Vorlage - 2023/120
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1 | Fortschreibung NVP 2023 (12247 KB) |
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg ist gesetzlicher Aufgabenträger für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) in seinem Gebiet. In dieser Funktion stellt er einen Nahverkehrsplan (NVP) auf. Er wird vom Kreistag beschlossen. Der 4. Nahverkehrsplan für den Landkreis Lüneburg ist für den Zeitraum 2018-2023 aufgestellt worden und damit am Ende seiner Laufzeit angekommen. Beschlossen wurde er am 05.11.2018 (siehe Vorlage 2018/159).
Grundsätzlich stünde eine Neuaufstellung mit entsprechendem Beteiligungsverfahren an. In der konkreten derzeitigen Situation wird jedoch eine Fortschreibung bevorzugt. Dies ist mit der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) abgestimmt. Hintergrund ist, dass das Mobilitätsgutachten zusammen mit dem Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplan der Hansestadt Änderungen erwarten lässt, die nicht vorhergesehen werden können. Die Zwischenzeit soll zu einer Darstellung des mittlerweile bestehenden Status Quo genutzt werden. Dies ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Genehmigung des Stadtverkehrs Lüneburg, die zum 01.12.2023 ansteht, sinnvoll.
Der NVP stellt die Grundzüge des straßengebundenen ÖPNV dar (Bedienangebot, Zielvorstellungen, Finanzen) (§ 6 NNVG). Bei Anträgen auf Linienänderungen prüft die LNVG als Genehmigungsbehörde stets auch die Vereinbarkeit der beantragten Änderungen mit dem NVP.
Die Entwicklung ist teilweise über den NVP hinweggegangen und einzelne Maßnahmen wurden bei der Umsetzung an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Der NVP wird daher fortgeschrieben (§ 6 Abs. 1 Satz 3 NNVG). Es handelt sich dabei nicht um eine Neuaufstellung, sondern um eine Fortschreibung, die den NVP an den Status quo anpasst und die einen Ausblick auf die kommenden Jahre bietet. Neue Maßnahmen sind in der Fortschreibung nicht enthalten, es handelt sich inhaltlich lediglich um eine Aktualisierung. Sofern Maßnahmen anders umgesetzt wurden als im NVP vorgesehen, erfolgte dies stets durch Beschluss des Kreistages, wie bspw. geschehen in Bezug auf die Änderung der Linienführung der 5002 (Vorlage 2020/269), oder der Einführung des Rufbus (Vorlage 2019/223) und auch der geänderten Linienführung in der Lüneburger Innenstadt („Am Berge/An den Brodbänken“) (Vorlage 2022/234). Die Fortschreibung ist also vollständig durch politische Beschlüsse gedeckt. In jedem Einzelfall wurden alle Beteiligten eingebunden, sodass es zu jedem Punkt ein Beteiligungsverfahren gegeben hat.
Die Fortschreibung des NVP ermöglicht es der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) als Genehmigungsbehörde auch weiterhin, Anträge im Bereich der Fahrplanänderungen, oder auch Linienwegänderungen so zu bescheiden, dass die Belange des Landkreises als Aufgabenträger optimal berücksichtigt werden, da die Fortschreibung diese auf den aktuellen Stand bringt. Dies wird für die Vorbereitung der Subunternehmerverträge durch die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (MOIN) und die Beantragung von Genehmigungen für die Zeit ab dem 01.01.2026 von Bedeutung sein. Diese Schritte werden durch die Aktualisierung vorbereitet.
Im Wesentlichen wurden neue Daten, die verwaltungsintern zur Verfügung stehen, eingepflegt (z. B. bei den Finanzen). Weiterhin wurde die MOIN erstmals berücksichtigt und deren weitere Zukunft als Verkehrsbetrieb bzw. Verkehrsmanagementgesellschaft skizziert. Außerdem wurden Gesetzesänderungen eingepflegt, insbesondere bei den Regionalisierungsmitteln und redaktionelle Anpassungen vorgenommen sowie das Layout weiter vereinheitlicht.
Die Fortschreibung des NVP hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 5 Jahren. Es ist allerdings beabsichtigt, innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre, aufbauend auf dem noch zu erarbeitenden Mobilitätsgutachten (siehe Vorlage 2022/166) einen neuen NVP aufzustellen. Ergeben sich kurzfristig Änderungen, können sie wiederum ähnlich den oben genannten Beispielen umgesetzt werden. Es muss daher kein Stillstand eintreten.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | Der NVP an sich verursacht keine unmittelbaren Kosten € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| X | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass durch einen gut funktionierenden, stetig verbesserten ÖPNV positive Effekte für den Klimaschutz erzielt werden. |
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