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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Als Wahltag für die Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates des Landkreises Lüneburg wird der 13.09.2026 bestimmt, für eine mögliche Stichwahl der 27.09.2026.

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Sachverhalt

Mit Ablauf der Amtszeit des Landrates wird die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates (Direktwahl) im kommenden Jahr notwendig.

Die Niedersächsische Landesregierung hat den 13.09.2026 als Wahltermin für die nächste Wahl der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen festgelegt.

Der Kreistag hat den Wahltag für die Direktwahl gem. § 45 b Abs. 2 NKWG zu bestimmen.

Die Terminierung einer evtl. Stichwahl hat der Gesetzgeber grundsätzlich am zweiten Sonntag nach der ersten Wahl festgelegt. Der Stichwahltermin für den Wahltermin am 13.09.2026 wäre somit der 27.09.2026.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Wahltermin für die Direktwahl auf den 13.09.2026 festzulegen. Die Direktwahl fände dann gleichzeitig mit der Kommunalwahl statt. Eine evtl. Stichwahl würde am 27.09.2026 durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Beschlüsse

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18.09.2025 - Kreistag

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