Beschlussvorlage - 2025/234
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung einer Förderung zur Erweiterung des Angebots der Mobilitätszentrale Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Mareike Harlfinger-Düpow
- Verantwortlich:
- Harlfinger-Düpow, Mareike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Beratung
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21.08.2025
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Geplant
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Mit einer Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr wurde eine Förderung geschaffen, die mit EFRE-Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und Landeszuwendungen die Einrichtung und den Betrieb von Mobilitätszentralen ermöglicht.
Gefördert wird die Einrichtung und der Betrieb von Mobilitätszentralen für nachhaltige Mobilitätsangebote, Personal- und Sachausgaben im Rahmen dessen, mobile Beratungsstellen sowie vorbereitende Maßnahmen wie Studien und Konzepte, die Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb einer Mobilitätszentrale sind. Seit Januar 2025 besteht die Mobilitätszentrale im Bahnhof Lüneburg als Gemeinschaftsprojekt zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg. Die bisher angebotenen Leistungen ähneln denen eines schlichten Kundencenters und umfassen vor allem die Beratung zu Fahrplänen von Bahn und Bus sowie den Verkauf von Tickets. Vor Ort sind derzeit Metronom und die KVG vertreten; zum 01.01.2026 wird die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg die KVG als Partner ablösen.
Die Vernetzung von Mobilitätsangeboten, die umfassende Beratung zu allen Mobilitätsangeboten im Landkreis Lüneburg oder das Angebot einer mobilen Beratung wurden bislang noch nicht verfolgt. Auch das Angebot von mehrsprachigen Informationen ist noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Mobilitätszentrale besitzt damit noch erhebliches Potenzial, um den sich wandelnden Anforderungen an eine nachhaltige, vernetzte und inklusive Mobilität im Landkreis gerecht zu werden.
Im Rahmen der genannten Förderung zum Aufbau von Mobilitätszentralen ist eine Förderung in Höhe 85% der Gesamtaufwendungen (maximal 600.000 Euro) möglich, so dass ein Gesamt-Projektvolumen in Höhe von rund 706.000 Euro verteilt auf drei Jahre möglich wäre. Der Zuschuss in Höhe von 600.000 Euro würde sich wie folgt zusammensetzen:
- 423.529,41 Euro Zuschuss = 60 % EFRE-Förderung in der Regionenkategorie ÜR,
- 176.470,59 Euro Zuschuss = 25 % Landesmittel der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form einer Anteilfinanzierung.
Somit würde ein Eigenanteil in Höhe von rund 106.000 Euro (verteilt auf 3 Jahre und 2 Kooperationspartner) verbleiben.
Förderfähig sind Aufgabenträger für den ÖPNV i. S. des § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden. Da die Mobilitätszentrale bereits besteht und es sich lediglich um eine Erweiterung handelt, wurden mit der NBank und der Landesnahverkehrsgesellschaft Gespräche über die Förderfähigkeit des Projektes geführt. Beide Institutionen sehen eine Förderung für die Erweiterung als realistisch an. Daher möchte der Landkreis Lüneburg sich um die genannten Fördergelder bewerben. Die Erweiterung der Mobilitätszentrale ist als Maßnahme im Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreises Lüneburg vorgesehen. Sie unterstützt die zentralen Ziele des NVP, wie die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen, die Verbesserung der Erreichbarkeit im ländlichen Raum sowie die Förderung der Barrierefreiheit und Kundenorientierung im öffentlichen Verkehr.
Das Angebot der Mobilitätszentrale soll wie folgt erweitert werden:
A. Erweiterung des Beratungsangebots:
- Umfassende Beratung zu allen Mobilitätsformen im Landkreis (Bahn, Bus, Rufmobil, On-Demand, Carsharing, Bikesharing, hvv switch, Bürgerbusse, Radverkehr etc.)
- Einrichtung eines telefonischen Beratungsangebots, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten
- Aufbau einer mobilen Beratung zur aufsuchenden Beratung im Kreisgebiet, einmal monatlich Beratung vor Ort (Beratung aus dem Koffer)
B. Digitale und technische Weiterentwicklungen:
- Integration regionaler Carsharing- und Bikesharing-Angebote in die hvv-switch-App
- Erstellung einer Mobilitätskarte für den Landkreis
- Bereitstellung barrierefreier, mehrsprachiger und digitaler Informationsangebote
C. Spezielle Serviceangebote:
- Unterstützung bei der Beantragung von Schülerfahrkarten (HVV-Card)
- Entwicklung eines touristischen Gästetickets für Besucher:innen der Region
- Informationsangebote für Tourist:innen bereits im Bahnhofsbereich, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Mobilitätszentrale
- Annahme von Fundsachen
- Einführung eines strukturierten Beschwerdemanagements
D. Barrierefreiheit:
- Ausbau der Ringschleifen an Infostelen und in der Mobilitätszentrale
- Barrierefreie Gestaltung der vorhandenen Videos und Informationen
- Umsetzung mehrsprachiger Angebote in Beratung und Informationsmaterialien
E. Betriebliches Mobilitätsmanagement:
- Beratung für Unternehmen zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement, Konzeptentwicklung für Gewerbegebiete und Beratung zu Mobilitätsangeboten für Mitarbeitende
- Entwicklung und Förderung von Mitfahrangeboten
Geplante Gesamtkosten des Projekts (für 3 Jahre)
Kostenposition |
Beschreibung |
Kosten (€) |
Personalkosten |
2,5 VZÄ |
360.000,00 |
Schulungskosten und Beratungskosten |
Für MobiZ-Mitarbeitende sowie metronom- und MOIN-Personal |
30.000,00 |
Digitale interaktive Mobilitätskarte |
Erstellung und Pflege |
50.000,00 |
Schnittstelle Bikesharing |
Integration in hvv switch-App |
20.000,00 |
Schnittstelle Carsharing |
Integration in hvv switch-App |
20.000,00 |
Vernetzungstreffen |
Mobilitätsakteur:innen im Landkreis |
10.000,00 |
Öffentlichkeitsarbeit |
Infomaterial, Kampagnen, Veranstaltungen etc. |
50.000,00 |
Mitfahr-App |
Entwicklung und Einführung |
50.000,00 |
Betriebliches Mobilitätsmanagement |
Beratung und Konzeptentwicklung für Gewerbegebiete |
20.000,00 |
Fahrzeug für die mobile Beratung |
Cambio-Nutzung oder Leasing/Anschaffung inkl. Nutzungskosten |
25.000,00 |
Ausstattung für die mobile Beratung und die Mobilitätszentrale |
Laptop, Drucker, mobiler Tresen, Smartphone, Infostelen etc. |
40.000,00 |
Ausbau der barrierefreien Angebote |
Ausbau Hörschleife, barrierefreie Angebote |
31.000,00 |
Finanzierungsübersicht
Finanzierungsquelle |
Betrag (€) |
Anteil (%) |
Förderung (NBank & Land, Programm „Mobilitätszentralen“) |
600.00,00 |
85 % |
Kommunaler Eigenanteil über 3 Jahre (gerundet) |
106.000,00 |
15 % |
Der Eigenanteil in Höhe von rund 106.000 Euro verteilt sich auf 3 Jahre und könnte jeweils zu 50% von der Hansestadt und 50% vom Landkreis getragen werden, so dass ein durchschnittlicher jährlicher Eigenanteil in Höhe von ca. 18.000 Euro je Akteur entstehen würde.
Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre und hat spätestens zum 01.01.2026 zu starten, um im Förderzeitraum die maximale Förderzeit zu nutzen. Die Gültigkeit der Förderrichtlinie endet am 31.12.2028. Eine mögliche Verlängerung ist im Rahmen des Projektes zu prüfen.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ___53.000___________€
(Eigenanteil Landkreis über 3 Jahre)
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
Sonstiges: wird bei positivem Beschluss im Haushalt 2026, 2027 u. 2028 eingeplant
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
stark positive Klimawirkung
positive Klimawirkung
keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:
Gesamtergebnis des KlimaChecks: |
Teilergebnis(se) des KlimaChecks: |
++ |
Strategie (++) |
Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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319,4 kB
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