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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertreterin des Landkreis Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Flusslandschaft Elbe GmbH wird angewiesen folgenden Punkten zuzustimmen:

 

  • Der Jahresfehlbetrag von 167.619,13 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und der Jahresabschluss mit der Bilanzsumme von 53.356,79 festgestellt.
  • Die Bilanz nebst Anhang wird zur Veröffentlichung freigegeben.
  • Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt.
  • Dem Prüfbericht vom Juni 2025 des Rechnungsprüfungsamtes das Landkreis Lüneburg wird zugestimmt.
  • Der Verlust aus dem Jahr 2024 in Höhe von 167.619,13 € wird in 2025 mit der Kapitalrücklage in Höhe von 180.000,00 verrechnet.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Flusslandschaft Elbe GmbH für das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 167.619,13 €.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Lüneburg hat den Jahresabschluss 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 33 Abs. 2 EigBetrVO i.V.m. § 322 HGB versehen.

 

r das Geschäftsjahr 2024 sind hierzu die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht als Anlage beigefügt. Danach schließt der Jahresabschluss 2024 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme: 53.356,79

Jahresfehlbetrag: 167.619,13 €

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16.06.2024 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 festzustellen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 167.619,13 € auf neue Rechnung vorzutragen und in 2025 anteilig mit der Kapitalrücklage in Höhe von 180.000,00 zu verrechnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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