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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der e.novum Lüneburg GmbH in Höhe von 3.157,90 € sowie der Anpassung des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

 

Als Vertreter/-innen des Landkreises Lüneburg im Aufsichtsrat werden Herr Landrat Jens Böther und ein weiteres Mitglied des Kreistages (_______________) benannt.

 

Herr Landrat Jens Böther wird in die Gesellschafterversammlung gewählt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Feststellung des tatsächlichen Zuschussbedarfs von bis zu 18.000 € p.a. eine Zuschussvereinbarung mit der e.novum Lüneburg GmbH zu schließen sowie die Auszahlung für die steuerrechtliche Auskehrung vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

 

Die e.novum Lüneburg GmbH (e.novum) betreibt seit 2000 in Lüneburg ein Innovations- und Gründungszentrum. Dies soll insbesondere die Gründung von jungen, innovativen Unternehmen fördern. Sie leistet damit einen positiven und nachhaltigen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Lüneburg.

 

Die Förderung von Existenzgründungen, technologieorientierten Unternehmensgründungen und innovativen Start-up Unternehmen ist ein wichtiger Faktor, um die regionale Wirtschaftskraft zu stärken, den regionalen Innovationstransfer zu fördern und wissensintensive Arbeitsplätze zu schaffen. In diesem Zusammenhang stellt die Bereitstellung von attraktiven, flexiblen und wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsräumen für junge Unternehmen gerade in den ersten Jahren ihres Bestehens ein wichtiges Förderinstrument dar, um die Überlebenswahrscheinlichkeit der Unternehmen zu erhöhen und strukturelle Nachteile auszugleichen. Mitte 2025 sind etwa 29 Firmen im e.novum ansässig. Hinzu kommt das im e.novum ansässige „Theater im e.novum“ sowie die Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg, welche im Rahmen des Niedersächsischen Startup-Zentrums geförderten Startups Büroräume im e.novum bietet.

 

Die Gesellschaftsanteile des e.novums fallen bisher zu 95 % auf die Rainer-Adank-Stiftung und zu 5 % auf die Wirtschaftsförderung Lüneburg (W.LG).

 

Zum 31.12.2023 wurde der Gesellschaft durch das Finanzamt Lüneburg der steuerliche Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Den Wegfall der Gemeinnützigkeit nimmt die Rainer-Adank-Stiftung zum Anlass, ihre Gesellschaftsanteile abtreten zu wollen.

 

Gesellschaftsrechtliches Vorgehen

 

Durch das geplante Ausscheiden des Hauptgesellschafters zum 31.12.2025 ergibt sich für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg sowie die W.LG die Möglichkeit die Gesellschaftsanteile für einen Kaufpreis von 10 T€ zu übernehmen, um die kommunalen Interessen in der Gründungs- und Wirtschaftsförderung zu fördern. Es ist vorgesehen, dass der Landkreis und die Hansestadt Lüneburg jeweils 30% der Gesellschaftsanteile übernehmen und die W.LG die Anteile auf 40% erhöht. Das e.novum hat zudem einen jährlichen Zuschussbedarf von 60 T€, welcher bei Anteilsübernahme entsprechend dem Geschäftsanteil auf den Gesellschafter umgelegt werden soll, dieses entspricht jährlich 18.000 €. Durch etwaige Synergieeffekte mit der Universität kann der Zuschussbedarf voraussichtlich gemindert werden.

 

Die Aberkennung des steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit hat eine Auskehrung des steuerlichen Vermögens von 127 T€ für steuerbegünstigte Zwecke zur Folge. Da das erforderliche Eigenkapital in der Gesellschaft nicht vorhanden ist, müssen die Mittel für die Auskehrung für steuerbegünstigte Zwecke kurzfristig, entsprechend dem Gesellschaftsanteil der Gesellschafter, zugeführt werden.

 

In dem Kreisausschuss am 05.05.2025 wurde Herr Landrat Jens Böther bereits angewiesen einen Letter of Intent (LOI) zum Erwerb der Gesellschaftsanteile zu unterzeichnen.

 

Der LOI hatte den Zweck, insbesondere gegenüber dem Finanzamt, die Absicht zu erklären, die Gesellschaftsanteile der Rainer-Adank-Stiftung zusammen mit der Hansestadt Lüneburg und der W.LG zu übernehmen sowie nach dem Erwerb der Gesellschaftsanteile dem e.novum die Mittel für die Auskehrung für steuerbegünstigte Zwecke zuzuführen.

 

Der Übernahme der Geschäftsanteile verbunden mit einer Zuschusszahlung und der Mittelzuführung soll nun zugestimmt werden.

 

Für die weitere Entwicklung des Standortes Munstermannskamp 1 ist die direkte Nachbarschaft zum Campus der Leuphana-Universität ein wichtiger Faktor. Die Nähe ist attraktiv für Startups und Gründungen aus dem Kontext der Leuphana sowie für Unternehmen, die an einer direkten Zusammenarbeit mit der Leuphana interessiert sind. Außerdem eignet sich die Liegenschaft auch für eine Nutzung durch temporäre Projekte der Leuphana mit direktem Bezug zu den Themen Gründung und Innovation sowie für Industriekooperationen der Universität. Daher soll nach Auffassung der W.LG zukünftig eine stärkere Integration von Aktivitäten der Universität in das e.novum erfolgen. Dies kann durch die direkte Vermietung von Räumlichkeiten, gemeinsame Veranstaltungen im e.novum umgesetzt werden. Zusätzlich kann perspektivisch eine stärkere räumliche Verbindung von e.novum und Universitätscampus erfolgen, gerade auch in Hinblick auf die geplante Reaktivierung des Bahn-Haltepunktes an der Uelzener Straße. Eine Weiterentwicklung des Standortes soll daher unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklungen des Leuphana-Campus zu einem Universitätsquartier durchgeführt werden.

 

Gem. § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG ist eine Beteiligung des Landkreises Lüneburg am e.novum unverzüglich schriftlich gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Beteiligung kann erst vollzogen werden, wenn innerhalb von sechs Wochen nach der Anzeige keine Bedenken seitens der Kommunalaufsichtsbehörde geäußert wurden oder aber vorzeitig die Freigabe erteilt wurde. Die Beschlüsse stehen daher unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit.

 

Der Gesellschafterversammlung gehören gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Landrat bzw. eine von ihm benannte Vertreterin oder ein Vertreter an.

 

In den Aufsichtsrat entsendet der Landkreis gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages den Landrat bzw. eine von ihr benannte Vertreterin oder einen Vertreter sowie ein weiteres Kreistagsmitglied.

 

Konzeptionelles Vorgehen („Gesamtausblick“)

 

Zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Hansestadt Lüneburg, der W.LG sowie der Leuphana Universität fanden zu den Themen Gründerzentrum und Standort konstruktive Gespräche zur zukünftigen Ausrichtung und Zusammenarbeit statt. Ziel dieser Abstimmungen war es, sowohl die Fortführung des Gründungszentrums im Sinne der Wirtschaftsförderung als auch die Weiterentwicklung des Universitätsbetriebs nachhaltig sicherzustellen.

 

Die Universität steht vor der Herausforderung, ihren Zentral-Campus, der in den vergangenen Jahren an seine räumlichen Grenzen gestoßen ist, zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit im Bildungs- und Forschungsmarkt zu sichern, muss sie sich insbesondere im Bereich der (Pre-)Gründungsförderung sowie bei der Unterstützung innovativer Ideen strategisch breiter aufstellen.

 

Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, das Studierenden optimale Bedingungen für die Entwicklung und Umsetzung unternehmerischer und kreativer Konzepte bietet. Eine zentrale Rolle spielt dabei die räumliche Nähe zum bestehenden Zentral-Campus, um kurze Wege, enge fachliche Verzahnung und interdisziplinäre Zusammenarbeit zu gewährleisten.

 

Vor diesem Hintergrund bieten die Räumlichkeiten des e.novums eine vielversprechende Möglichkeit zur Campuserweiterung. Durch seine Lage in unmittelbarer Nähe zum Zentral-Campus kann es als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gründungsförderung fungieren. Das e.novum könnte dabei nicht nur zusätzliche Flächen für innovative Lehr- und Forschungsprojekte bereitstellen, sondern auch mit der Förderkulisse der Gründung und Etablierung von Unternehmen dienen.

 

Mit einer gezielten Integration des e.novum in die universitäre Infrastruktur ließen sich Synergien zwischen Forschung, Lehre und Unternehmertum fördern. Auf diese Weise kann die Universität ihre Attraktivität für Studierende und Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft weiter steigern und sich langfristig als Motor für Innovation und Gründungskultur in der Region positionieren.

 

Die Universität stellt einen zentralen wirtschaftlichen Impulsgeber und einen bedeutenden Akteur für die Stadtgesellschaft dar. Daher besteht ein gemeinsames Interesse, die räumlichen und strukturellen Voraussetzungen für weiteres Wachstum und erfolgreiche Gründungsaktivitäten zu schaffen.

 

Im Rahmen des erarbeiteten Konzeptes sollen folgende Punkte gemeinsam verfolgt werden:

 

  1. Flächennutzung: Die Fläche des bestehenden Gründungszentrums wird reduziert. Die freiwerdenden Bereiche sollen nach und nach durch die Universität für aktuelle Projekte genutzt werden. Die gemeinsame Nutzung des e.novums durch WLG und Leuphana im Kontext der Gründerförderung ergibt inhaltliche Synergieeffekte und wirkt sich positiv auf die Kostendeckung aus.

 

  1. Gebäudestruktur: Das Bestandsgebäude wird ertüchtigt und bei Bedarf durch Neubauten ergänzt, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.

 

  1. Neubau des Gründungszentrums: Für das Gründungszentrum ist perspektivisch ein eigenständiger Neubau vorgesehen, um eine moderne und bedarfsgerechte Infrastruktur bereitzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 59.257,90 €

 

b) an Folgekosten:    p.a. 18.000 €

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.11.2025 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung

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10.11.2025 - Kreisausschuss

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12.11.2025 - Kreistag

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