Vorlage - 2023/096
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 23-03-08_Kooperationsvertrag Zukunftsregion 2023 final (121 KB) |
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Kooperationsvertrages (Stand 08.03.2023) für die Zukunftsregion „Elbtalaue- Heide- Wendland“ einschließlich ggf. erforderlicher redaktioneller Anpassungen wird zugestimmt.
Sachlage:
Auf die Vorlagen 2022/222, 20222/222-1, 2022-2 wird verwiesen.
Der Entwurf des Zukunftskonzeptes sowie der Entwurf der Kooperationsvereinbarung für die Zukunftsregion Elbtalaue- Heide- Wendland wurde dem Kreisausschuss am 04.07.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorlage 2022/222-1). Damit konnte das Zukunftskonzept fristgerecht abgegeben werden. Im Ausschuss für Wirtschaft und Touristik, am 08.09.2022 wurde das Zukunftskonzept von Jan Kobernuß (ift- Freizeit- und Tourismusberatung GmbH) vorgestellt (Vorlage 2022/222-2).
Das Land Niedersachsen hat nun die Zukunftsregion Elbtalaue- Heide- Wendland mit Bescheid vom 20.09.2022 als Zukunftsregion anerkannt. Für die Förderung von Projekten zur Umsetzung des Konzeptes wurde ein Budget in Höhe von 6.063.480,00 Euro aus dem Multifondsprogramms „Niedersachsen 2021-2027 EFRE-ESF+“ reserviert.
Für die gemeinsame Zusammenarbeit auf Basis des Konzeptes haben sich die zwei Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg sowie die Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue unter Federführung des Landkreises Lüchow-Dannenberg (LEAD-Partner) für die Zukunftsregion Elbtalaue- Heide- Wendland verpflichtet. Das Konzept soll mit Hilfe der dort genannten einzurichtenden Steuerungsgruppe und eines begleitenden Regionalmanagements in der laufenden Förderperiode umgesetzt werden. Dafür gilt es im nächsten Schritt das Regionalmanagement einzurichten. Dieses muss vom LEAD-Partner (hier Landkreis Lüchow-Dannenberg) beantragt werden.
Nach der Beschlussfassung durch den Kreistag hat das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) eine Mustervereinbarung zur Umsetzung der Zukunftsregionen bekannt gegeben. Es wurde festgestellt, dass in der vorgeschlagenen Kooperationsvereinbarung nicht alle Punkte der Mustervereinbarung abgedeckt sind und fehlende Regelungen (z.B. Eigenbeträge) in einem weiteren Schritt noch einfließen müssen.
Die Kooperationspartner haben sich gemeinsam darauf verständigt, die Änderungen nicht mehr als „redaktionelle Anpassung“ zu werten und neue Beschlussfassungen der Gremien herbeizuführen, um die Förderung nicht zu riskieren. Der angepasste Entwurf ist der Anlage beigefügt.
Für die Antragstellung ist der angepasste Kooperationsvertrag im Entwurf (Anlage 1) formal zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 10.000€ |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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