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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2025/266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berichtsvorlage - Beschlussfassung nicht erforderlich.

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Sachverhalt

Das Notstromaggregat im Werkstattgebäude der Kreisverwaltung ist abgängig und musste außer Betrieb genommen werden. Seitens der Verwaltung ist daraufhin aus Gründen der gebotenen zivilen Notfallplanung ein Stromversorgungskonzept in Auftrag gegeben worden, dessen wesentlichen Ergebnisse dem Ausschuss bereits mündlich vorgetragen wurden. Ziel ist es, den Dienstbetrieb in den im Notfall relevanten Bereichen aufrecht zu erhalten. Dazu erfolgt aktuell zusammen mit dem Fachgebiet Bevölkerungsschutz eine Prozessaufnahme. Parallel dazu wurden Teile des Stromversorgungskonzeptes bereits umgesetzt und im Mai des Jahres ein Ersatzstromaggregat hinter dem Verkehrsamt mit einer Leistung von 250 kVA (Vollversorgung) in einem Stahlblechcontainer aufgestellt und in Betrieb genommen. Dieses versorgt insbesondere die im Kellergeschoss des Gebäudes 6 untergebrachten zentralen Server, so dass die EDV auch im Falle eines Stromausfalls weiter funktioniert.

 

Für die Stromversorgung der Genäude 1, 2, 3 und 4 wird eine Ersatzstromanlage im Bereich des Garagenkomplexes zwischen den Gebäuden 2, 3 und 4 angestrebt. Dazu wurde seitens des Architekturbüros q:arc aus Lüneburg eine Machbarkeitsstudie erstellt, deren Ergebnisse in der heutigen Sitzung vorgestellt werden sollen. Diese Machbarkeitsstudie liegt der Vorlage an.

 

Der vorhandene Garagen- und Werkstattkomplex soll - weil ohnehin stark sanierungsbedürftig - zurückgebaut und durch ein neues, zweigeschossiges Gebäude ersetzt werden. Im Erdgeschoss sollen neben dem Notstromgenerator, einer Trafostation mit Schaltanlage sowie der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) eine KFZ-Werkstatt, eine Hausmeisterwerkstatt und Lagerflächen für Farräder und Veterinärmaterial untergebracht werden. Im Obergeschoss sind über einen Aufzug barrierefrei erreichbare Besrechungsräume geplant, die insbesondere auch für Sitzungen der Gruppen und Fraktionen des Kreistages genutzt werden könnten.

 

Gemäß erster grober Kostenschätzung belaufen sich die Abbruch- und Herstellungskosten auf rd. 4 Mio. €. Diese Mittel werden für den Hauhalt 2026 und die Finanzplanung 2027 angemeldet.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 4.000.000 €

 

b) an Folgekosten:    110.059 € p.a.

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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Beschlüsse

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