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

Anlage/n:

-

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Auf die Aufstellung der konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2020 wird gem. § 179 Abs. 1 NKomVG wird verzichtet.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Kommunen waren nach bisheriger Rechtslage dazu verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr zum Stichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Konsoldierung ist eine Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der kreiseigenen Gesellschaften mit dem jeweiligen Jahresabschluss des Landkreises zu einem Gesamtabschluss („Konzernabschluss“). Der konsolidierte Gesamtabschluss war bisher erstmalig verpflichtend für das Haushaltsjahr 2012 und danach jährlich aufzustellen.

 

Mit dem neu gefassten § 179 Abs. 1 im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sollen den Kommunen rückwirkend Erleichterungen bei der Aufstellung der konsolidierten Gesamtabschlüsse gewährt werden.

 

Gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG kann die Kommune durch Beschluss der Vertretung für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 nach § 128 Abs. 4 NKomVG davon absehen, einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss ist nunmehr spätestens verpflichtend im Jahr 2022 für das Haushaltsjahr 2021 und danach jährlich aufzustellen.

 

Der Kreistag hatte zuletzt am 11.03.2021 den konsolidierten Gesamtabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die Aufstellung weiterer konsolidierter Jahresabschlüsse ist vor dem Hintergrund der begrenzten personellen Ressourcen und der sich abzeichnenden gesetzlichen Erleichterungen zunächst unterblieben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf die Aufstellung der konsolidierten Jahresabschlüsse 2015 bis 2020 zu verzichten und den ersten konsolidierten Gesamtabschluss für das Jahr 2021 aufzustellen. Neben der Zeitersparnis spricht vor allem die geringe Aussagekraft älterer Gesamtabschlüsse für einen Verzicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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