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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2025/320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt, die Platzzahl der stationären Wohnungslosenhilfe nach § 67 SGB XII beim Lebensraum.Diakonie e.V. um 10 Plätze zu erhöhen. Die zusätzlichen Plätze sind ausschließlich als Frauenschutzbereich einzurichten und vorzuhalten. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von derzeit 35.000 Euro jährlich werden bereitgestellt.

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Sachverhalt

Begründung:

Hintergrund ist die deutlich gestiegene Zahl wohnungsloser Frauen, die besonderen Risiken wie Gewalt, sexueller Ausbeutung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Nach aktuellen Erhebungen der BAG-Wohnungslosenhilfe ist der Anteil wohnungsloser Frauen bundesweit in den letzten 10 Jahren kontinuierlich gestiegen (aktuell ca. 27%). Auch im Landkreis ist dieser Trend erkennbar: Frauen wenden sich zunehmend an die Obdachlosenhilfe. Mit Antrag vom 07.07.2025 hat der Lebensraum.Diakonie e.V. die Erhöhung der stationären Plätze von 62 auf 72 beim Landkreis beantragt, um einen geschützten Bereich ausschließlich für wohnungslose Frauen einzurichten. Dieser Antrag wurde seitens der Verwaltung abgelehnt.

Zur Situation im Landkreis Lüneburg

  • Der überwiegende Teil der Klient*innen in der stationären Hilfe stammt aus den Obdächern von Stadt und Landkreis Lüneburg. Die Erweiterung entlastet daher unmittelbar die Gemeinden im Landkreis sowie die Stadt Lüneburg.
  • Eine Umwidmung bestehender Plätze ist fachlich nicht möglich – ein echter Frauenschutzbereich erfordert baulich getrennte und geschützte Strukturen.

Fachliche Grundlagen

  • Fachliche Stellungnahmen (u. a. Istanbul-Konvention 2018, Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz 2018, BAG-Wohnungslosenhilfe 2019, Schwerpunktbericht der ZBS Niedersachsen 2019) weisen auf die dringende Notwendigkeit geschlechterspezifischer Schutzangebote hin.
  • Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland ausdrücklich zur Vorhaltung geeigneter Schutzräume für gewaltbetroffene Frauen. Auch nach § 67 SGB XII sind Kommunen verpflichtet, Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten vorzuhalten und bedarfsgerecht zu planen.
  • Im Landkreis Lüneburg existiert bislang kein eigener Frauenschutzbereich in der Wohnungslosenhilfe. Frauenhäuser bieten zwar Schutz bei häuslicher Gewalt, sind jedoch nicht für chronisch wohnungslose oder suchtbelastete Frauen konzipiert. Hier besteht eine strukturelle Versorgungslücke.

Zur Notwendigkeit der Hilfe

  • Frauen in Gewalt- und Obdachlosigkeitssituationen sind häufig traumatisiert. Schutz und Stabilität sind die Voraussetzungen dafür, dass Eigeninitiative und Selbstständigkeit wieder wachsen können. Wird Frauen der Schutz vorenthalten, besteht das Risiko für Rückfälle in Gewalt, Ausbeutung und Krankheit – mit hohen Folgekosten für die Gesellschaft.
  • Gemischt belegte Unterkünfte bergen ein erhebliches Risiko der Re-Traumatisierung und ohne einen geschützten Rahmen bleibt der Zugang zu weiterführenden Hilfen (Suchttherapie, Beschäftigung, Gesundheit) für viele Frauen blockiert.

Finanzierung

  • Das Projekt ist für den Landkreis finanziell tragfähig: 90 % der Kosten werden durch das Land Niedersachsen übernommen, lediglich ca. 10 % der Kosten verbleiben beim Landkreis.

Ziel

  • Mit dem Frauenschutzbereich wird wohnungslosen Frauen ein sicherer, geschützter Rahmen geboten, in dem sie Stabilität finden und Hilfsangebote in Anspruch nehmen können. Das stärkt nicht nur den individuellen Schutz vor Gewalt, sondern entlastet auch Polizei, Kliniken und andere soziale Dienste im Landkreis.
  • Darüber hinaus setzt der Landkreis ein deutliches Signal: Er nimmt seine Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, dem SGB XII und dem Gleichstellungsauftrag ernst und schafft ein Leuchtturmprojekt, das bundesweite Strahlkraft entfalten und anderen Kommunen beispielgebend sein kann.
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Finanz. Auswirkung

 

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