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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2025/273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt, dass die Landkreisverwaltung, gemäß der Resolution der Gemeinde Neetze, Klage gegen das Teilflächenziel von 4% und die Berichtspflicht zur Auszeichnung von Windenergievorrangflächen gegenüber der Landesregierung erhebt. 

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Sachverhalt

Die Resolution des Gemeinderates Neetze (s. Anlage), der wir uns hiermit anschließen, sei um folgende Feststellungen ergänzt:

Der Kohlendioxidgehalt der Luft ist nur einer von vielen Faktoren, die das Klima beeinflussen.

Auch andere Faktoren, menschgemachte und natürliche, sind entscheidend für den Klimawandel. Natürliche Faktoren sind z.B. die Sonneneinstrahlung, die Erdumlaufbahn oder vulkanische Aktivitäten. Menschgemachte Faktoren sind z.B. die Abholzung von Wäldern (deren Pflanzen Kohlendioxid für ihr Wachstum benötigen) und Staubpartikel aus Industrieabgasen.

Das Klima auf der Erde hat sich im Laufe der Erdgeschichte immer gewandelt. Und der Klimawandel wird sich aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen innerhalb des Landkreises Lüneburg, wie z.B. den Bau von Windindustrieanlagen im Breetzer Wald, nicht verlangsamen. Der Bau dieser Windindustrieanlagen wird demgegenüber aber die Vielfalt der örtlichen Tier- und Pflanzenwelt, dadurch die Biodiversität des Breetzer Waldes, zerstören.

Im September 2022 änderte die Landessregierung das LROP so ab, dass erstmalig auch Waldflächen als Windenergievorrangflächen ausgewiesen werden dürfen. Anschließend ergingen die Vorgaben, wieviel LK-Fläche für Windindustrie vom jeweiligen LK auszuweisen ist und zwar so hoch, dass zwangsweise auch Wälder dafür herangezogen werden.

Das freute natürlich die betroffenen Waldbesitzer und andere, die an den Windkraftanlagen verdienen werden, aber es schadet letztlich uns allen.

Es geht um:

- direkte Zerstörung von Lebensräumen für zahlreiche Tier- u. Pflanzenarten

- Zerstörung des Waldes als Erholungsraum für Menschen

- Lärmbelästigung in der Nachbarschaft

- Infraschall, also Lärm, den wir nicht hören, der aber nachweisbar krank macht, z.B. das Herz schädigt

- Schatten und Lichtreflexe in der Nachbarschaft, die störend sein können

- Windenergieanlagen werden auch Auswirkungen auf Wind und Feuchtigkeit in der Region haben

- der Abrieb von Rotorflächen könnte zudem eine nicht unerhebliche Toxizität aufweisen

- angrenzende Wohngrundstücke werden schlagartig an Wert (Wohnqualität) verlieren

- die Windindustrieanlagen stellen auch eine zusätzliche Brandgefahr des Waldes da

- im Winter wird auch Gefahr durch Eisschlag bestehen können

Und nicht vergessen sollten wir, dass die erneuerbaren Energien bereits jetzt zu so erheblichen Schwankungen der Stromproduktion führen, dass an windigen und gleichzeitig sonnigen Tagen der Strom von den Energiekonzernen mit Bezahlung (negativer Strompreis) ins Ausland geleitet und zudem Windkraftanlagen vom Netz genommen werden. Demgegenüber wird bei Tagen mit sogenannter Dunkelflaute Strom zu teuersten Preisen aus dem Ausland bezogen.

Mit anderen Worten: 

Der weitere Ausbau von Windindustrieanlagen ist volkswirtschaftlich und unter Umweltschutzgründen betrachtet katastrophal.

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Finanz. Auswirkung

 

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

 

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.09.2025 - Kreistag

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