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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss bewilligt für das Jahr 2026 dem Projekt Lichtblick einen Zuschuss von 6000,00€.

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 des Landkreises Lüneburg und der Beteiligung der Hansestadt Lüneburg in gleicher Höhe.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

„Lichtblick Lüneburg“ bietet Kindern und Jugendlichen Raum, um individuell zu trauern und einen eigenen Weg im Umgang mit ihrer Trauer zu finden. Dieses Projekt von PädIn e.V. ist einzigartig in Hansestadt und Landkreis Lüneburg, es gibt keine anderen Anlaufstellen für trauernde Kinder und Jugendliche.

Mittlerweile gibt es „Lichtblick“ seit über 15 Jahren, in diesem Zeitraum konnten mehr als 400 Familien unterstützt werden.

Die Familien, die das Angebot nutzen, sind überwiegend in der Hansestadt (ca. 45%) und im Landkreis Lüneburg (ca. 40%) wohnhaft, ein weiterer Anteil kommt aus den Landkreisen Uelzen, Dannenberg und Harburg (ca. 14%).

„Lichtblick“ bietet den Familien die Möglichkeit eine Gemeinschaft zu erfahren und sich auszutauschen, sowie von den Erfahrungen der anderen zu profitieren. Die Angebote sind darauf ausgerichtet, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Trauer ernst genommen werden und nicht in ihr gefangen bleiben.

Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche zwischen 2 und 18 Jahren sowie deren Angehörige, bei denen ein nahestehender Mensch aus ihrem sozialen Umfeld gestorben ist oder die einen solchen Verlust in naher Zukunft verarbeiten müssen. Meist haben die Familien den Verlust von einem Menschen zu verarbeiten, der sehr jung verstorben ist (Vater, Mutter oder Geschwisterkind). Auch sind die Todesursachen sehr unterschiedlich (Krankheit, Unfall, Suizid, Mord).

Die Kindergruppen haben Themenschwerpunkte.

Eine Gruppe wird überwiegend von Familien besucht, bei denen ein Geschwisterkind verstorben ist. Familien, die diese Verlusterfahrung gemacht haben, benötigen häufig gezielte Unterstützung in ihrem Trauerprozess.

Eine weitere Kindergruppe besuchen hauptsächlich Kinder, die beide Elternteile verloren haben und demzufolge nicht mehr in ihrem familiären Umfeld leben können, auch hier ist es von Bedeutung, die betroffenen Kinder und Begleitpersonen intensiv zu begleiten.

Zusätzlich bietet „Lichtblick“ die Möglichkeit für Kindergärten und Schulen, sich zu informieren und fortzubilden.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann unbearbeitete Trauer Auswirkungen im schulischen Bereich haben, es kann zu sozialem Rückzug kommen oder psychische Störungen zur Folge haben.

Trauerbewältigung ist ein klarer Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 16 SGB VIII. Hier soll die öffentliche Jugendhilfe junge Menschen fördern, um Einzelfallhilfen zu vermeiden durch

  •      Beratungsangebote
  •      Maßnahmen zur Stärkung des familiären Zusammenhalts.

Trauerbewältigung

  •      stabilisiert die Familie in der Krise
  •      gibt Kindern Bewältigungsstrategien
  •      unterstützt Eltern und Angehörige angemessen mit der Situation umzugehen

und erfüllt damit die gesetzliche Zielsetzung.

 

Finanzierung:

 

Das Projekt „Lichtblick“ ist ausschließlich spendenfinanziert. Alle Familien aus der Region haben die Möglichkeit, das Angebot zu nutzen. Neben hauptamtlichen Kräften (Sozialpädagog*innen/ Erzieher*innen) arbeiten zusätzlich viele ehrenamtliche Unterstützer*innen bei Lichtblick.

Durch eine sinkende Spendenbereitschaft, Tarifsteigerungen und Inflation sind die Plätze perspektivisch nicht mehr gesichert.

 

Bereits im Jahr 2024 hat PädIn e.V. freiwillige Leistungen bei der Hansestadt Lüneburg beantragt, es wurden 6.000 € bewilligt für 2024 mit der Aussicht, diesen Zuschuss weitere 4 Jahre (innerhalb eines Rahmenvertrages über den paritätischen Wohlfahrtsverband) zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund wird ein Zuschuss in Höhe von 6.000 € für das Jahr 2026 beim Landkreis Lüneburg beantragt.

.

Frau Wortmann-Wanke, Vorstand PädIn, und Frau Lüdecke, Projektleitung, erläutern das Trägerangebot in der Sitzung und stehen für Fragen zur Verfügung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

für die Umsetzung der Maßnahmen:

6.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

mögliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.08.2025 - Jugendhilfeausschuss

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