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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2025/324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berichtsvorlage - Beschlussfassung nicht erforderlich.

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Sachverhalt

 

In der Anlage ist der Auszug aus dem Haushaltsplan 2026 für den Fachdienst 51 beigefügt. Den Kreistagsabgeordneten liegt der Haushaltsplanentwurf 2026 in seiner Gesamtfassung vor.

 

Auf Grund der Komplexität der hinter den einzelnen Produkten liegenden Kostenträger benennt die Verwaltung zur besseren Transparenz die den einzelnen Produkten zugeordneten Kostenträger bzw. benennt kurz die aus diesen Produkten finanzierten Leistungen.

 

Zu den einzelnen für das Haushaltsjahr 2026  geplanten Ansätzen trägt die Verwaltung mündlich vor und beantwortet Fragen zu Inhalt und Struktur.

 

351-715 Schulsozialarbeit

Im Rahmen der Schulsozialarbeit erfolgen in Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg und den Sozialräumen sozialpädagogische Kooperationen mit den Grundschulen. Der Landkreis Lüneburg übernimmt die Grundschulsozialarbeit so lange, bis das Land entsprechende Personalressourcen erbringt.

 

361-100 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Dieses Produkt ist nicht in weitere Kostenträger untergliedert. Die hier veranschlagten Aufwendungen werden zur Entgeltung der Tagespflegepersonen (TPP) verwendet. Gleichzeitig werden hier Erträge erwirtschaftet aus dem Bereich Elternbeiträge und Refinanzierung durch Landesmittel. Die hier veranschlagten Ansätze sind auch nach Verabschiedung der neuen Satzung in der Kindertagespflege (ab 01.01.2024) gleichbleibend, da die Anzahl der Kindertagespflegepersonen rückläufig ist.

 

Neben der klassischen Betreuung in Kindertagespflege erfolgt bei diesem Produkt noch die Kostenübernahmen für die Teilnahme an pädagogischen Mittagstischen von Kindern, deren Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation die Beiträge nicht zugemutet werden können.

 

362-100 Jugendarbeit

Auch dieses Produkt ist nicht nochmal in einzelne Kostenträger untergliedert. Im Wesentlichen werden hieraus alle Aktivitäten der Jugendarbeit wie die Unterstützung von Fahrten und Lagern, die Zahlung von Zuschüssen zu Ferienfreizeiten und die Ausbildung von Jugendleitern beglichen. Die Jugendgruppenleiter:innenpauschale beträgt 160 € p.A.. Die Bezuschussung für Fahrten und Lager Inland beträgt 3,60 € p.P./p.T. und 5,00 € p.P./p.T. für Auslandmaßnahmen. Durch die hohe Nachfrage in 2025 wird die Jugendleiterausbildung im Jahr 2026 zweimal angeboten.

 

363-100 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Dieses Produkt gliedert sich in zwei Kostenträger:

363-11001 Jugendsozialarbeit und 363-12001 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

Die Aufwendungen im Bereich des Kostenträgers Jugendsozialarbeit (363-11001) bestehen im Wesentlichen in den Kostenanteilen für die Beteiligung an PACE und der Finanzierung von Beteiligungsprojekten. Seit 2016 erfolgt die Mitfinanzierung der gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit, dem Jobcenter, Hansestadt und Landesschulbehörde gebildeten Jugendberufsagentur.

 

Im Kostenträger Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (363-12001) werden alle Aufwendungen für den Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geleistet. In erster Linie ist hier die Beteiligung an der Finanzierung und Förderung des HaLT-Projektes im Rahmen der Arbeit der Drogenberatungsstelle zu nennen. 

 

363-200 Förderung der Erziehung in der Familie

Dieses Produkt gliedert sich in sechs Kostenträger. 

 

Im Bereich des Kostenträgers 363-21001 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie werden zum einen Förderung des Bundes und des Landes vereinnahmt. Dies sind

  • Mittel aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen/Kinderschutz
  • Familienförderung des Landes
  • Sprachförderung des Landes
  • Landesfinanzierung des gemeinsamen Familienbüros mit der Hansestadt Lüneburg

 

Hiermit korrespondierend sind folgende Aufwendungen zu leisten:

 

  • Evaluation in Kindertagesstätten
  • Sprachförderung in Kindertagesstätten
  • Förderung der Beschäftigung von Familienhebammen im Rahmen der Arbeit der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen/Kinderschutz
  • Finanzierung der gemeinsamen Koordinierungsstelle Frühe Hilfen/Kinderschutz in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lüneburg
  • Verschiedene Projekte der Familienförderung (Handwerkszeug für Eltern und Kinder,
    Starke Eltern etc.)

 

 

Ebenfalls in diesen Produktbereich fällt der Kostenträger Beratung Partnerschaft, Trennung, Scheidung (363-22001), bei dem zurzeit keine Aufwendungen oder Erträge gebucht werden.

 

In diesem Produktbereich findet sich auch der Kostenträger gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem Kind (363-23001). Hier werden in der Regel Kosten für die Unterbringung von Vätern, überwiegend jedoch Müttern, mit ihren Kindern in sogenannten Mutter/Vater/Kind-Einrichtungen aufgewandt.

 

Weiter fällt der Kostenträger Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (363-24001) in den Produktbereich. Hier übernimmt die öffentliche Jugendhilfe Kosten, die nicht durch Krankenkassen getragen werden, sofern eine besondere Notsituation aus Krankheit o.ä. bei den Erziehungsberechtigten vorliegt. Da es sich in der Form der Leistung in der Regel um Vollzeitpflegeangebote handelt, werden die Kosten nicht hier veranschlagt, sondern unter dem entsprechenden Produkt Vollzeitpflege. In Ausnahmefällen werden hier Haushaltshilfen erstattet, wenn der vorrangige Träger, die Krankenkasse, nicht leistet.

 

Ebenfalls erfolgt keine spezielle Aufwendung bei dem Kostenträger Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (363-25001). Die Leistungen, die hierunter zu subsumieren sind, werden in der Regel aus dem Produkt Hilfe zur Erziehung erbracht.

 

Wesentlicher Kostenträger bei dem Produkt 363-200 ist die Finanzierung der sozialräumlichen Arbeit (363-26001). Hier werden alle Leistungen veranschlagt, die für die entsprechenden Vertragsleistungen an die Sozialraumträger in 2026 erforderlich sind, unter Berücksichtigung des Beschlusses 2025/124.

 

363-300 Hilfe zur Erziehung

Innerhalb dieses Produktrahmens, der insgesamt in neun Kostenträger untergliedert ist, finden sich die klassischen Leistungen der Hilfe zur Erziehung. Seit 2020 wird zwischen Hilfen für Minderjährige und Volljährigen unterschieden. Die Volljährigenhilfen werden im Produkt 363-400 abgebildet. Hier sind die Hilfen für Minderjährige abgebildet.

Die wesentlichen Kostenträger sind hier:

 

  • Soziale Gruppenarbeit (363-33001)
  • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (363-34001)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (363-35001)
  • Erziehung in einer Tagesgruppe (363-36001)
  • Erziehung in der Vollzeitpflege (363-37001)
  • Heimerziehung, Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform (363-38001)

 

363-410 Hilfe für junge Volljährige

Seit dem Haushaltsjahr 2020 (01.12.2019) wird das Produkt der Hilfen für junge Volljährige aufgeschlüsselt nach Hilfearten erfasst. 

 

  • Flexible Hilfen für junge Volljährige, 363-41010
  • Soziale Gruppenarbeit für junge Volljährige, 363-41020
  • Erziehungsbeistandschaft für junge Volljährige, 363-41030
  • Vollzeitpflege für junge Volljährige, 363-41040
  • Heimerziehung, Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform für junge Volljährige, 363-41050
  • Intensive sozialpädagogische. Einzelbetreuung für junge Volljährige, 363-41060
  • Stationäre Eingliederungshilfe für junge Volljährige, 363-41070
  • Lerntherapie gem. § 35a SGB VIII für junge Volljährige, 363-41080
  • Schulbegleitung gem. § 35a SGB VIII für junge Volljährige, 363-41090
  • Autismustherapie gem. § 35a SGB VIII für junge Volljährige, 363-41100
  • Flexible amb. Hilfen gem. § 35a SGB VIII für junge Volljährige, 363-41111

 

363-420 Inobhutnahme

Dieses Produkt gliedert sich in zwei Kostenträger:

 

  • Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichem, 363-42001
  • Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, 363-42002

 

363-430 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche

Dieses Produkt gliedert sich in sechs Kostenträger:

 

  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche allgemein, 363-43000
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, 363-43001
  • Lerntherapie gem. § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche, 363-43010
  • Schulbegleitung gem. §35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche, 363-43020
  • Autismustherapie gem. §35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche, 363-43030
  • Flexible amb. Hilfen gem. §35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche, 363-43040
  • Stationäre Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, 363-43050

 

363-500 Adoptionsvermittlung, Gerichtshilfen

Dieses Produkt beinhaltet neben den Personalkosten die Kosten für die Mitfinanzierung des Angebots des Albert-Schweitzer-Familienwerks e.V. zur Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen. Dieses Angebot wird neben den Mitteln des Landkreises Lüneburg auch aus Mitteln der Hansestadt Lüneburg sowie des Landes finanziert. Eine Erhöhung der Personalkosten dieses Angebots erfolgte durch den Jugendhilfeausschuss im Januar 2018 und bedarf der jährlichen Anpassung an die Tarifsteigerungen des TVöD.

 

365-000 Tageseinrichtungen für Kinder

Dieses Produkt ist nicht in weitere Kostenträger untergliedert. In der Bewirtschaftung erfolgen hier

 

  1.       Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für kommunale Kindertagesbetreuung
  2.       Zuschüsse an den übrigen Bereich für Kinderbetreuungsplätze bei freien Trägern.

 

In beiden Fällen handelt es sich um Vertragsleistungen, die auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Gemeinden und Samtgemeinden sowie der Hansestadt Lüneburg geschlossen wurde. Die Vereinbarung wurde im Haushaltsjahr 2021 erneuert und an die neuen Modalitäten (z.B. Beitragsfreiheit) angepasst. Mit dem Haushalt 2025 wurde eine zu verstetigende Aufstockung der Betriebskostenpauschale um 6 Millionen Euro beschlossen. Wovon 3 Millionen im Haushalt 2025 und weitere 3 Millionen im Haushalt 2026 veranschlagt werden sollten.

 

367-500 Erziehungsberatungsstelle

In diesem Produkt werden die Kosten der Erziehungsberatungsstelle bewirtschaftet. Die in diesem Produkt entstehenden Kosten inklusive der Personalkosten werden zu einem Teil durch die Hansestadt Lüneburg refinanziert, da die Erziehungsberatungsstelle ihre Leistungen auch für den Bereich der Hansestadt anbietet.

 

 Die Titel der einzelnen Kostenträger weisen bereits auf die Inhalte hin. Die Verwaltung steht im Rahmen der Sitzung für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: __---___________€

 

b) an Folgekosten:   ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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