Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2025/345

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Neuaufstellung des gemeinsamen Integrationsbeirates von Stadt und Kreis Vertreter*innen der Integrationsbeiräte Osnabrück, Hannover und Göttingen in die AG zur Neuaufstellung einzuladen und aus den vorliegenden Geschäftsordnungen der drei Integrationsbeiräte bis Ende Januar 2026 einen Vorschlag für den IBR Lüneburg zu entwickeln. 

Reduzieren

Sachverhalt

Mit großer Mehrheit hat der Kreistag am 19.09.2024 beschlossen (s.u.), dass der gemeinsame Integrationsbeirat von Stadt und Kreis neuaufgestellt werden soll in Richtung von mehr politischer Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Aus Sicht der SPD-Fraktion sind die Verwaltungen von Stadt und Landkreis bisher nicht dem Auftrag des Kreistages nachgekommen ein gemeinsames Konzept zu entwickeln.

„Wir beauftragen die Verwaltungen der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg, ein gemeinsames Konzept zur Reformierung und Stärkung des regionalen Gremiums zur Förderung der politischen und sozialen Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte (derzeit genannt „Gemeinsamer Integrationsbeirat für die Hansestadt und Landkreis Lüneburg, IBR) bis zur nächsten Kommunalwahl zu entwickeln und nach der Abstimmung mit Stadtrat und Kreistag zügig umzusetzen. Für die Erarbeitung der Neuausrichtung des IBR soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Verwaltungen von Landkreis und Hansestadt Lüneburg, aus Kreistag und Stadtrat sowie Vertreterinnen und Vertretern mit Migrationshintergrund aus dem aktuellen IBR eingesetzt werden.[Beschluss vom 19.09.2024] 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Arbeitsgruppe hat sich seit dem Beschluss den gemeinsamen Integrationsbeirats von Stadt und Landkreis Lüneburg neu aufzustellen, bereits dreimal getroffen. Bei diesen Treffen wurden zentrale Themen intensiv diskutiert:
 

  • Die Möglichkeit einer (Urnen)Wahl zur demokratischen Legitimation der zukünftigen migrantischen IBR Mitglieder um die Teilhabe und Motivation dieser zu erhöhen, sowie deren Vor- und Nachteile sowie die sowohl rechtlichen als auch organisatorischen Herausforderungen.
  • Der Wille der Vertreterinnen und Vertreter nach einer besseren Einbeziehung durch Verwaltung und Politik.
  • Der Wunsch nach mehr Beteiligung, wie bspw. ein Stimmrecht in Ausschüssen.
  • Die Option einer Teilung des Beirats in eine Stadt- und eine Landkreis-Ebene, um die sozialräumlichen Bedarfe mitzudenken. 
  • Die Vorlage eines Statement-Papiers der migrantischen Gruppe, welches Eckpunkte (Beteiligung, Struktur, Zusammensetzung) einer Neuaufstellung des Beirats skizziert.

Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Arbeitsgruppe in der Ausarbeitung und in der Diskussion über das Statement-Papier. Aus folgenden Gründen verspricht der Einbezug anderer Beiräte in den aktuellen Prozess keinen sachdienlichen Erkenntnisgewinn:
 

  • Zwei Delegierte vom IBR und die Geschäftsstelle nehmen regelmäßig an den Plenarsitzungen des Niedersächsischen Integrationsrat (NIR) teil. Durch die vierteljährlich stattfindenden Plenarsitzungen und die stetige Netzwerkarbeit besteht ein fortlaufender, regelmäßig koordinierter Austausch mit den Mitgliedskommunen des Niedersächsischen Integrationsrat (NIR) über die Arbeit der regionalen Beiräte. Dieser Austausch sorgt bereits jetzt eine für fachliche Fundierung bzgl. der Inhalte der Geschäftsordnungen, Arbeitsweisen und eventuellen Handlungsbedarfen. Ein Hinzuziehen bzw. Einladen der drei ausgewählten Kommunen verspricht diesbezüglich keinen gerechtfertigten Erkenntnisgewinn.
  • Die bestehende Geschäftsordnung sowie die Gemeinsame Vereinbarung vom Lüneburger Integrationsbeirat, sind eng an bewährte Strukturen anderer Gremien angelehnt bzw. kopieren deren Muster. (Aufgaben, Zuständigkeiten, Befugnisse, Zusammensetzung). Eine Einbindung externer Beiräte würde zu Unklarheiten hinsichtlich Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verfahrensabläufen führen und kein klares, tragfähiges Ergebnis liefern.
  • Zudem berichten die regionalen Beiräte in den Plenarsitzungen und im Rahmen der Netzwerkarbeit selbst mitunter von erschwerten Umständen, ihre theoretischen Befugnisse in die Praxis umzusetzen. Eine Erweiterung der jetzigen Prozessdiskussion um weitere Beiräte verschärft eher die etwaigen lokalen Praxisprobleme, statt sie zu lösen, da neue Beteiligte neue Koordinations- und Rechtsfragen mit sich bringen, die zunächst geklärt werden müssen.

Ziel des Verfahrens bleibt daher, die Prozess- und Rechtslage sauber, transparent und rechtssicher zu klären, bevor zusätzliche Beiratsgremien formal in den Beratungsprozess integriert werden. Die Priorität liegt auf einer belastbaren Grundlage, auf der sich später gegebenenfalls konkrete Erweiterungs- oder Anpassungsmaßnahmen ableiten lassen. Nächste Schritte sollen eine Prüfung der bestehenden Geschäftsordnung im Lüneburger Kontext sowie eine nachvollziehbare Abbildung von Kompetenzen, Aufgaben und Befugnissen beinhalten. Erst danach ist eine geregelte Einbindung weiterer externer Beiräte sinnvoll, um eine konstruktive, rechtssichere und praktikable Neuaufstellung zu erreichen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

 

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 x

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.11.2025 - Kreisausschuss

Erweitern

12.11.2025 - Kreistag

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung