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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Nahverkehrsplan wird in der aktuellen Fassung vom 26.08.2025 beschlossen. Sollte bei der Linienführung einzelner Linien, die mit dem Betriebsbeginn der MOIN (ab dem 01.01.2026) umgesetzt werden sollen, noch Anpassungsbedarf bestehen, wird dies erörtert und ggf. angepasst.

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Sachverhalt

Nach § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) ist es Aufgabe des Landkreises Lüneburg, als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV, einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Dieser gilt jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Der NVP ist der Rahmenplan für den ÖPNV im Lüneburger Kreisgebiet. Er beinhaltet grundsätzliche Aussagen über die Struktur des Nahverkehrs sowie das Zusammenwirken der daran beteiligten Akteure. Zudem beschreibt er, wie sich der ÖPNV in den kommenden Jahren modernisieren und entwickeln kann.

Darüber hinaus ist der NVP die Grundlage, auf der die niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) als zuständige Behörde den ÖPNV für den Landkreis Lüneburg genehmigt. Der NVP ist die Grundlage für die Auszahlung von Landeszuwendungen, die nach §7 des NNVG an den Landkreis weitergegeben werden.

Der neue NVP für die Jahre 2026 – 2030 liegt nun in seiner finalen Fassung vor. Es ist der fünfte Nahverkehrsplan des Landkreises Lüneburg und wurde in den vergangenen Monaten gemeinsam vom Fachdienst Mobilität und der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen (VNO) erarbeitet. Im Zuge dessen wurden für die Weiterentwicklung und Modernisierung des Lüneburger ÖPNV 28 Maßnahmen entwickelt. Innerhalb eines zweimonatigen Beteiligungsverfahrens hatten kreiseigene Kommunen, Verbände und Organisationen, benachbarte Aufgabenträger, sowie Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt wurden rund 540 Belange von 125 Absenderinnen und Absendern eingereicht, die in Zusammenarbeit vom Fachdienst Mobilität mit der VNO und der MOIN beantwortet wurden. Gut ein Drittel aller Belange hat Eingang in den Nahverkehrsplan gefunden und wurde in den vergangenen Wochen in diesen eingearbeitet.

Als Resultat des NVP wurden Ziele und Maßnahmen entwickelt, die nachfolgend aufgeführt werden.  Als übergeordnete Ziele wurden definiert:

Nr.

Übergeordnetes Ziel

Grundlage

1

Für Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität oder Sensorik soll für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden. Die Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.

PBefG, BGG, NBGG

2

Der ÖPNV soll im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit zu einer Verlagerung des Aufkommens im Motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV beitragen.

NNVG, RROP

3

Dem Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV ist gegenüber Maßnahmen für den  Motorisierten  Individualverkehr  der Vorrang einzuräumen, soweit der Nutzen der Maßnahmen für den ÖPNV bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt.

NNVG

4

Sichere und leichte Verknüpfungen zwischen Motorisiertem Individualverkehr und Öffentlichem Verkehr sind anzustreben.

NNVG, RROP

5

Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im

öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

NNVG

6

Bei Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und der Fahrzeugbeschaffung sind die besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen (Behinderte, Frauen, Kinder, ältere Menschen u.a.) zu berücksichtigen. Maßnahmen aus diesen Bereichen sollen vorrangig von den Zuwendungsgebern gefördert werden.

NNVG, RROP

7

Die Fahrzeuge sollen umweltverträglich und bequem sein. 

NNVG

8

Der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr ist zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen.

LROP, RROP

9

Der Bahnhof/Zentraler Omnibusbahnhof Lüneburg ist in seiner Funktion als zentraler Verknüpfungspunkt zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen.

RROP

10

Zwischen dem Oberzentrum in Lüneburg und den Grundzentren ist – mit Ausnahme des Grundzentrums in Neuhaus – eine direkte ÖPNV-Verbindung zu gewährleisten und zu optimieren.

LROP,

RROP

11

Zur Verbesserung der Erschließung ländlicher Räume sowie der Erreichbarkeit der Grundzentren sind bedarfsorientierte Bedienformen des straßengebundenen ÖPNV zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen.

RROP

12

Bessere Verknüpfung von Motorisiertem Individualverkehr und ÖPNV Schaffung attraktiver Tarife und Umsteigemöglichkeiten Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit im ÖPNV.

REK

Die konkreten Maßnahmen aus dem NVP wurden wir folgt festgelegt:

Nr.

Bezeichnung

1

Optimierung RufMobil

1.1

Sektor 2 – Amelinghausen/Ilmenau

1.2

Sektor 3 – Gellersen/Bardowick

1.3

Sektor 4 – Scharnebeck

1.4

Sektor 5 – Bleckede

1.5

Sektor 7 – Dahlenburg

1.6

Sektor 8 – Ostheide

2

Optimierung Nachtverkehr

3

Optimierung Schulverkehr

3.1

Raum 1 – SG Dahlenburg und Südteil der Stadt Bleckede

3.2

Raum 2 – SG Scharnebeck und Nordteil der Stadt Bleckede

3.3

Überplanung von schulbezogenen Linien mit geringer Fahrplanbarkeit

4

Stadtbusverkehr

5

Angebotsverbesserungen im Verflechtungsraum der Hansestadt Lüneburg

5.1

Potenzialgebiet Häcklingen, Rettmer

5.2

Potenzialgebiet Wilschenbruch, Kaltenmoor

5.3

Potenzialgebiet Hagen, Neu-Hagen, Hafen

5.4

Potenzialgebiet Goseburg-Zeltberg

5.5

Potenzialgebiet Adendorf

6

Landesbedeutsame Buslinie 5400 – Lüneburg – Bardowick – Niedermarschacht – Bergedorf/Geesthacht

7

Baustellenmanagement

8

Weiterbetrieb und Förderung der elektronischen Fahrplanauskunft „connect“

9

Haltestellenkataster

10

Ausbau Dynamischer Fahrgastinformationssysteme

11

Mobilitätsstation / hvv switch

12

B&R und P&R – Umstiegspunkte ÖPNV und Radverkehr

13

Ausbau Mobilitätszentrale

14

Entwicklung eines Zielsystems

15

Neues Liniennummernkonzept

16

Fahrgastzählsysteme

17

Unterstützung der Netzwerke

18

Qualitätsoffensive 2026 Hamburg – Hannover (KBS110) und Generalsanierung 2029

19

Reaktivierung von Bahnstrecken im Landkreis Lüneburg

20

SPNV-Konzept 2030+ und 2040+ der LNVG

21

Erstellung und Umsetzung eines ÖPNV-Awareness-Konzepts

22

Fahrgastbeirat und Mobilitätszirkel

23

Fortführung, Erweiterung und langfristige Sicherung vorhandener Freizeitverkehre

24

Sicherung und Optimierung von Anschlussverbindungen

25

Busbeschleunigung im Stadtverkehr

26

Midibuslinien

27

Neuausrichtung des Bedarfsverkehrs im Landkreis Lüneburg

28

Einrichtung eines prozessbasierten Beschwerdemanagements bei der MOIN

Neben den konkreten Maßnahmen haben sich verschiedene Prüfaufträge für den ÖPNV ergeben, welche im folgenden kurz dargestellt werden sollen. Die Prüfaufträge haben sich vor allem aus dem umfangreichen Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung dieses NVP ergeben. Diese sollen im Rahmen der Laufzeit des NVP erörtert und abgewogen werden.

Während des Beteiligungsprozesses wurde teils Kritik an den Linienführungen einzelner Linien geäußert. Dieses wird in den kommenden Monaten seitens der MOIN und des Landkreises überprüft und ggf. angepasst. Aufgrund des Zeitdrucks beim Liniennetz und dem NVP wurde auf eine umfassende Anpassung im NVP zunächst verzichtet. Daher wurde der folgende Satz in den Beschlussvorschlag aufgenommen: Sollte bei der Linienführung einzelner Linien, die mit dem Betriebsbeginn der MOIN (ab dem 01.01.2026) umgesetzt werden sollen, noch Anpassungsbedarf bestehen, wird dies erörtert und ggf. angepasst.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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Beschlüsse

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