Beschlussvorlage - 2025/251
Grunddaten
- Betreff:
-
Nahverkehrsplan des Landkreises Lüneburg für die Jahre 2026 - 2030
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Mareike Harlfinger-Düpow
- Verantwortlich:
- Harlfinger-Düpow, Mareike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Beratung
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03.09.2025
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Nach § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) ist es Aufgabe des Landkreises Lüneburg, als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV, einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Dieser gilt jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Der NVP ist der Rahmenplan für den ÖPNV im Lüneburger Kreisgebiet. Er beinhaltet grundsätzliche Aussagen über die Struktur des Nahverkehrs sowie das Zusammenwirken der daran beteiligten Akteure. Zudem beschreibt er, wie sich der ÖPNV in den kommenden Jahren modernisieren und entwickeln kann.
Darüber hinaus ist der NVP die Grundlage, auf der die niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) als zuständige Behörde den ÖPNV für den Landkreis Lüneburg genehmigt. Der NVP ist die Grundlage für die Auszahlung von Landeszuwendungen, die nach §7 des NNVG an den Landkreis weitergegeben werden.
Der neue NVP für die Jahre 2026 – 2030 liegt nun in seiner finalen Fassung vor. Es ist der fünfte Nahverkehrsplan des Landkreises Lüneburg und wurde in den vergangenen Monaten gemeinsam vom Fachdienst Mobilität und der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen (VNO) erarbeitet. Im Zuge dessen wurden für die Weiterentwicklung und Modernisierung des Lüneburger ÖPNV 28 Maßnahmen entwickelt. Innerhalb eines zweimonatigen Beteiligungsverfahrens hatten kreiseigene Kommunen, Verbände und Organisationen, benachbarte Aufgabenträger, sowie Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt wurden rund 540 Belange von 125 Absenderinnen und Absendern eingereicht, die in Zusammenarbeit vom Fachdienst Mobilität mit der VNO und der MOIN beantwortet wurden. Gut ein Drittel aller Belange hat Eingang in den Nahverkehrsplan gefunden und wurde in den vergangenen Wochen in diesen eingearbeitet.
Als Resultat des NVP wurden Ziele und Maßnahmen entwickelt, die nachfolgend aufgeführt werden. Als übergeordnete Ziele wurden definiert:
Nr. |
Übergeordnetes Ziel |
Grundlage |
1 |
Für Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität oder Sensorik soll für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden. Die Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. |
PBefG, BGG, NBGG |
2 |
Der ÖPNV soll im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit zu einer Verlagerung des Aufkommens im Motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV beitragen. |
NNVG, RROP |
3 |
Dem Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV ist gegenüber Maßnahmen für den Motorisierten Individualverkehr der Vorrang einzuräumen, soweit der Nutzen der Maßnahmen für den ÖPNV bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt. |
NNVG |
4 |
Sichere und leichte Verknüpfungen zwischen Motorisiertem Individualverkehr und Öffentlichem Verkehr sind anzustreben. |
NNVG, RROP |
5 |
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. |
NNVG |
6 |
Bei Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und der Fahrzeugbeschaffung sind die besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen (Behinderte, Frauen, Kinder, ältere Menschen u.a.) zu berücksichtigen. Maßnahmen aus diesen Bereichen sollen vorrangig von den Zuwendungsgebern gefördert werden. |
NNVG, RROP |
7 |
Die Fahrzeuge sollen umweltverträglich und bequem sein. |
NNVG |
8 |
Der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr ist zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen. |
LROP, RROP |
9 |
Der Bahnhof/Zentraler Omnibusbahnhof Lüneburg ist in seiner Funktion als zentraler Verknüpfungspunkt zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen. |
RROP |
10 |
Zwischen dem Oberzentrum in Lüneburg und den Grundzentren ist – mit Ausnahme des Grundzentrums in Neuhaus – eine direkte ÖPNV-Verbindung zu gewährleisten und zu optimieren. |
LROP, RROP |
11 |
Zur Verbesserung der Erschließung ländlicher Räume sowie der Erreichbarkeit der Grundzentren sind bedarfsorientierte Bedienformen des straßengebundenen ÖPNV zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen. |
RROP |
12 |
Bessere Verknüpfung von Motorisiertem Individualverkehr und ÖPNV Schaffung attraktiver Tarife und Umsteigemöglichkeiten Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit im ÖPNV. |
REK |
Die konkreten Maßnahmen aus dem NVP wurden wir folgt festgelegt:
Nr. |
Bezeichnung |
1 |
Optimierung RufMobil |
1.1 |
Sektor 2 – Amelinghausen/Ilmenau |
1.2 |
Sektor 3 – Gellersen/Bardowick |
1.3 |
Sektor 4 – Scharnebeck |
1.4 |
Sektor 5 – Bleckede |
1.5 |
Sektor 7 – Dahlenburg |
1.6 |
Sektor 8 – Ostheide |
2 |
Optimierung Nachtverkehr |
3 |
Optimierung Schulverkehr |
3.1 |
Raum 1 – SG Dahlenburg und Südteil der Stadt Bleckede |
3.2 |
Raum 2 – SG Scharnebeck und Nordteil der Stadt Bleckede |
3.3 |
Überplanung von schulbezogenen Linien mit geringer Fahrplanbarkeit |
4 |
Stadtbusverkehr |
5 |
Angebotsverbesserungen im Verflechtungsraum der Hansestadt Lüneburg |
5.1 |
Potenzialgebiet Häcklingen, Rettmer |
5.2 |
Potenzialgebiet Wilschenbruch, Kaltenmoor |
5.3 |
Potenzialgebiet Hagen, Neu-Hagen, Hafen |
5.4 |
Potenzialgebiet Goseburg-Zeltberg |
5.5 |
Potenzialgebiet Adendorf |
6 |
Landesbedeutsame Buslinie 5400 – Lüneburg – Bardowick – Niedermarschacht – Bergedorf/Geesthacht |
7 |
Baustellenmanagement |
8 |
Weiterbetrieb und Förderung der elektronischen Fahrplanauskunft „connect“ |
9 |
Haltestellenkataster |
10 |
Ausbau Dynamischer Fahrgastinformationssysteme |
11 |
Mobilitätsstation / hvv switch |
12 |
B&R und P&R – Umstiegspunkte ÖPNV und Radverkehr |
13 |
Ausbau Mobilitätszentrale |
14 |
Entwicklung eines Zielsystems |
15 |
Neues Liniennummernkonzept |
16 |
Fahrgastzählsysteme |
17 |
Unterstützung der Netzwerke |
18 |
Qualitätsoffensive 2026 Hamburg – Hannover (KBS110) und Generalsanierung 2029 |
19 |
Reaktivierung von Bahnstrecken im Landkreis Lüneburg |
20 |
SPNV-Konzept 2030+ und 2040+ der LNVG |
21 |
Erstellung und Umsetzung eines ÖPNV-Awareness-Konzepts |
22 |
Fahrgastbeirat und Mobilitätszirkel |
23 |
Fortführung, Erweiterung und langfristige Sicherung vorhandener Freizeitverkehre |
24 |
Sicherung und Optimierung von Anschlussverbindungen |
25 |
Busbeschleunigung im Stadtverkehr |
26 |
Midibuslinien |
27 |
Neuausrichtung des Bedarfsverkehrs im Landkreis Lüneburg |
28 |
Einrichtung eines prozessbasierten Beschwerdemanagements bei der MOIN |
Neben den konkreten Maßnahmen haben sich verschiedene Prüfaufträge für den ÖPNV ergeben, welche im folgenden kurz dargestellt werden sollen. Die Prüfaufträge haben sich vor allem aus dem umfangreichen Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung dieses NVP ergeben. Diese sollen im Rahmen der Laufzeit des NVP erörtert und abgewogen werden.
- Einführung bedarfsorientierter ÖPNV-Angebote zur erweiterten Anbindung von Deutsch Evern
- Einführung bedarfsorientierter ÖPNV-Angebote zur erweiterten Anbindung von Embsen
- Wiedereinführung einer landkreisübergreifenden Linie zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Hansestadt Lüneburg
- Stärkung einer Busverbindung zwischen Dahlenburg, Bavendorf und Bad Bevensen, u. a. für den Schülerverkehr Bad Bevensen – Marienau
- Einrichtung einer Busverbindung zwischen Bleckede, Neu Darchau und Hitzacker
- Einrichtung einer Busverbindung zwischen Hohnstorf (Elbe) und Lauenburg (Elbe)
- Anpassung der landkreisübergreifenden Verbindungen mit dem Landkreis Harburg in den Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen, Hanstedt und Salzhausen
- Anpassung von Linienplänen der Rufbuslinie 5251
- Verlängerung des Stadtbusverkehrs bis 24 Uhr
Während des Beteiligungsprozesses wurde teils Kritik an den Linienführungen einzelner Linien geäußert. Dieses wird in den kommenden Monaten seitens der MOIN und des Landkreises überprüft und ggf. angepasst. Aufgrund des Zeitdrucks beim Liniennetz und dem NVP wurde auf eine umfassende Anpassung im NVP zunächst verzichtet. Daher wurde der folgende Satz in den Beschlussvorschlag aufgenommen: Sollte bei der Linienführung einzelner Linien, die mit dem Betriebsbeginn der MOIN (ab dem 01.01.2026) umgesetzt werden sollen, noch Anpassungsbedarf bestehen, wird dies erörtert und ggf. angepasst.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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