Beschlussvorlage - 2025/268
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Kreiswahlleitung für die Kommunalwahlen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Recht und Kommunalaufsicht
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Verantwortlich:
- Bostelmann, Theresa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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18.09.2025
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Beschlussvorschlag
Für die Kreis- und Landratswahl im Landkreis Lüneburg wird Kreisrätin Sigrid Vossers zur Kreiswahlleiterin berufen. Für die Kommunalwahlen im Landkreis Lüneburg wird Kreisamtsrat Markus Wege zum stellvertretenden Kreiswahlleiter und Kreisoberinspektorin Theresa Bostelmann zur stellvertretenden Kreiswahlleiterin berufen.
Sachverhalt
Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 NKWG ist Kreiswahlleitung bei den Kommunalwahlen die Landrätin oder der Landrat. Die Stellvertretung wird gem. § 9 Abs. 1 S. 2 NKWG der Vertreterin oder dem Vertreter im Amt übertragen. Gem. § 9 Abs. 3 NKWG kann der Kreistag von dieser Regelung abweichen und andere Beschäftigte des Landkreises oder Wahlberechtigte mit der Wahlleitung und deren Stellvertretung betrauen. Gem. § 9 Abs. 3 Nr. 4 NKWG kann der Kreistag Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus dem Kreis der Beschäftigten berufen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kreisrätin Frau Vossers als Kreiswahlleiterin zu berufen. Als stellvertretender Kreiswahlleiter wird Herr Wege und als stellvertretende Kreiswahlleiterin wird Frau Bostelmann aus dem für den Bereich Wahlen zuständigem Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht vorgeschlagen.
Die Amtszeit der Kreiswahlleitung endet mit der Berufung einer neuen Kreiswahlleitung.
Finanz. Auswirkung
