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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg schließt mit der Hansestadt Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege, Beratung von Erziehungsberechtigten, Fachberatung der Kindertagespflegepersonen, weitere Qualifizierung/Fortbildung an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung vom 01.01.2026.

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Die Vereinbarung mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband für die Übernahme der Aufgaben der Fachberatung, Qualifizierung und Fortbildung wurde durch Hansestadt und Landkreis Lüneburg Ende 2024 fristgerecht gekündigt. Die Kündigung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

 

Diese Aufgaben werden zukünftig im Familienbüro der Region Lüneburg wahrgenommen. Dies hat eine Anpassung der bestehenden Zweckvereinbarung vom 01.07.2023 zur Folge.

Herr Michel, Leiter des Familienbüros der Region Lüneburg, erläutert das zukünftige Organigramm und steht für Fragen zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Fachberatung:

Hansestadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam haben nach Implementierung der Fachberatungsstellen gemäß der folgenden Gegenüberstellung von Ausgaben und Einsparungen voraussichtlich jährliche Minderausgaben in Höhe von 141.425 :

 

Personal- und Sachkosten p.a. Fachberatungsstellen 1,25 VZÄ  
HLG und LK zusammen

Personal- und Sachkosten p.a.
Anteile Zukunftsstelle 0,75 VZÄ  
HLG und LK zusammen

Kosten Vereinbarung p.a.
Ev.-luth. Kindertagesstättenverband HLG und LK zusammen (hier angesetzt: Ist-Kosten 2023)

105.600,00 €

50.025,00 €

197.000 €

entstehen neu

entfallen

entfallen

 

Beim Ev.-luth. Kindertagesstättenverband sind zudem (insbesondere in der Coronazeit) Rücklagen in Höhe von 54.164,08€ (Stand 31.12.2024) entstanden, die nach Schlussabrechnung an Hansestadt und Landkreis zurückfließen.

 

Qualifizierung und Fortbildung:

Aktuell befindet sich die VHS noch in der Kostenkalkulation, daher ist noch keine Kostengegenüberstellung mit den Durchführungen über den Kindertagesstättenverband möglich. Da die Gegenfinanzierung der Durchführungskosten einer Qualifizierung nach QHB im Umfang von 300UE im Regelfall 90% beträgt, sind mögliche finanzielle Auswirkungen nach oben oder unten allenfalls gering. Die Kalkulation des ev. Kindertagesstättenverbandes ging bei 10 Teilnehmenden von Durchführungskosten in Höhe von 35.000,00  aus.

 

Die Fortbildungs-Durchführungen über das Familienbüro werden durch Einsparungen an Raum-Mietkosten geringfügig günstiger, da für diese Angebote künftig der Besprechungsraum des Bereichs 53 der HLG genutzt wird.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  siehe oben

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

Sonstiges:

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

ja

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

Klimawirkungsprüfung:

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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