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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die aus den Kreistagen der Landkreise entsandten Mitglieder des Verwaltungsrats der Integrierten Regionalleitstelle Lüneburger Heide AöR erhalten folgende angemessene Entschädigung:

 

  1. Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Verwaltungsratssitzungen. Die Höhe des Sitzungsgeldes beträgt 50,00 €, für den/die Vorsitzende 100,00 €.

 

  1. Erstattung von Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Verwaltungsratssitzungen anfallen gemäß den reisekostenrechtlichen Bestimmungen (Nds. Reisekosten-Verordnung); es wird die kürzeste Fahrtstrecke zwischen dem Wohnort und dem Sitzungsort – einfache Wegstrecke – zugrunde gelegt.

 

  1. Erstattung des entstandenen Verdienstausfalls, der innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je Stunde und für längstens 8 Stunden je Tag (einschließlich Wegezeit) erstattet wird.

 

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Sachverhalt

 

Die von den jeweiligen Kreistagen entsandten Mitglieder des Verwaltungsrats der Integrierten Regionalleitstelle Lüneburger Heide AöR erhalten gemäß Nr. 9.7 der Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes für den Landkreis Harburg, den Landkreis Heidekreis und den Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie den Landkreis Lüneburg eine angemessene Entschädigung, über deren Einzelheiten die Kreistage entscheiden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats können den Kreistagen einen Vorschlag für eine angemessene Entschädigungsregelung unterbreiten.

 

Diese Regelung steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Gemäß § 3 Abs. 2 Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), § 145 Abs. 8 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist für die Tätigkeit von Abgeordneten als Mitglied im Verwaltungsrat § 136 Abs. 6 und 7 NKomVG anzuwenden. Gemäß § 138 Abs. 7 S. 1 NKomVG sind Vergütungen aus einer Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Kommune in Unternehmen an die Kommune abzuführen, soweit sie über das Maß einer angemessenen Entschädigung hinausgehen. Gemäß § 138 Abs. 7 S. 2 NKomVG setzt die Vertretung für jede Vertretungstätigkeit die Höhe der angemessenen Entschädigung fest. 

 

Demnach ist die Höhe der angemessenen Entschädigung für die Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats hier durch die Kreistage der beteiligten Landkreise jeweils festzusetzen. Der Kreistagsbeschluss ist gemäß § 138 Abs. 7 S. 3 NKomVG öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Verwaltungsrat der Integrierten Regionalleitstelle Lüneburger Heide AöR hat sich in seiner ersten Sitzung am 24.02.2025 konstituiert. Er hat einstimmig folgende Entschädigungsregelung der Verwaltungsratsmitglieder vorgeschlagen:

 

  1. Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Verwaltungsratssitzungen. Die Höhe des Sitzungsgeldes beträgt 50,00 €, für den/die Vorsitzende 100,00 €.

 

  1. Erstattung von Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Verwaltungsratssitzungen anfallen gemäß den reisekostenrechtlichen Bestimmungen (Nds. Reisekosten-Verordnung); es wird die kürzeste Fahrtstrecke zwischen dem Wohnort und dem Sitzungsort – einfache Wegstrecke – zugrunde gelegt.

 

  1. Erstattung des entstandenen Verdienstausfalls, der innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je Stunde und für längstens 8 Stunden je Tag (einschließlich Wegezeit) erstattet wird.

 

Dieser Vorschlag wird auch vor dem Hintergrund anderer vergleichbarer Entschädigungsregelungen als angemessen bewertet. Dem Vorschlag sollte gefolgt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

a)

für die Umsetzung der Maßnahmen:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

mögliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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