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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2003/179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Den Haushaltsansätzen in den vorgenannten Nummern 2 bis 7 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachlage:

1.       Die Damen und Herren Kreistagsabgeordneten haben je einen Entwurf des Haushaltsplanentwurf für 2004 erhalten. Aus diesem Grunde werden die Auszüge aus dem Haushaltsplanentwurf 2004 für die ordentlichen Mitglieder des Kreisschulausschusses nicht als Anlage beigefügt. Die nicht dem Kreistag angehörenden sonstigen Mitglieder des Kreisschulausschusses erhalten die entsprechenden Auszüge aus dem Haushaltsplanentwurf des Landkreises Lüneburg wie folgt:

 

Seite 65 bis 103 (Budgetverwaltungshaushalt) sowie die Seiten 349 bis 393 (Vermögenshaushalt).

 

2.       Ansätze für die allgemein bildenden Schulen:

Wie im Haushaltsjahr 2002 beschlossen und im Haushaltsjahr 2003 fortgesetzt, werden die Ansätze für die Veranschlagung der Lehr- und Unterrichtsmittel für 2004wie folgt vorgesehen:

 

Je Klasse ein Satz von                                                                                                      187,90 €

Pro Schüler im Sekundarbereich I                                                                                        14,09 €

Pro Schüler im Sekundarbereich II                                                                                       18,79 €

 

Die Schwankungen in den einzelnen Budgets gegenüber dem Vorjahr beruhen im Wesentlichen darauf, dass auf Grund der sich verändernden Schülerzahlen in der Regel ein höherer Betrag bei den Haushaltsstellen 52, 53 und 59 sich ergibt (siehe hierzu die Seiten 72 bis 91 und 96 bis 103 des Haushaltsplanentwurfs).

 

3.       Ansätze für die Berufsbildenden Schulen:

 

Die Ansätze des Verwaltungshaushalts der Berufsbildenden Schulen sind auf der Grundlage der Ansätze der Vorjahre gebildet worden und sind dem Haushaltsplanentwurf (Budget) Seite 92 bis 95 zu entnehmen.

 

4.       Ansätze für die Sonderschulen:

 

Bei den Sonderschulen wurden die Haushaltsmittel nach den Erfahrungssätzen der Vorjahre angesetzt (siehe hierzu die Seiten des Haushaltsplanentwurfs Budget Seite 68 bis 71).

 

5.       Budgetierung:

Die Budgetierung der Schulen für Lehr- und Unterrichtsmittel sowie für Telefon- und Kopierkosten und der Kosten für den Kochunterricht hat sich bewährt. Auch die Budgetierung der Energiekosten hat zu einem guten Ergebnis bei der Entwicklung der Kosten für Strom, Heizung und Wasser geführt. Für die nächste Budgetierungsperiode wurde bzgl. der Energiekosten gemäß der Ihnen bereits vorliegenden Vorlage 55/2002 ein neuer Vertrag mit den Schulen geschlossen, bzw. wird noch geschlossen.

 

6.       Vermögenshaushalt

 

Wie bereits in der Vergangenheit dargestellt, sollten auch im Vermögenshaushalt die Schulen mit festen Beträgen rechnen können. Aus diesem Grunde wurden bei den Schulen die Ansätze des Vorjahres eingesetzt.

 

Die Veranschlagungen im Vermögenshaushalt sind den entsprechenden Seiten des Entwurf des Haushaltsplanentwurfs 2004 Seite 349 bis 393 zu entnehmen.

 

7.       Kreismedienzentrum des Landkreises Lüneburg

 

Auch die Ansätze des Kreismedienzentrums wurden nach den Erfahrungswerten des Vorjahres vorgenommen.

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Beschlüsse

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25.11.2003 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - geändert beschlossen

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