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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/204

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (BuK) werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2024, dem Lagebericht und der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 sowie der Übernahme des Bilanzgewinns in Höhe von 84.131,63 € in das laufende Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen.

 

  1. Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der BuK werden zudem angewiesen, der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zu 1.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der BuK für das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 84.131,63 €.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB hat den Jahresabschluss 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Bilanzsumme:

1.289.920,61 €

Bilanzgewinn/-verlust:

-702.300,66 €

Eigenkapital:

621.986,62 €

Jahresüberschuss/-fehlbetrag:

84.131,63 €

 

Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 zu genehmigen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen sowie den Jahresüberschuss in Höhe von 84.131,63 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Zu 2.

r die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2025 der BuK ist ein Abschlussprüfer zu bestellen.

 

Die BuK arbeitet seit der Abschlussprüfung für das Jahr 2021 mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB zusammen. Die Gesellschaft soll auf Vorschlag der Geschäftsführung der BuK auch mit der Abschlussprüfung 2025 beauftragt werden. Nach den für die BuK geltenden Beteiligungsrichtlinien muss die Abschlusspfergesellschaft erst nach einem Zeitraum von fünf Jahren gewechselt werden, sodass in diesem Fall eine Wiederbestellung zulässig ist.

 

Der Aufsichtsrat der BuK hat der Bestellung des Abschlussprüfers zugestimmt und der Gesellschafterversammlung eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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