Beschlussvorlage - 2025/327
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Hofbüker, Dennis
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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11.11.2025
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Sachverhalt
Der Kreistagsabgeordnete Herr Ingo Götz hat durch schriftliche Erklärung sein Kreistagsmandat niedergelegt. Herr Götz war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Kreistag stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses.
Daher ist die Wahl einer neuen Stellvertreterin bzw. eines neuen Stellvertreters der Ausschussvorsitzenden erforderlich. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der/des Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.
Für die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKomVG). Gewählt wird danach schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht.
Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat.
Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.
Finanz. Auswirkung









