Beschlussvorlage - 2025/307
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanung 2026 / Fachdienste 40 und 41
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Verantwortlich:
- Sachse, Sonja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Kenntnisnahme
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29.10.2025
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Sachverhalt
Es wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2026 Bezug genommen.
In der Ausschusssitzung sollen die geplanten Investitionen sowie die Teilergebnispläne der Fachdienste 40 und 41 mit den einzelnen Produkten beraten werden.
Im Rahmen dieser Vorlage sollen die nachfolgenden investiven Maßnahmen vorab näher erläutert werden:
Anschaffung von Ausbildungsfahrzeugen für die Kreisausbildung der Kreisfeuerwehr
Dem Landkreis Lüneburg obliegt die übergemeindliche Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung nach § 3 Nds. Brandschutzgesetz. Der Landkreis Lüneburg ist verpflichtet, eine Feuerwehrtechnische Zentrale einzurichten und zu unterhalten sowie Ausbildungslehrgänge durchzuführen.
Aktuell hält der Landkreis Lüneburg die folgenden stark veralteten Ausbildungsfahrzeuge vor:
LG-LK 231 (LF16) = Erstzulassung 29.03.1984 [Alter 41 Jahre] defekt und nicht mehr nutzbar
LG-LK 230 (TSF) = Erstzulassung 02.12.1987 [Alter 38 Jahre]
LG-LK 243 (TSF) = Erstzulassung 26.01.1993 [Alter 32 Jahre]
LG-LK 249 (LF8) = Erstzulassung 07.02.1994 [Alter 31 Jahre]
Die Fahrzeuge sind über 30 Jahre alt und verursachen ständig hohe Reparaturkosten. Ersatzteile können nicht mehr im Original bezogen werden können. Um die Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge zu erhalten, werden verschiedene Gebrauchtmarkt-Ersatzteileplattformen unter hohem Aufwand durchsucht. Immer wieder fallen die betagten Fahrzeuge zu Beginn oder während eines Ausbildungslehrganges aus. Das Löschfahrzeug LG-LK 231 ist nach einem Kabelbrand nicht mehr nutzbar.
An diesen Museumsfahrzeugen mit der ebenfalls veralteten Materialausstattung können die Kameradinnen und Kameraden der elf Kommunen nicht mehr zeitgemäß ausgebildet werden. Die Fahrzeuge, die in den Kommunen vorgehalten werden, sind deutlich moderner. So passen die Kenntnisse aus der Ausbildung nicht zur Realität in der eigenen Ortsfeuerwehr.
Um eine moderne und zeitgemäße Ausbildung vorzuhalten, müssen zwingend neue Ausbildungsfahrzeuge angeschafft werden. Hierzu sind zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge (Kosten je 180.000 EUR) sowie ein Löschgruppenfahrzeug (Kosten 470.000 EUR) erforderlich.
Um Kosten für ein weiteres Löschfahrzeug zu sparen, soll ein Gerätewagen Logistik der FTZ mit Rollcontainern ausgestattet werden, mit denen die Beladung eines Löschfahrzeuges verlastet werden soll.
Eine Recherche auf dem Gebrauchtmarkt hat zu keinem günstigen Alternativangebot geführt. Es werden nur alte oder defekte Fahrzeuge angeboten. Aus diesem Grund kommt nur eine Neuanschaffung in Frage. Da die Anschaffungskosten im nächsten Jahr vermutlich höher liegen, wird eine Preissteigerung in die Plankosten eingepreist.
Anschaffung von Einsatzleitkomponenten für die Kreisfeuerwehr u.a. Einsatzleitwagen 1,5 sowie Abrollbehälter Stabsraum
Dem Landkreis Lüneburg obliegt die übergemeindliche Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung nach §3 Nds. Brandschutzgesetz. Der Landkreis Lüneburg ist verpflichtet, eine Kreisfeuerwehr einzusetzen sowie eine Kreisfeuerwehrbereitschaft aufzustellen. Für diese Aufgabe ist es zwingend erforderlich, dass die Führung der Kreisfeuerwehr ihre Aufgaben aus einem entsprechenden Führungsfahrzeug wahrnehmen kann.
Das bisherige kreiseigene Einsatzleitfahrzeug war bei der Feuerwehr Brietlingen untergebracht und stand der Kreisfeuerwehr sowie der Samtgemeinde Scharnebeck zur Verfügung. Dieses Fahrzeug wurde nun altersbedingt nach 24 Jahren außer Dienst genommen und verkauft. Die Samtgemeinde Scharnebeck hat sich inzwischen einen neuen Einsatzleitwagen (ELW) mit Standort bei der FF Brietlingen angeschafft. Es handelt sich nun um ein komplettes kommunales Einsatzleitfahrzeug der Samtgemeinde Scharnebeck, der Landkreis kann hierüber nicht mehr verfügen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Landkreis Lüneburg ein neues Einsatzleitfahrzeug für die eigenen gesetzlichen Zwecke beschafft. Unter anderem geht es dabei um die Einsatzübernahme gem. Brandschutzgesetz bei größeren Schadenslagen durch den Kreisbrandmeister oder Vertretung. Darüber hinaus wird in dem neuen rettungsdienstlichen MANV-Konzept geregelt, dass bei MANV-Einsätzen die Kreisfeuerwehr die Einsatzleitung übernimmt.
Andere Landkreise setzen hierzu bereits einen Einsatzleitwagen 2 (Kosten ab 1.000.000 EUR) ein. Hierbei handelt es sich um einen nicht geländegängigen LKW mit Funkvollausstattung sowie Komponenten für eine Stabsarbeit.
Die Kreisfeuerwehr Lüneburg hat sich dazu entschieden, einen Einsatzleitwagen 1,5 anzuschaffen. Dieser ist kleiner sowie schmaler und kann geländegängig hergestellt werden. Der Einsatztauglichkeit ist deutlich höher als bei einem Einsatzleitwagen 2, das Fahrzeug ist zudem kostengünstiger.
Um eine effiziente Stabsarbeit bei Großschadenslagen bzw. Katastrophen zu gewährleisten, muss mit dem ELW 1,5 ein Abrollbehälter Stabsraum angeschafft werden. Dieser Abrollbehälter wird bei Anforderung durch ein Wechselladerfahrzeug der Feuerwehrtechnischen Zentrale zu dem Einsatzort gebracht. Nur so ist eine normengerechte Stabsarbeit möglich.
Das Niedersächsische Innenministerium für Inneres und Sport erarbeitet aktuell einen neuen Erlass für die Aufstellungen von Kreisfeuerwehrbereitschaften in Niedersachsen. Dort wird festgelegt, dass als Führungsfahrzeug der KFB Niedersachsen ein Einsatzleitwagen 2 einzusetzen ist. Optional wäre jedoch auch ein ELW 1,5 mit Abrollbehälter Stabsraum möglich. Sofern diese Voraussetzungen nicht geschaffen werden, ist eine mögliche Förderung aus Landesmitteln künftig ausgeschlossen.
Es ist aus den vorgenannten Gründen elementar wichtig, dass der Landkreis Lüneburg für die Kreisfeuerwehr einen Einsatzleitwagen 1,5 (Kosten 310.000 EUR) zusammen mit einem Abrollbehälter Stabsraum (Kosten 410.000 EUR) anschafft. Da die Anschaffungskosten im nächsten Jahr vermutlich höher liegen, wird eine Steigerung bei den Plankosten eingepreist.
Anschaffung einer Dienstplansoftware für die Kooperative Leitstelle
Das Fachgebiet Kooperative Leitstelle (kurz KLL) ist seit 2021 personell stark gewachsen.
Die Dienstplanführung und die Abrechnung der Wechselschichtzulagen für 20 Mitarbeitenden erfolgt derzeit in hochkomplexen Excel-Tabellen und ist damit extrem zeitaufwendig.
In separaten Excel-Listen wird geplant, erfasst und abgerechnet:
- Soll-Dienstplanung
- Ist-Dienstplanung
- Planung der Fortbildungen
- Planung Erholungsurlaub
- Auswertung geleistete Wochenenddienste
- Auswertung geleistete Rufbereitschaften
- Auswertung geleistete Feiertagsdienste
- Abrechnung Wechselschichtzulagen (Zeitzuschläge)
Diese umfangreiche Excel-Listen-Pflege ist in Quantität und Qualität für jeden Mitarbeitenden sehr zeitaufwendig, kaum noch fehlerfrei umsetzbar und nicht mehr zeitgemäß.
Die Nutzung einer Dienstplansoftware für diese Aufgabe mehr als sinnhaft. Eine Marktschau hat einige geeignete Lösungen aufgezeigt, die mit wenigen Vorbereitungen o.g. Leistungen ermöglicht.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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154,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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293,8 kB
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