Beschlussvorlage - 2025/305
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025 (im Stand der 1. Aktualisierung vom 29.10.2025)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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05.11.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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12.11.2025
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Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2025 weist im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von rund 28,55 Mio. Euro aus. Zwischenzeitlich haben sich gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan jedoch erhebliche Verschlechterungen ergeben.
So sind im Personalbereich zusätzliche Aufwendungen von rund 6,09 Mio. Euro zu verzeichnen – vor allem durch gestiegene Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. Weitere Belastungen ergeben sich aus höheren Erstattungen an die Hansestadt Lüneburg gemäß Finanzvertrag (5,5 Mio. Euro), im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (rund 4,0 Mio. Euro), in der Jugendhilfe (rund 3,0 Mio. Euro) sowie bei der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (rund 1,0 Mio. Euro). Auf der Ertragsseite sind insbesondere Rückgänge bei den Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage (rund 5,1 Mio. Euro) sowie bei den Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern im Rahmen der Verkehrsüberwachung (rund 1,16 Mio. Euro) zu verzeichnen.
Die genannten Mehraufwendungen und Mindererträge können durch haushaltswirtschaftliche Gegenmaßnahmen - wie der erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperre (rund 5,0 Mio. Euro) sowie durch Verbesserungen bei den allgemeinen schulischen Aufgaben (rund 2,25 Mio. Euro) und im Bereich der Gebäudewirtschaft (rund 1,15 Mio. Euro) – nur teilweise kompensiert werden.
Insgesamt ist nach aktueller Prognose mit einer Erhöhung des Jahresfehlbetrages um rund 19,2 Mio. Euro auf insgesamt rund 47,8 Mio. Euro zu rechnen.
Infolge dieser Entwicklung steigt auch der Bedarf an Liquiditätskrediten deutlich an. Zur Deckung des gestiegenen Liquiditätsbedarfs ist eine Anpassung des Höchstbetrages gemäß § 4 der Haushaltssatzung erforderlich – von bislang 60,0 Mio. Euro auf künftig 80,0 Mio. Euro.
Gemäß § 115 Abs. 2 NKomVG ist der Landkreis Lüneburg aufgrund des erheblich gestiegenen Fehlbetrages, der zusätzlichen Ausgaben und der notwendigen Erhöhung des Liquiditätsrahmens verpflichtet, eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Diese bedarf der Beschlussfassung durch den Kreistag.
Die in den Nachtragshaushaltsplan aufzunehmenden Änderungen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Die Entwürfe der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans werden nachgereicht.
Ergänzende Sachdarstellung vom 29.10.2025:
In der Übersicht der Änderungen aus dem Nachtragshaushalt wurde eine Korrektur vorgenommen: Beim Produkt 111-320 „Liegenschaftsverwaltung/ Gebäudemanagement“ beträgt die Verbesserung zum Ursprungshaushalt nicht 1.150.000 Euro, sondern 950.000 Euro. Der Fehlbetrag im Nachtragsergebnishaushalt erhöht sich dadurch um 200.000 Euro auf 47.963.000 Euro. Eine aktualisierte Übersicht ist als Anlage 1a beigefügt.
Zudem werden die Entwürfe von 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025 als Anlage 2 beigefügt.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 19.496.000 €
b) an Folgekosten:
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
Sonstiges: Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162 kB
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2
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(wie Dokument)
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162,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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