Beschlussvorlage - 2025/224
Grunddaten
- Betreff:
- 
Senioren- und Pflegestützpunkt 
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Pflege und Teilhabe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Jutta Alpers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
 |  | Ausschuss für Soziales und Gesundheit | Beratung |  | 
|  | 04.09.2025 | |||
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Erledigt
 |  | Kreisausschuss | Entscheidung |  | 
Sachverhalt
In Lüneburg bestand ein mit dem örtlichen Pflegestützpunkt verbundenen Seniorenservicebüro in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Grundlage für dieses Seniorenservicebüro war eine befristete Förderrichtlinie des Landes. Diese lief am 31. Dezember 2013 aus. Sowohl der örtliche Pflegestützpunkt als auch das Seniorenservicebüro stehen auch Bewohnern aus der Fläche des Landkreises Lüneburg zur Verfügung.
Der Landkreis Lüneburg hat bis dahin keine eigenen Mittel zur Unterstützung des Seniorenservicebüros bzw. des örtlichen Pflegestützpunktes aufgewandt.
Sodann hat das Land das Konzept „Neue seniorenpolitische Beratungsstrukturen in den Kommunen“ für die Arbeit derartiger Einrichtungen veröffentlicht.
Der Senioren – und Pflegestützpunkt in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg ist entstanden.
Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunkts (SPN) Region Lüneburg mit einem Betrag in Höhe von 75.000,00 € jährlich. Es wurde eine Kooperationsvereinbarung zunächst für die Dauer vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 geschlossen. Auf der Grundlage der Evaluation der weiteren Entwicklung des Senioren- und Pflegestützpunkts zum 31. Dezember 2017 verhandeln Hansestadt und Landkreis Lüneburg bis spätestens zum 30. September 2018 über die Fortführung der Kooperationsvereinbarung und deren Konditionen ab 1. Januar 2019.
Der Beratungsumfang hat auch in 2018 noch zugenommen. Daher stellte sich bei den Verhandlungen die Frage, ob nicht das Beratungspersonal aufgestockt werden sollten. In die Kalkulation der Kosten für 2020 flossen die Auswirkung der tariflich bedingten Personalkostensteigerung und die Aufnahme für eine Servicekraft (1/2 Vollzeitstelle), die bisher über das Stift finanziert wurde, ein. Der Kostenanteil für den Landkreis Lüneburg beträgt somit seit 2020 100.450€ jährlich.
Die Verhandlungen über eine vertragliche Vereinbarung über einen Zeitraum von fünf Jahren dauern noch immer an, so dass der Vertrag nochmals für ein weiteres Jahr für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 verlängert werden soll. Haushaltsmittel stehen im genannten Umfange im Haushalt 2025 zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 100.450,00 €
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:









