Beschlussvorlage - 2025/355
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der Gruppe FDP / Die Unabhängigen vom 03.11.2025 zum Antrag der SPD-Fraktion zum Thema "Antrag auf finanzielle Unterstützung für die energetische Sanierung der MTV-Sportstätte im Sportpark Kreideberg und Ertüchtigung der Halle A"
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Sebastian Brandt
- Beteiligt:
- Fachbereich Soziales; Jugendhilfe und Sport; Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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05.11.2025
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Bereit
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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12.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag des o.g. Antrags der SPD-Fraktion wird insofern geändert als das:
1. die Tranchen á EUR 250.000,00 im Rahmen der Haushalte für die Jahre 2026 und 2027 jeweils auf Antrag ausgezahlt werden.
2. die Zahlung der oben genannten Tranchen unter einer Bedingung steht. Der Betreiber des “Sportpark Kreideberg” beziehungsweise der Halle A verpflichtet sich, Sport- und Kulturvereinen ausdem Landkreis Lüneburg zu deutlich vergünstigten Tarifen Zugang zur Versammlungsstätte zu gewähren. Die Verwaltung wird ermächtigt, Verhandlungen zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Betreiber zu führen.
Sachverhalt
Die Besichtigung des “Sportpark Kreideberg” im Rahmen der Sitzung des Sport-, Partnerschafts-, und Kulturausschusses hat gezeigt, dass eine energetische Sanierung, insbesondere der Halle A, unumgänglich ist.
Die Antragstellerin lässt allerdings außer Acht, dass die Bereitstellung der Mittel noch nicht in 2025erfolgen muss, sondern eine Auszahlung über die Haushalte der Jahre 2026 und 2027 ausreichend ist.
Unerlässlich ist auch eine Regelung zur Nutzungs- beziehungsweise der Zugangsbedingung, die die Antragstellerin nicht hat regeln wollen. Der Landkreis Lüneburg soll nach Beschlussvorschlag der Antragstellerin eine enorme Summe von EUR 500.000,00 aufwenden und damit singulär einen Sportverein unterstützen. Um sicherzustellen, dass die Förderung insbesondere auch den im Landkreis Lüneburg ansässigen Sport- und Kulturvereinen zu Gute kommt, muss sichergestellt werden, dass sie partizipieren. Anderenfalls entstünde eine singuläre und richtlinienunabhängige Förderung, die im weiteren Verlauf anderen Sport- und Kulturvereinen nur schwer zu vermitteln wäre.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 500.000 €
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
Sonstiges:
Berücksichtigung im Haushalt 2026 und 2027
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,8 kB
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