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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG wird angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2024, der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirates für das Geschäftsjahr 2024, zuzustimmen. Zudem wird er angewiesen, dem Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe von 1.031.088,56 € durch die bereits geleisteten Bareinlagen als Zuführung zu den Rücklagen des Gesellschafters im Geschäftsjahr 2024, zuzustimmen.

 

  1. Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH wird angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2024, der Entlastung der Geschäftsführung sowie der Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 7.377,86 durch die vorhandene Kapitalrücklage, zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Zu 1. Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.031.088,56 €.

 

Der hohe Jahresfehlbetrag resultiert hauptsächlich aus den Abschreibungen für die Arena. Ausgeglichen wird er zum größten Teil durch Rücklagen im Eigenkapital.

 

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen, hat den vorgelegten Abschluss für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der Bericht des Abschlussprüfers wurde dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Ergänzende Bemerkungen entsprechend § 34 Abs. 1 Satz 3 der Eigenbetriebsverordnung werden nicht getroffen.

 

Der Beirat der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG hat dem Jahresabschluss 2024 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.

 

Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG ist mit einem Weisungsbeschluss auszustatten.

 

 

Zu 2. Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.377,86 €.

 

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen, hat den vorgelegten Abschluss für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der Bericht des Abschlussprüfers wurde dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Ergänzende Bemerkungen entsprechend § 34 Abs. 1 Satz 3 der Eigenbetriebsverordnung werden nicht getroffen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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