Beschlussvorlage - 2025/207
Grunddaten
- Betreff:
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MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg - Nachtragswirtschaftsplan 2025
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Larisch
- Verantwortlich:
- Larisch, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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13.08.2025
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Geplant
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN) werden angewiesen, dem Nachtragswirtschaftsplan 2025 zuzustimmen.
Des Weiteren werden die Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen, einer Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von maximal 25.485.100,00 € zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachlage:
Der genehmigte Wirtschaftsplan 2025 (Vorlage 2025/008) wurde von der Berateragentur Ramboll auf Basis der zu erwartenden Aufwendungen nach damaligem Projektstand erstellt und von den Gremien genehmigt. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklungen vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebes der MOIN sind einige Anpassungen erforderlich, die im beiliegenden Nachtragswirtschaftsplan wiedergegeben sind. Der Nachtragswirtschaftsplan beinhaltet darüber hinaus teilweise ausführlichere Erläuterungen zu einzelnen Positionen sowie einen Liquiditätsplan, aus dem die monatlichen Fälligkeiten und der Finanzbedarf zu den einzelnen Investitionen in 2025 ersichtlich wird. Darüber hinaus wird die Folgewirkung der Investitionen aus 2025 auf die Geschäftsjahre 2026 und 2027 dargestellt.
Der in der Erfolgsplanung ausgewiesene laufende Finanzierungsbedarf für den Landkreis Lüneburg (Pos. 1.2.1.) ist gegenüber dem genehmigten Wirtschaftsplan 2025 unverändert. Bei den Investitionen wurde die Finanzierung auf den aktuellen Stand angepasst. Der Landkreis bezuschusst demnach die Fähre und die Grundstückskäufe für die Betriebshöfe in Reppenstedt und Lüneburg. Für die übrigen nicht durch Dritte geförderten Investitionen ist eine Darlehensaufnahme durch die MOIN erforderlich, die durch Bürgschaften über den Landkreis abgesichert wird (Vorlage 2025/191). Die MOIN beabsichtigt im Geschäftsjahr 2025 Investitionskredite in maximaler Höhe von 25.485.100,00 € aufzunehmen.
Auch in der Stellenplanung wurden Anpassungen vorgenommen, da sich die tatsächlichen Personalbedarfe in Folge des zwischenzeitlichen Planungsfortschritts weiter konkretisiert haben. Die Stellen wurden den Abteilungen zum Teil anders zugeordnet und das Personalwesen als eigenständige Abteilung mit aufgenommen. Hinzugekommen sind Stellen für das Qualitätsmanagement und die Systemadministration/IT in der kaufmännischen Abteilung, für die Personalabrechnung in der Personalabteilung, sowie eine Stellvertretung für den Werkstattmeister.
Gemäß § 7 Abs. 2 l des Gesellschaftsvertrags beschließt die Gesellschafterversammlung über Nachtragswirtschaftspläne. Somit sind die Vertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisungen zu versehen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den vorgelegten Nachtragswirtschaftsplan 2025 zu genehmigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 0 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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865,9 kB
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