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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/285

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag möge beschließen:

 

1.) Resolution:

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die Landesregierung, die sie tragenden Fraktionen von SPD und GRÜNEN sowie den Niedersächsischen Landtag in seiner Gesamtheit auf,

a) das Nds. Windflächenbedarfsgesetz (NWindBG), die darin festgesetzten Teilflächenziele schnellstmöglich zu überarbeiten und insbesondere das Teilflächenziel von 4,0 % für den Landkreis Lüneburg erheblich zu reduzieren,

b) sich gegenüber der Bundesregierung, den sie tragenden Fraktionen sowie dem Bundestag in seiner Gesamtheit dafür einzusetzen, dass das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) unverzüglich überarbeitet, die Flächenbeitragswerte reduziert und die Zeitvorgaben, innerhalb derer die Flächenbeitragswerte erreicht werden müssen, bedarfsgerecht neu festgesetzt werden.

 

2.) Die Verwaltung wird gebeten, die Fraktionen und Gruppen des Kreistages zu folgenden Themen zu informieren:

a) Klage gegen das Teilflächenziel des NWindBG für den Landkreis Lüneburg, insbesondere: zuständiges Gericht, mögliche Kläger, Anforderungen an die Klagebefugnis, Fristen,

b) Auswirkungen einer Klage auf die Neuaufstellung des RROP,

c) Auswirkungen der Nichterfüllung der Vorgaben zum Teilflächenzielwert durch den Landkreis Lüneburg.

 

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Sachverhalt

Der Landkreis Lüneburg ist als Träger der Regionalplanung verpflichtet sicherzustellen, dass bis zum 31.12.2027 3,09 % seiner Fläche und bis zum 31.12.2032 4,00 % seiner Fläche als Windenergiegebiete i.S. des § 3 Abs. 1 WindBG ausgewiesen sind (§ 2 NWindBG). Diese Verpflichtung wurde u.a. dem Landkreis Lüneburg auferlegt, damit das Land Niedersachsen den ihm durch das WindBG des Bundes zugewiesenen Flächenbeitragswert von 1,7 % der Landesfläche bis zum 31.12.2027 und von 2,2 % der Landesfläche bis zum 31.12.2032 erreichen kann.

 

Das WindBG des Bundes trat am 20.07.2022 in Kraft. Es beruhte in erheblichem Umfang auf politischen Setzungen der damaligen Bundesregierung, getragen von SPD, Grünen und FDP, und wenig belastbaren Annahmen u.a. zum künftigen Strombedarf, zu den Aufnahmekapazitäten der Stromnetze und ihrem Ausbau. Die Annahmen von 2022 sind heute noch weniger belastbar als damals.

 

Die neue Bundesregierung hat deshalb ein Monitoring in Auftrag gegeben, mit dem u.a. der zu erwartende Strombedarf sowie der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien überprüft werden. Die Ergebnisse werden in Kürze vorgestellt werden. Abzusehen ist, dass der künftig zu deckende Strombedarf deutlich niedriger als noch 2022 angenommen ausfallen wird. Dass die Netze die Mengen an erzeugter Erneuerbarer Energie schon heute kaum noch aufnehmen können und der Netzausbau hinter dem Bedarf ganz erheblich zurückbleibt, wird nicht ernsthaft bestritten. Deshalb sollen u.a. die Windenergie und die Netze künftig nur noch bedarfsabhängig ausgebaut werden. Die Evaluierung der Flächenziele für 2032 hat die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag ausdrücklich angekündigt.

 

Die CDU-Kreistagsfraktion hat – wie auch andere Fraktionen und Gruppen des Kreistages – die Teilflächenzielvorgaben für den Landkreis Lüneburg, die zunächst bei 4,72 % lag und nun bei 4,00 % der Kreisfläche liegt, von Anfang an für zu hoch gehalten und sich für einen Zielwert im Bereich von 2,xx % ausgesprochen. Die negativen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf einer Fläche von mindestens 4,00 % der Kreisfläche auf unseren Landkreis wären gravierend, ganz unabhängig davon, ob die Flächen in den Wäldern oder in nicht bewaldeten Bereichen liegen. Wir können den Protest aus Neetze und anderen Gemeinden voll und ganz nachvollziehen.

 

Wie fragwürdig das Teilflächenziel von 4,00 % ist, wird schon deutlich, wenn man bedenkt, dass die Flächen des Biosphärenreservates Elbtalaue, das für Windenergieanlagen weitestgehend tabu ist, allein schon ca. 28 % der Kreisfläche ausmachen. Als „Totalausfall“ erweist sich auch das Gebiet der Hansestadt mit einer Fläche von ca. 70 qkm, was ca. 5,3 % der Kreisfläche entspricht. Damit verteilen sich die 4,00 % letztlich auf nur 2/3 des Kreisgebiets, was bei Lichte betrachtet einem Teilflächenzielwert von ca. 6,00 % !!! in diesem Bereich entspricht. Das ist schlicht unverhältnismäßig und – angesichts u.a. der Aspekte „künftiger Strombedarf“ und „Stand Netzausbau/Netzkapazität“ – nicht länger begründbar.

Der Landesgesetzgeber hat uns das Teilflächenziel von 4,00 % „eingebrockt“. Deshalb sehen wir den Landesgesetzgeber in der Pflicht, seine Vorgaben für den Landkreis Lüneburg deutlich zu reduzieren. Da der Landesgesetzgeber Bundesrecht zu beachten hat, halten wir es für geboten, dass das Land seinen Einfluss in Berlin geltend macht und auf eine zügige Änderung des WindBG hinwirkt.

 

Die Sache für ein paar Jahre bei den Gerichten zu parken, wie die Gruppe AfD/die Basis es für richtig hält, ist nicht zielführend. Schneller handeln kann der Landesgesetzgeber! Deshalb unser Appell an die Landesregierung und den Landtag, schnellstmöglich tätig zu werden.

 

Die Resolution des Rates der Gemeinde Neetze, die sich mal eben – arbeitsscheu wie immer – die Gruppe AfD/die Basis „angeeignet“ hat, wollen wir bei alledem nicht übergehen. Allerdings halten wir es für wichtig, informierte Entscheidungen zu treffen. Daher die Bitte an die Verwaltung, uns zum Thema Klage zu informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

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18.09.2025 - Kreistag

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