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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinie über die Förderung der konsumtiven Kosten der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der Landkreis Lüneburg ist als untere Katastrophenschutzbehörde für den Katastrophenschutz zuständig (§2 Abs. 1 NKatSG). Kostenträger hierfür sind die unteren Katastrophenschutzbehörden. Die Kosten werden im Rahmen des Finanzausgleiches teilweise gedeckt (§ 31 Abs. 1 NKatSG).

 

Die öffentlichen und privaten Träger tragen die ihnen durch die Aufstellung, Ausbildung und Ausstattung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes entstehenden Kosten. Die unteren Katastrophenschutzbehörden unterstützen nach Maßgabe ihrer Haushaltsmittel die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger durch Zuwendungen (§ 31 Abs. NKatSG).

 

Der Landkreis Lüneburg unterstützt derzeit die Hilfsorganisationen DRK Kreisverband Lüneburg e.V., ASB Landesverband Niedersachsen e.V. Kreisverband Lüneburg sowie die DLRG Bezirk Nordheide e.V. bei Fahrzeuganschaffungen (50.000 EUR / jährlich) sowie bei Ausrüstungsgegenständen (20.000 EUR / jährlich). Im Bereich der konsumtiven Kosten sind diese Organisationen bisher auf sich alleine gestellt und tragen die Kosten aus Querschnittseinahmen, Einnahmen aus Sanitätsdiensten oder Spenden. Die Kosten für den laufenden Betrieb einer Katastrophenschutzeinheit steigen stetig an und können nicht mehr vollends selbst getragen werden. Daher hat die Verwaltung mit allen drei Hilfsorganisationen Gespräche geführt, inwieweit eine finanzielle Unterstützung seitens des Landkreises Lüneburg erforderlich ist, um weiterhin Aufgaben als Einheit des Katastrophenschutzes wahrnehmen zu können.

 

Um eine etwaige finanzielle Förderung für die konsumtiven Kosten gerecht und zu gleichen Teilen zu ermöglichen, wurde ein Verteilungsschlüssel erarbeitet. Grundlage hierfür sind tragende Elemente für den Betrieb einer Hilfsorganisation im Katastrophenschutz.

 

Auf Grundlage des Verteilungsschlüssels hat die Verwaltung abschließend eine Richtlinie zur Förderung von konsumtive Kosten der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen erstellt.

 

Haushaltsmittel für die geplante Förderung stehen im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinie über die Förderung der konsumtiven Kosten der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen im Landkreis Lüneburg zum 01. Oktober 2025 zu beschließen.

 

1. Aktualisierung der Verwaltung vom 15.09.2025:

In der Anlage 4 „Richtlinie über die Förderung der konsumtiven Kosten der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen“ wurde bei den Pauschalen unter Ziffer 3.1 die Pauschale für Administration noch um einen Passus ergänzt, wonach eine automatische Dynamisierung entsprechend der gesetzlichen Anpassung der Grenze für geringfügige Beschäftigungen zzgl. der Kostebestandteile des Arbeitgebers erfolgt. Dies soll verhindern, dass bei entsprechenden gesetzlichen Anpassungen eine erneute Beschlussfassung über die Richtlinie erfolgen muss. 

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______200.000,00________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

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negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

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Anlagen

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