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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2025/229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berichtsvorlage - keine Beschlussfassung erforderlich

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Sachverhalt

Der Landkreis Lüneburg hat im Rahmen der Neuaufstellung seines Nahverkehrsplans (5. NVP 2026 – 2030) ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dieses startete am 04. April 2025 und endete am 06. Juni 2025. In diesem Zeitraum hatten unter anderem die Kommunen im Landkreis, Verkehrsunternehmen, benachbarte Aufgabenträger, Verbände und Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf des 5. NVP einzureichen.

Die Gelegenheit zur Beteiligung wurde umfangreich genutzt. Insgesamt haben den Landkreis Stellungnahmen von 120 Absendern erreicht. Diese wurden vom Fachdienst Mobilität und der VNO in 480 Belange (Einzelaspekte) unterteilt und bewertet. Dabei wurden die Belange in folgende Kategorien eingeordnet:

  1. Aufnahme im NVP nicht nötig, da bereits im NVP enthalten (gilt für 21% der Belange)
  2. Wird in den NVP aufgenommen (gilt für 17% der Belange)
  3. Wird teilweise in den NVP aufgenommen (gilt für 18% der Belange)
  4. Wird nicht in den NVP aufgenommen (gilt für 23% der Belange)
  5. Aufnahme ist nicht erforderlich, da lfd. Geschäft der Verwaltung (gilt für 15% der Belange)
  6. Aufnahme ist nicht möglich, da Landkreis nicht zuständig ist (gilt für 6% der Belange)

Die meisten Stellungnahmen wurden von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises eingereicht (ca. 70%) gefolgt von den Kommunen. Die Schwerpunkte waren vielseitig. Am häufigsten wurde dabei Anmerkungen zum Linien- und Bedarfsverkehr geäußert, unter anderem der Wunsch nach mehr Verbindungen und Taktverdichtungen sowie nach guten Anschlüssen an den SPNV.

Auch der Wunsch nach einem gut ausgebauten Nachtverkehr wurde häufiger thematisiert, ebenso die erweiterte Erschließung von Lüneburger Stadtteilen durch einen Bedarfsverkehr. Außerdem wurde eine Stärkung der Verbindung von Embsen nach Rettmer (Garberscenter) und von Deutsch Evern nach Lüneburg häufiger angesprochen.

Auch zum Schulverkehr haben Eltern mehrfach ihre Wünsche geäußert. Diese können vom Landkreis zumeist nicht im Nahverkehrsplan berücksichtigt werden, da sie laufendes Geschäft der Verwaltung sind. Der Fachdienst Mobilität wird diese Anmerkungen darum auf anderem Wege berücksichtigen.

Für alle der 480 eingegangenen Belange haben der Fachdienst Mobilität und die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen (VNO) eine Antwort formuliert. Die Antworten wurden in einer Synopse zusammengefasst, die im Ausschuss besprochen werden soll. Außerdem haben die Belange Anregungen geliefert, aus denen neue Maßnahmen und Prüfaufträge hervorgegangen sind, die im NVP berücksichtigt werden sollen.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:

Bei Verwendung des derzeitigen Tools konnte bei dieser Vorlage keine Klimaauswirkung festgestellt werden.

Strategie (++)

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.08.2025 - Ausschuss für Mobilität

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