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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/222-2  

Betreff: Aktueller Sachstand des Förderprogrammes "Zukunftsregionen"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Nette, DorteBezüglich:
2022/222
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
08.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Richtlinie Zukunftsregionen in Niedersachsen  

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n: Richtlinie Zukunftsregionen in Niedersachsen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Zukunftsregionen in Niedersachsen (3879 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage- keine Beschlussfassung

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlagen 2022/222 und 2022/222-1 wird verwiesen.

 

Mit dem neuen Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ zielt das Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung darauf ab, langfristig attraktive Lebensverhältnisse in allen Teilen Niedersachsens sicherzustellen.

 

Die Umsetzung des Programms basiert auf zwei Rechtsgrundlagen:

 

-          rdergrundsätze zur Förderung des Regionalmanagements, die bereits veröffentlicht wurden

-          Richtlinie zur „Umsetzung kooperativer Entwicklungsvorhaben und Modellvorhaben“, also für Projektförderungen im Rahmen der „Zukunftsregionen“, welche im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht wurde. Die Richtlinie ist dieser Berichtsvorlage als Anlage beigefügt. Sie tritt zum 01.10.2022 in Kraft. Bis dahin sollen die „Zukunftsregionen“ mit Bewertung der „Zukunftskonzepte“ voraussichtlich ausgewählt sein.

 

Inhaltlicher Kern der Richtlinie ist die Darstellung der Fördergegenstände innerhalb der einzelnen Handlungsfelder. Bekanntermaßen hatte jede „Zukunftsregion“ mit ihrem „Zukunftskonzept“ ein oder zwei Handlungsfelder ausgewählt, in denen in den nächsten Jahren Entwicklungen, respektive Projektförderungen in der „Zukunftsregion“ gemeinschaftlich umgesetzt werden sollen.

Die genannten Fördergegenstände stellen also den Themenkorridor der zukünftigen Projektförderung in den Zukunftsregionen dar (sofern diese nicht durch das eigene „Zukunftskonzept“ eingeschränkt wurden).

 

Antragsberechtigt bei Vorhaben zur Umsetzung der Zukunftskonzepte sind:

 

-          kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Anstalten

-          von Gebietskörperschaften mit der Wirtschafts- und/ oder Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht

-          gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen

-          Gesellschaften mind. mehrheitlich im kommunalen Eigentum

-          Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/ oder gewerblichen Unternehmen

-          Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände

-          Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen

-          außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ggf. weitere Forschungseinrichtungen

 

Zudem gelten entsprechend der Richtlinie folgende Fördereckpunkte für Projekte:

 

      rdersatz (EFRE/ ESF+): 40 % für die Region Weser-Ems und 60 % für die Region neburg

      Ausgabenhöhe: Untergrenze zuwendungsfähiger Gesamtkosten von Projekten liegt bei 100.000 Euro (d. h. kleinere Vorhaben können zumindest nicht unmittelbar gefördert werden); Untergrenze für Gutachten, vorbereitende Machbarkeitsstudien und Konzepte beträgt

25.000 Euro (Gesamtkosten)

      Zuwendungsfähige Kosten: Ziffer 5.6 die Arten der zuwendungsfähigen Kosten sind weit gefasst

      Durchführungszeitraum: max. 36 Monate

      Antragstellung: Bewilligungsstelle ist die NBank

      Zu beachten ist, dass die Steuerungsgruppe der Zukunftsregion vorab die Förderwürdigkeit der Projektanträge prüft, diese Prüfung wird der NBank vorgelegt.

 

Die Zukunftskonzepte für die „Zukunftsregion Süderelbe- Die Region als Open Creative & Innovative Space“ und der „Zukunftsregion Elbtalaue- Heide- Wendland“ werden von Herrn Dr. Krüger (Süderelbe AG) sowie Herrn Jan Kobernuß (ift- Freizeit- und Tourismusberatung GmbH) im Ausschuss vorgestellt.

Stammbaum:
2022/222   aktueller Sachstand der Projekte im Rahmen des Förderprogrammes "Zukunftsregionen" sowie weiteres Vorgehen des Landkreises Lüneburg   Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz   Beschlussvorlage
2022/222-1   Zukunftskonzepte und Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des Förderprogrammes "Zukunftsregionen" (Ergänzungsvorlage zur Beschlussvorlage 2022/222)   Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz   Beschlussvorlage
2023/096   Kooperationsvertrag im Rahmen des Förderprogrammes "Zukunftsregionen" für die Zukunftsregion "Elbtalaue- Heide- Wendland" (Ergänzungsvorlage zur Beschlussvorlage 2022/222, 2022/222-1, 2022/222-2)   Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz   Beschlussvorlage
2022/222-2   Aktueller Sachstand des Förderprogrammes "Zukunftsregionen"   Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz   Berichtsvorlage

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