Beschlussvorlage - 2025/269
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung des Wahltages für die Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrats des Landkreises Lüneburg und des Wahltages für eine mögliche Stichwahl
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Recht und Kommunalaufsicht
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Verantwortlich:
- Bostelmann, Theresa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Mit Ablauf der Amtszeit des Landrates wird die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates (Direktwahl) im kommenden Jahr notwendig.
Die Niedersächsische Landesregierung hat den 13.09.2026 als Wahltermin für die nächste Wahl der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen festgelegt.
Der Kreistag hat den Wahltag für die Direktwahl gem. § 45 b Abs. 2 NKWG zu bestimmen.
Die Terminierung einer evtl. Stichwahl hat der Gesetzgeber grundsätzlich am zweiten Sonntag nach der ersten Wahl festgelegt. Der Stichwahltermin für den Wahltermin am 13.09.2026 wäre somit der 27.09.2026.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Wahltermin für die Direktwahl auf den 13.09.2026 festzulegen. Die Direktwahl fände dann gleichzeitig mit der Kommunalwahl statt. Eine evtl. Stichwahl würde am 27.09.2026 durchgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
