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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung

1.) so zeitnah wie möglich zu prüfen, ob eine zeitlich begrenzte Vorhaltung der bisherigen Fähre „Amt Neuhaus“ ein hilfreicher Baustein des neu zu erstellenden Fährkonzepts sein kann.  

2.) die gesamten Kosten für die zeitlich beschränkte Vorhaltung der Fähre „Amt Neuhaus“ von bis zu 2 Jahren (Wartung, Lagerung, Schiffs-TÜV, UVV-Untersuchungen usw.) zu ermitteln und dem Kreistag transparent darzulegen.

3.) zum Fährbetreiber der Fähre „Tanja“ zwischen Darchau/Neu Darchau Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel zukünftig eine engere Zusammenarbeit  beim Betrieb beider Fähren zu erreichen.

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Sachverhalt

Beide Fährverbindungen isoliert zu betrachten, halten wir nicht für zielführend, deshalb stellen wir diesen Änderungsantrag. Weitere Eräuterungen erfolgen mündlich.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2025:

 

Die gegenwärtig im Bau befindliche Elbfähre „Amt Neuhaus-Bleckede“ wird planmäßig im Frühjahr 2026 in den Dienst gestellt und wird die bisherige, über 80 Jahre alte Fähre „Amt Neuhaus“ ersetzen.

 

Die Verwaltung und die MOIN als neue Betreiberin der Elbfähre planen bereits, die „Amt Neuhaus“ zunächst als Back-up für die neue Elbfähre vorzuhalten. Die Anlegestellen in Bleckede und Neu-Bleckede werden künftig baulich so gestaltet sein, dass beide Fähren dort anlegen können, sofern dies zur Aufrechterhaltung des Fährbetriebs erforderlich wäre.

 

In diesem Jahr kam es aufgrund des anhaltenden Niedrigwassers über einen längeren Zeitraum zu Fahrtausfällen der Elbfähre „Tanja“ zwischen Neu Darchau-Darchau mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf die Pendlerinnen und Pendler, darunter auch Schülerinnen und Schüler.

 

Die Verwaltung ist in erste Gespräche eingetreten, um Möglichkeiten zu erörtern für einen Einsatz der alten „Amt Neuhaus“ auch außerhalb der Verbindung Bleckede-Neu Bleckede im Falle eines erneuten Niedrigwasserereignisses.

 

Da die Fähre künftig weiter vorgehalten werden soll sind alle Aufwendungen im Haushaltsplan oder ggfs. in einem zu beschließenden Wirtschaftsplan zu veranschlagen und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Vor diesen Hintergründen entspricht der Inhalt des Antrags den aktuellen Überlegungen der Verwaltung.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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