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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2026 sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2026 werden, jeweils unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen, beschlossen.

 

2. Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des

Haushaltsicherungsberichtes für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2026 erstellt.

 

Im Ergebnishaushalt weist der Entwurf auf Grundlage eines Kreisumlagesatzes von 54,5 % einen Fehlbetrag in Höhe von rund 53,3 Mio. Euro aus. Im Finanzplanungszeitraum bis 2029 ist ein weiterer Anstieg der jährlichen Haushaltsdefizite zu erwarten.

 

 

 

Nach den Planzahlen wird sich die dramatische Finanzlage somit noch einmal erheblich zuspitzen. Der Landkreis Lüneburg steuert auf ein noch nie dagewesenes Rekorddefizit zu.

 

Der Haushaltsentwurf (Anlage 1) ist nach Teilhaushalten, die sich an der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung orientieren, gegliedert. Jeder Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnisplan mit den Erträgen und Aufwendungen und einem Teilfinanzplan mit Darstellung der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In jedem Teilhaushalt werden auch die Produkte der jeweiligen Organisationseinheit mit Produktbeschreibung, Produktzielen, Kennzahlen, Investitionsmaßnahmen sowie Produktergebnisplan dargestellt. In den einzelnen Produkten werden auch die Rechtsbindungsgrade (Pflichtaufgaben/freiwillige Leistungen) und die wesentlichen Rechtsgrundlagen ausgewiesen.

 

  1.                   Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2026

 

  1.               Ergebnishaushalt

 

Ergebnishaushalt

2025

2026

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

ordentliche Erträge

429.556.900

446.977.600

+

17.420.700

+

4,1

ordentliche Aufwendungen

458.102.900

500.243.300

+

42.140.400

+

9,2

ordentliches Ergebnis

-28.546.000

-53.265.700

-

         24.719.700

-

86,6

außerordentliche Erträge

0

0

+

0

 

 

außerordentliche Aufwendungen

0

0

+

0

 

 

außerordentliches Ergebnis

0

0

+

0

 

 

Jahresergebnis
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

-28.546.000

-53.265.700

-

24.719.700

-

86,6

 

Der Finanzplan 2025 sah für 2026 einen Fehlbetrag in Höhe von 32,3 Mio. Euro vor. Nach dem Haushaltsplanentwurf 2026 ergibt sich nunmehr ein Fehlbetrag in Höhe von 53,3 Mio. Euro.

 

 

  1.               Entwicklung der Jahresergebnisse im Finanzplanungszeitraum

 

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

Jahresergebnis

Euro

Euro

Euro *

2026

446.977.600

500.243.300

-53.265.700

(-32.262.700)

2027

452.644.600

517.394.600

-64.750.000

(-34.505.500)

2028

463.117.000

536.197.300

-73.080.300

(-39.072.200)

2029

472.874.400

548.744.500

-75.870.100

 

*in Klammern: laut Finanzplanung 2025 vorgesehene Jahresergebnisse

 


 

  1.               Finanzhaushalt

 

Finanzhaushalt

2025

2026

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungst.

412.987.800

430.494.200

+

17.506.400

+

4,2

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungst.

430.279.400

467.789.700

+

37.510.300

+

8,7

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

-17.291.600

-37.295.500

-

20.003.900

-

115,7

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

7.656.400

11.957.100

+

4.300.700

+

56,2

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

60.176.200

50.835.200

-

9.341.000

-

15,5

Saldo aus Investitionstätigkeit

-52.519.800

-38.878.100

+

13.641.700

+

26,0

Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag

-69.811.400

-76.173.600

-

6.362.200

-

9,1

Kreditaufnahme (inkl. Umschuldung)

57.181.800

39.830.000

-

17.351.800

-

30,3

Kredittilgung (inkl. Umschuldung)

13.741.800

11.290.000

-

2.451.800

-

17,8

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

(Neuverschuldung)

43.440.000

28.540.000

-

14.900.000

-

34,3

Finanzmittelveränderung

-26.371.400

-47.633.600

-

21.262.200

-

80,6

 

Der Finanzhaushalt 2025 sah für 2026 eine Neuverschuldung in Höhe von 56,7 Mio. Euro vor. Nach dem Haushaltsplanentwurf 2026 ergibt sich nunmehr eine Neuverschuldung von 28,5 Mio. Euro.

 

 

  1.               Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

 

Der Haushaltsplan 2025 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 28.546.000 Euro aus. Der Fehlbetrag 2025 wird sich allerdings aufgrund der sich abzeichnenden Haushaltsverschlechterungen und des dadurch erforderlichen Nachtragshaushalts noch deutlich erhöhen. Laut Entwurf des Nachtragshaushalts (siehe Vorlage 2025/305) ist von einem Anstieg des Fehlbetrages 2025 auf 47,8 Mio. Euro auszugehen.

 

Der Fehlbetrag 2026 beträgt laut Haushaltsplanentwurf 53.265.700 Euro, steigt also gegenüber dem bestandskräftigen Haushaltsplan 2025 um 24.719.700 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr beinhaltet der Haushaltsplanentwurf 2026 folgende größere Veränderungen:

 

Im Vergleich zum Vorjahr beinhaltet der Haushaltsplanentwurf 2026 folgende größere Veränderungen:

 

Verschlechterungen gegenüber den Ansätzen 2025:

Jugendhilfe

 

 15.741.200

 

Euro

Einrichtungen des ÖPNV, Mobilität (ohne Personal und Abschreibungen)

 

14.711.600

 

Euro

Abschreibungen (zusätzliche AfA inbes. beim Unterhaltsvorschuss)

 

    5.149.800

 

Euro

Schlüsselzuweisungen

 

 

 

    3.600.000

 

Euro

Zinsaufwendungen

 

 

 

    1.800.000

 

Euro

Zuschuss Theater Lüneburg GmbH

 

    1.341.000

 

Euro

Personalaufwendungen

 

1.232.000

 

Euro

Unterhaltung, Wartung, Instandsetzung, bewegl. VG (insbes. IT)

 

       609.000

 

Euro

Auflösungserträge von Rückstellungen

 

500.000

 

Euro

Reinigung der kreiseigenen Liegenschaften

       389.700

 

Euro

Wahlkosten Kommunalwahl

 

 

 

288.300

 

Euro

Auflösungserträge für Sonderposten

 

 

 

       150.000

 

Euro

Ausbildung der Verwaltungsangehörigen

 

 

 

143.200

 

Euro

Gerichts- und ähnliche Aufwendungen (z. B. Klage Zensus 2022)

 

 

 

       130.000

 

Euro

Schülerbeförderung

125.900

 

Euro

Zuschuss Musikschule Lüneburg

       111.600

 

Euro

Zuschüsse an Katastrophenschutzorganisationen

       100.000

 

Euro

 

Verbesserungen gegenüber den Ansätzen 2025

Kreisumlage

 

 

 

  10.500.000

 

Euro

Kostenersatz Unterhaltsvorschuss (Buchungsposten, wird größtenteils abgeschrieben)

    4.813.000

 

Euro

Sozialhilfe einschl. Grundsicherung SGB II und Hilfen für Asylbewerber

    2.463.800

 

Euro

Verwaltungsgebühren (Baugenehmigungen etc.)

 

  1.315.600

 

Euro

Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (z. B. Gastschulgelder)

 

1.294.100

 

Euro

Bauunterhaltung

 

552.000

 

Euro

aktivierungsfähige Eigenleistungen (Ingenieure u. Architekten)

 

381.000

 

Euro

Zuweisungen für Aufgaben des Übertragenen Wirkungskreises

       300.000

 

Euro

Aufwendungen f. Gutachten, Stellungnahmen u. Untersuchungen

       217.700

 

Euro

Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (bis 1.000 Euro ohne USt.)

 

 

 

       197.900

 

Euro

Fortbildung von Verwaltungsangehörigen

 

 

 

       117.200

 

Euro

Aufwendungen für Heizung

 

 

 

       112.400

 

Euro

Aufwendungen für Strom

       108.300

 

Euro

 

 

  1.                   Entwicklung einzelner Haushaltspositionen

 

  1.               Kreisumlage

 

Die Kreisumlage ist das einzige gestaltbare Einnahmeinstrument der Landkreise und stellt die Hauptertragsquelle für den Landkreis Lüneburg dar. Die Höhe der Kreisumlage ist abhängig vom Hebesatz, der vom Kreistag in der Haushaltssatzung festzulegen ist.

 

Aus dem verfassungsrechtlich angelegten Gleichrang des Finanzbedarfs von Kommunen ergibt sich die Verpflichtung der Landkreise, neben dem eigenen Finanzbedarf auch die finanziellen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage hierfür hat der Landkreis die Finanzdaten aller kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden abgefragt und in einer Tabelle aufbereitet (vgl. Vorlage 2025/289). Darüber hinaus sind die kreisangehörigen Kommunen gemäß § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) vor Festsetzung der Kreisumlage zu hören. Letztlich hat der Kreistag im Rahmen seines Abwägungsprozesses zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen eine Würdigung der dem Landkreis bekannt gewordenen Haushaltsdaten vorzunehmen.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2026 einen unveränderten Kreisumlagehebesatz von 54,5 %.

 

Kreisumlage

2025 Ansatz

 2025 Ist

2026

Euro

Euro

Euro

Hebesatz 2026 = 54,5 % (unverändert)

151.800.000

150.977.291

162.300.000

 

Veränderung 2026 zu 2025 (Ansatz)

 

+

10.500.000

Euro

Veränderung 2026 zu 2025 (Ist)

 

+

11.322.709

Euro

1 Punkt Kreisumlage =

 

 

 

2.977.982

Euro

 

 

  1.               Erträge nach dem Nds. Finanzausgleichsgesetz (NFAG)

 

Der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen sorgt dafür, dass die Finanzkraft finanzstärkerer Kommunen durch Zuweisungen des Landes angeglichen wird. Das Land verteilt jährlich eine Zuweisungsmasse, deren Höhe aus den Landessteuereinnahmen und einer festen Verbundquote berechnet wird und nach gesetzlich geregelten Schlüssel- und Ausgleichsmechanismen aufgeteilt wird. Die größte Summe und damit auch der bedeutendste Teil des Finanzausgleichs entfällt auf die Schlüsselzuweisungen, die finanzkraftabhängig verteilt werden.

 

Der zweitgrößte Posten entfällt auf die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Aufgaben, die eigentlich dem Staat obliegen, kann das Land zur Ausführung an die Kommunen übertragen. Für die bei der Wahrnehmung dieser Angelegenheiten anfallenden Kosten muss das Land einen finanziellen Ausgleich leisten.

 

 

NFAG-Zuweisungen des Landes

2025 Ansatz

 2025 Ist

2026

Euro

Euro

Euro

Schlüsselzuweisungen

59.000.000

54.725.920

55.400.000

Zuweisung übertragener Wirkungskreis

5.600.000

5.616.136

5.900.000

Summe

64.600.000

60.342.056

61.300.000

 

Veränderung 2026 zu 2025 (Ansatz)

 

-

3.300.000

Euro

Veränderung 2026 zu 2025 (Ist)

 

+

957.944

Euro

 

 

  1.               Personal- und Vorsorgeaufwendungen

 

Die Position umfasst den Personalaufwand für die Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten des Landkreises Lüneburg. Enthalten sind hierbei alle Beiträge, Umlagen und Rückstellungen, die im Zusammenhang mit der Vergütung oder Besoldung des Personals stehen.


 

Personalaufwendungen

2025

2026

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

Bruttopersonalaufwendungen
ohne Rückstellungen

56.656.200

58.438.200

+

1.782.000

+

3,1

Pensions- u. Beihilferückstellungen

1.300.000

750.000

-

550.000

-

42,3

Bruttopersonalaufwendungen

57.956.200

59.188.200

+

1.232.000

+

2,1

 

Die Berechnung der Personalaufwendungen ergibt sich aus der Anlage zur Vorlage 2025/309 „Stellenplan für das Jahr 2026“.

 

 

  1.               Bauunterhaltung

 

Unter Position 15 des Ergebnishaushalts „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ fallen u. a. die Bauunterhaltungsaufwendungen für die kreiseigenen Liegenschaften. Neben der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen gehören dazu auch die Pflege der Außenanlagen sowie die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens.

 

Unterhaltung des unbeweglichen
Vermögens (Bauunterhaltung)

2025

2026

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

Bauunterhaltung insgesamt

6.973.500

6.421.500

-

552.000

-

7,9

 

Der weitaus größte Teil der Bauunterhaltungsaufwendungen entfällt auf die kreiseigenen Schulen.

 

Der Bauunterhaltungsansatz 2026 beinhaltet Haushaltsmittel für weitere Klimaschutzmaßnahmen (680.000 Euro), für Flüchtlingsunterkünfte (151.500 Euro) und für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel (150.000 Euro).

 

 

  1.               Sozialhilfeaufwendungen

 

Die Sozialhilfeaufwendungen des Landkreises einschließlich der Grundsicherung nach dem SGB II, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finden sich im Ergebnishaushalt unter der Position 18 „Transferaufwendungen“. Sozialhilfeerstattungen an die Hansestadt Lüneburg werden hingegen unter der Position 19 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ erfasst.

 

Sozialhilfe einschl. Grundsicherung SGB II, Asyl

2025

2026

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

Gesamtaufwendungen (netto)

30.521.600

28.057.800

-

2.463.800

-

8,1

davon Aufwendungen Landkreis (brutto)

105.873.800

107.248.400

+

1.374.600

+

1,3

davon Erstattung an die Hansestadt

65.975.000

70.003.000

+

4.028.000

+

6,1

davon Erträge (Kostenerstattungen)

141.327.200

149.193.600

+

7.866.400

+

5,6

 

Zu Steigerungen kommt es insbesondere bei der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sowie bei der Hilfe zur Pflege. Zudem steigen die Sozialhilfeerstattungen an die Hansestadt Lüneburg, die aufgrund des Finanzvertrages zu leisten sind, deutlich.

 

Ein Rückgang der Aufwendungen wird bei den Einrichtungen für Asylbewerber erwartet.

 

Ein Großteil der Brutto-Sozialhilfeaufwendungen wird vom Bund bzw. vom Land Niedersachsen erstattet. Die Erstattungsquote schwankt allerdings deutlich zwischen den einzelnen Hilfearten. So sind insbesondere die Kostenerstattungen für die Aufwendungen des Landkreises nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unzureichend, obwohl es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handelt.

 

Insgesamt wird aber ein merklicher Anstieg der Erstattungsleistungen von Bund und Land erwartet, sodass die Netto-Sozialhilfeaufwendungen gegenüber dem Haushaltsplan 2025 zurückgehen. Dabei geht die Verwaltung von einer Nachzahlung des Landes für die unzureichenden Abschlagszahlungen 2025 aus.

 

 

  1.               Jugendhilfeaufwendungen

 

Auch die Jugendhilfeaufwendungen werden unter der Position 18 „Transferaufwendungen“ veranschlagt – und zwar sowohl die Aufwendungen des Landkreises als Träger der Jugendhilfe als auch die Erstattungen an die Hansestadt Lüneburg. Im Gegensatz zu den Sozialhilfeaufwendungen muss der Landkreis die Jugendhilfeaufwendungen allerdings nahezu vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren.

 

 

Jugendhilfe

2025

2026

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

Gesamtaufwendungen (netto)

74.553.100

90.294.300

+

15.741.200

+

21,1

davon Aufwendungen Landkreis (ohne Kita)

30.743.100

34.885.000

+

4.141.900

+

13,5

davon Kita-Förderung

24.356.500

29.942.700

+

5.586.200

+

22,9

davon Erstattung an die Hansestadt

28.590.800

33.740.500

+

5.149.700

+

18,0

davon Erträge (Kostenerstattungen)

9.137.300

8.273.900

-

863.400

-

9,4

 

 

  1.               Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg

 

Finanzvertrag mit der
Hansestadt Lüneburg

2025

2026

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

Gesamtaufwendungen

100.989.200

110.403.500

+

9.414.300

+

9,3

 

Der Landkreis erstattet der Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag von 2020 insbesondere deren Aufwendungen für Sozialhilfe einschließlich Eingliederungshilfe und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Jugendhilfe, Schulen im Sekundarbereich und für die Musikschule. Im Bereich der Schulen beteiligt sich der Landkreis auch an investiven Maßnahmen der Hansestadt.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat in ihrer letzten Hochrechnung bereits für 2025 einen erheblichen Anstieg der Finanzvertragsleistungen prognostiziert, der in den geplanten Nachtragshaushalt 2025 einfließen wird. Für 2026 ist von weiteren Steigerungen auszugehen.

 

In den Aufwendungen sind die unter Ziffer 2.6 und 2.7 dargestellten Sozial- und Jugendhilfeerstattungen an die Hansestadt Lüneburg enthalten. Eine Abstimmung der Haushaltsansätze mit der Hansestadt steht noch aus.

 

 

  1.                   Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

  1.               Investive Maßnahmen 2026

 

Im Haushaltsplan 2026 finden die investiven Mittel – wie in der Vergangenheit auch – zu einem erheblichen Anteil im schulischen Bereich Verwendung. Das im Jahr 2007 begonnene Sanierungsprogramm Schulen wird fortgeführt. Insgesamt sind rd. 8,2 Mio. Euro für Schulsanierungen veranschlagt worden. Davon entfallen allein 6,0 Mio. Euro auf die Sanierung der Berufsbildenden Schulen.

 

Für weitere Schulbau- und Ausstattungsmaßnahmen des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden sind Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse geplant. So sind für den Wiederaufbau, Umbau und die Erweiterung der IGS Embsen nach dem Brandschaden sind 2026 insgesamt 9,0 Mio. Euro veranschlagt worden. Davon sollen knapp 2,5 Mio. Euro aus der Kreisschulbaukasse finanziert werden.

 

Ab 2023 erhält der Landkreis für seine Schulbaumaßnahmen im Sekundarbereich 27,5 % der zu berücksichtigende Anteile der Gesamtkosten aus der Kreisschulbaukasse. An Beiträgen hat der Landkreis in 2026 dafür 5,84 Mio. Euro aufzubringen, das sind 2/3 der Gesamtbeiträge. Da noch ein Haushaltsrest von 5 Mio. Euro vorhanden ist, ist im Haushaltsentwurf 2026 nur der Restbetrag von 840.000 Euro veranschlagt worden. Für die kreisangehörigen Gemeinden sind Investitionszuweisungen in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro aus der Kreisschulbaukasse eingeplant.

 

An investiven Zuweisungen an die Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag sind 1,07 Mio. Euro zuzüglich 3,0 Mio. Euro für einen Anbau am Gymnasium Johanneum veranschlagt worden.

 

Insgesamt beinhaltet der Haushaltsentwurf für den Schulbereich Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von rd. 32,3 Mio. Euro.

 

Weitere Investitionen müssen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden. So beträgt die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage 4,24 Mio. Euro. 1,25 Mio. Euro sind an investiven Zuweisungen für Tageseinrichtungen für Kinder vorgesehen. Für Feuerwehr und Katastrophenschutz sind 6,7 Mio. Euro veranschlagt worden.

 

Nachfolgend sind die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgeführt:


 

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Bezeichnung

Inv.-Nr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fördermaßnahmen

Strukturentwicklungsfonds

0200.20.02

 

295.000

Euro

Förderprogramm Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum

0200.20.03

 

50.000

Euro

Förderung des Ausbaus von Radwegen

0200.20.04

 

500.000

Euro

Kommunaler Strukturentwicklungsfonds

 

0200.25.02

 

550.000

Euro

Krankenhausumlage

 

1000.09.01

 

4.240.000

Euro

Investitionszuschuss Frauenhaus

5000.22.01

 

50.000

Euro

Zuweisungen für Tageseinrichtungen für Kinder

5100.09.01

 

1.250.000

Euro

 

 

 

 

6.935.000

Euro

Kreisverwaltung

Basisinfrastruktur Digitalisierung

 

0300.25.01

 

20.000

Euro

Erwerb von Software für das Finanzwesen

 

0300.25.02

 

60.000

Euro

Erwerb Dokumentenmanagementsystems für KV

0300.25.03

 

20.000

Euro

Erwerb einer Fachanwendung für die Bauverwaltung

0300.25.09

 

20.000

Euro

Fachanwendung Sozialarbeit u. Jugendamtsverwaltung

0300.25.15

 

40.000

Euro

Aufbau eines neuen Bewerbungsportals

 

0300.25.16

 

20.000

Euro

Mobiles Infrastrukturkataster ikat

 

0300.26.01

 

25.000

Euro

Dokumentationstool Brandschutz Kevox

 

0300.26.02

 

36.000

Euro

Personalmanagementsoftware

 

0300.26.03

 

200.000

Euro

Datenschutzsoftware dataskydd

 

0300.26.04

 

15.000

Euro

Smartdocuments

 

0300.26.05

 

10.000

Euro

Geographische Informationssysteme GIS

 

0300.26.06

 

15.000

Euro

Digitale Poststelle

 

0300.26.07

 

50.000

Euro

VOIS

 

0300.26.08

 

50.000

Euro

Erwerb von Kraftfahrzeugen für die Verwaltung

3200.23.01

 

22.500

Euro

Erwerb von Sachvermögen für die Verwaltung

3200.23.02

 

9.000

Euro

IT-Ausstattung Kreisverwaltung

 

3300.09.01

 

140.000

Euro

IT-Ausstattung Schulen

 

3300.12.02

 

400.000

Euro

Erwerb einer Spracherkennungssoftware

 

3300.20.02

 

10.000

Euro

IT, Anschaffung Mobiler Endgeräte

 

3300.23.03

 

10.000

Euro

Erneuerung IT-Basis-Server

 

3300.24.07

 

750.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Vermögensgegenstände Schadenfälle

3500.09.00

 

10.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Gebäudewirtschaft

3500.09.04

 

20.000

Euro

Photovoltaikanlagen

 

3500.23.03

 

500.000

Euro

Umsetzung Brandschutzgutachten

 

3500.24.01

 

400.000

Euro

Abbruch und Neubau Werkstattgebäude

 

3500.26.01

 

500.000

Euro

Ausbau Dachgeschoss Gebäude 2

 

3500.26.02

 

300.000

Euro

Klimaresiliente Umgestaltung des Michaelisgeländes

3500.26.03

 

90.000

Euro

Veterinärwesen - bewegl. Vermögensgegenstände

4000.10.01

 

6.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Fachdienst 53

5300.09.01

 

10.000

Euro

Gerätebeschaffungen Landschaftspflegetrupp FD 61

6100.22.01

 

3.000

Euro

 

 

 

 

3.761.500

Euro

Feuerlöschwesen, Katastrophenschutz etc.

FTZ Scharnebeck - Erweiterung durch Auslagerung

3500.26.04

 

500.000

Euro

Fahrzeuge Katastrophenschutz

 

4100.19.04

 

50.000

Euro

Feuerlöschwesen - bewegliche Vermögengegenstände

4100.20.04

 

200.000

Euro

Mobile Patientendatenerfassung

 

4100.22.05

 

60.000

Euro

Einsatzsoftware

 

4100.23.01

 

125.000

Euro

Kommunikationssystem f. kooperative Leitstelle

4100.24.03

 

710.000

Euro

Zuschuss an AöR Regionalleitstelle

 

4100.25.08

 

3.350.000

Euro

Dienstplansoftware

 

4100.26.01

 

13.000

Euro

Ausbildungsfahrzeuge Kreisfeuerwehr

 

4100.26.02

 

913.000

Euro

Einsatzleitkomponenten für die Kreisfeuerwehr

4100.26.03

 

792.000

Euro

 

 

 

 

6.713.000

Euro

Sanierungsprogramm Schulen

BBS I, II, III Sanierungsprogramm

 

3500.09.18

 

6.000.000

Euro

SZ Scharnebeck, Erneuerung Busbahnhof

 

3500.21.03

 

1.500.000

Euro

SZ Oedeme Sanierung Lehrschwimmbecken

 

3500.20.07

 

500.000

Euro

IGS Embsen Ausstattung Schulhof

 

3500.20.08

 

200.000

Euro

 

 

 

 

8.200.000

Euro

Kreisschulbaukassenmaßnahmen (KSBK-Zuschüsse 27,5 %)

Schulbaumaßnahmen Umsetzung Inklusion

3500.14.01

 

500.000

Euro

IGS Embsen, Erstausstattung Mobiliar

 

3500.14.05

 

200.000

Euro

SZ Dahlenburg Erweiterung und Umbau

 

3500.19.10

 

3.000.000

Euro

Einrichtung Sanierungsbereiche BBS I-III

 

3500.19.14

 

100.000

Euro

BBS II Erweiterung um drei Unterrichtsräume

3500.21.06

 

2.200.000

Euro

IGS Embsen Umbau und Erweiterungen

 

3500.21.07

 

9.000.000

Euro

FöS G Am Knieberg - Schulerweiterung

 

3500.21.08

 

500.000

Euro

Schulen - Erstaussttatung Mobiliar

 

3500.24.11

 

100.000

Euro

Zuweisungen an Gemeinden aus der KSBK

5500.09.03

 

3.490.600

Euro

ObS Dahlenburg Neuausstattung Anbau

 

5500.24.03

 

100.000

Euro

Beiträge des Landkreises an die KSBK

 

5500.09.04

 

    840.000

Euro

 

 

 

 

20.030.600

Euro

Schulen, sonstige Maßnahmen

Tilgungsrate PPP Gymnasium Bleckede

 

1000.12.01

 

233.100

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Integrat Beschulung

5500.09.01

 

10.000

Euro

Zuweisung an die Hansestadt gemäß § 118 NSchG

5500.09.24

 

1.070.000

Euro

Erwerb von Defibrillatoren für Schulen

 

5500.13.01

 

17.000

Euro

Zuweisung Hansestadt Lüneburg Anbau Johanneum

 

5500.19.03

 

2.000.000

Euro

Digitalpakt Schule

 

5500.20.03

 

500.000

Euro

BBS III Erneuerung Bereich Pflege

 

5500.25.04

 

100.000

Euro

Startchancenprogramm HS Bleckede

 

5500.26.01

 

85.000

Euro

Erwerb von beweglichem Sachvermögen BBS II

5592.09.01

 

80.000

Euro

 

 

 

 

4.095.100

Euro

Sonstiges

Elbbrücke Darchau - Neu Darchau

 

1000.20.01

 

500.000

Euro

Tierheim Lüneburg - Hundehauserweiterung

4000.24.01

 

100.000

Euro

Ersatzbeschaffung Fähre und Erneuerung Fähranleger

4500.21.01

 

500.000

Euro

 

 

 

 

1.100.000

Euro

 

 

 

 

 

 

Summe aller Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

 

50.835.200

Euro

 

 

  1.               Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushalt in Form von Verpflichtungsermächtigungen dazu ermächtigt.

 

Im Haushalt 2026 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:

 

Verpflichtungsermächtigungen

Digitale Poststelle

 

0300.26.07

 

50.000

Euro

VOIS

 

0300.26.08

 

20.000

Euro

SZ Oedeme Sporthallen Sanierungsprogramm

3500.15.01

 

5.900.000

Euro

SZ Dahlenburg Erweiterung und Umbau, KSBK

3500.19.01

 

700.000

Euro

SZ Oedeme Sanierung Lehrschwimmbecken

3500.20.07

 

6.400.000

Euro

BBS II Erweiterung um drei Unterrichtsräume, KSBK

3500.21.06

 

2.620.000

Euro

IGS Embsen Wiederaufbau, KSBK

 

3500.21.07

 

6.900.000

Euro

Kreisverwaltung Umsetzung Brandschutzgutachten

3500.24.01

 

1.200.000

Euro

FTZ Umnutzung u. Sanierung Schirrmeisterei

3500.25.03

 

400.000

Euro

Kreisverwaltung Abbruch u. Neubau Werkstattgebäude

3500.26.01

 

3.500.000

Euro

Kreisverwaltung Ausbau Dachgeschoss Gebäude 2

3500.26.02

 

3.200.000

Euro

Zuschuss Tierheim Lüneburg f. Hundehauserweiterung

4000.24.01

 

300.000

Euro

Kommunikationssystem f. AöR-Regionalleitstelle

4100.24.03

 

463.000

Euro

Zuschuss an AöR-Regionalleitstelle

4100.25.08

 

4.877.000

Euro

Investitionszuschuss Frauenhaus Lüneburg

5000.22.01

 

950.000

Euro

Summe

 

 

37.480.000

Euro

 

 

  1.                   Verschuldung

 

  1.               Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind Kreditaufnahmen in Höhe von 38.640.000 Euro erforderlich. Abzüglich der zu erwartenden Tilgungsleistungen für alte und neue Kredite in Höhe von 10.100.000 Euro ergibt sich eine Neuverschuldung von 28.540.000 Euro.

 

Neben der Neuaufnahme von Krediten sind 2026 Darlehen in Höhe von 1.190.000 Euro umzuschulden.

 

 

  1.               Schuldenstand

 

Kreditaufnahmen  

Kredite per Ende 2025 einschl. Ausleihe SBU und PPP (voraussichtlich)

183.648.100

Euro

noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung

 

53.501.000

Euro

Kredite Ende 2025 (einschl. aller Kreditermächtigungen)

 

237.149.100

Euro

Kreditaufnahmen 2026 (ohne Umschuldung)

 

 

38.640.000

Euro

Tilgung 2026 (ohne Umschuldung)

 

 

10.100.000

Euro

Kredite per Ende 2026 (voraussichtlich)

 

 

265.689.100

Euro

 

Der für Ende 2026 dargestellte Schuldenstand einschließlich aller noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen ist ein rein rechnerischer Wert. Es ist davon auszugehen, dass auch Ende 2026 investive Haushaltsreste in nennenswerter Höhe vorhanden sein werden, sodass der tatsächliche Schuldenstand zum 31.12.2026 unter dem dargestellten Betrag liegt.

 

 

  1.               Liquiditätskredite

 

Liquiditätskredite

Liquiditätskredite per Ende 2025 (voraussichtlich)

80.000.000

Euro

Liquiditätskredite per Ende 2026 (voraussichtlich)

130.000.000

Euro

 

Bereits jetzt ist der Landkreis Lüneburg darauf angewiesen, seine laufenden Ausgaben zu einem erheblichen Anteil durch Liquiditätskredite zu finanzieren. Aufgrund der Deckungslücke im Finanzhaushalt wird der Bedarf an Liquiditätskrediten noch deutlich ansteigen.

 

 

  1.               Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften

 

2006 bis 2008 wurde das Gymnasium Bleckede im Rahmen eines PPP-Projekts (Planen, Bauen und Finanzieren aus einer Hand) gebaut. Die daraus noch bestehenden Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

 

PPP

PPP Gymnasium Bleckede per 31.12.2025 (voraussichtlich)

2.563.800

Euro

PPP Gymnasium Bleckede per 31.12.2026 (voraussichtlich)

2.330.800

Euro

 

 

  1.                   Haushaltssicherungskonzept und -bericht

 

Kommunen haben gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG u. a. dann ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Aufgrund seiner angespannten Finanzsituation hat der Landkreis Lüneburg 2022 bis 2025 ein solches HSK aufgestellt. Da auch 2026 und im Finanzplanungszeitraum bis 2029 kein Haushaltsausgleich erreicht werden kann, ist das HSK weiter fortzuschreiben. Der Entwurf des HSK, der auch neue Konsolidierungsvorschläge enthält, ist beigefügt. Dieser beinhaltet allein für 2026 Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von rd. 17,2 Mio. Euro.

 

Neben dem HSK für 2026 wird ein Haushaltssicherungsbericht über den Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen 2024 vorgelegt.

 

HSK und Haushaltssicherungsbericht sind Bestandteil des Haushaltsplanes (Anlage 1).

 

 

  1.                   Klimaschutz

 

Der Landkreis Lüneburg ist sich seiner Verantwortung für den Klimaschutz bewusst und will durch schnelles und entschiedenes Handeln für und mit den Bürgerinnen und Bürgern den CO2-Ausstoß vermindern und so der globalen Erwärmung entgegenwirken. Im Jahr 2019 beschloss der Kreistag, dass der Landkreis Lüneburg bis 2030 klimaneutral werden soll. Parallel zu dem Klimaschutz arbeitet der Landkreis darauf hin, sich bestmöglich an bereits unvermeidbare Klimawandelfolgen anzupassen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird ein Teil des Klimaschutzes zur Pflichtaufgabe. Dazu zählen die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes sowie die Beratung von kreiseigenen Kommunen zu Fördermitteln. Begleitet wird der Prozess zur Zielerreichung vom European Energy Award (eea). Der eea ist ein europaweites Management- und Zertifizierungsinstrument, das Kommunen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität unterstützt. Im Landkreis sind alle relevanten Fachbereiche der kommunalen Verwaltung eingebunden langfristig wirkende Klimaschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Diese und deren finanzielle Auswirkungen werden erfasst, priorisiert und evaluiert.

 

Für das Ziel der „Klimaneutralität 2030“ wird im Haushalt 2026, in Anlehnung an einen Nachhaltigkeitshaushalt, eine wirkungsorientierte Haushalts- und Verwaltungssteuerung verfolgt. Ziel ist es, die Verteilung von (knappen) Finanzmitteln an den von der Politik gesetzten o.g. Klimaschutzzielen auszurichten. Dabei werden Sektorenübergreifend die kommunalen Tätigkeiten an den Zielen (Klimaneutralität 2030 sowie an den Unterzielen aus dem Klimaschutzkonzept) ausgerichtet. Auf der Ebene der Produkte werden diese als Klimaschutzmaßnahmen betitelt und damit im Haushalt verankert.

 

Zur Übersicht, welche haushaltsrelevanten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 beitragen, enthält der Haushaltsplan anliegend (siehe Anlage 4) eine Liste der Klimaschutzmaßnahmen inklusive der finanziellen Auswirkungen für die nächsten Jahre sowie weiteren wichtigen Attributen.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ___________siehe

              Haushaltsplanentwurf

 

b) an Folgekosten:    ____siehe

              Haushaltsplanentwurf

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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