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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Überführung von stark nachgefragten Rufbusfahrten in Linienfahrten wird beschlossen. Es werden drei Fahrten zwischen Montag und Freitag auf der Rufbuslinie 5251 zwischen Südergellersen, Reppenstedt und dem Lüneburger Rathaus in beide Richtungen in den Linienverkehr integriert. Des Weiteren werden zwei Fahrten zwischen Dahlenburg Markt, Nahrendorf, Kovahl, Pommoissel und auf dem Rückweg über Oldendorf (Göhrde) nach Dahlenburg realisiert. Darüber hinaus gehende, gering nachgefragte Rufbusfahrten werden zukünftig nicht mehr ausgeführt. Die Betriebszeiten des zukünftigen On Demand-Systems (ÖPNV-Taxi) werden zusätzlich zu den angedachten bisherigen ASM-Zeiten auf die Bedienzeiten des Linienverkehrs im ÖPNV ausgedehnt.

 

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Sachverhalt

Der Landkreis Lüneburg ist gesetzlicher Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Alle Verträge mit dem derzeitigen Verkehrsunternehmen KVG wurden fristgerecht gekündigt. Die Verkehrsleistungen sollen ab 01.01.2026 von der kreiseigenen MOIN - Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg und den ausgeschriebenen Subunternehmen erbracht werden. Grundlagen sind der Nahverkehrsplan des Landkreises Lüneburg, die Genehmigungen der Landesnahverkehrsgesellschaft und der vom Kreistag verabschiedete Öffentliche Dienstleistungsauftrag in Verbindung mit der Vorabbekanntmachung der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im Landkreis Lüneburg nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

Die Verkehrsleistung, die in den Abend- und Nachtstunden seit 1997 durch das Anruf-Sammel-Mobil (ASM) abgedeckt wurde, soll künftig laut Nahverkehrsplan durch eine Neuausrichtung des Bedarfsverkehrs im Landkreis Lüneburg abgedeckt werden. Der Nahverkehrsplan wurde am 18.09.2025 für die Jahre 2026-2030 vom Kreistag beschlossen. Vorab wurde am 21.08.2025 im Mobilitätsauschuss das Konzept des ÖPNV-Taxi vorgestellt und als möglicher Ersatz für das ASM vorgeschlagen. Die Gremien haben dem vorgestellten ÖPNV-Taxi-Ansatz zugestimmt.

 

Daraufhin erfolgte gemeinsam mit dem Beraterunternehmen nbsw die Ausschreibung einer Software für die Disposition und Buchung des ÖPNV-Taxi.

 

Zeitgleich lief die Vorbereitung für eine Rufbusausschreibung durch die MOIN GmbH, die nach der erfolgten Subunternehmerausschreibung der Verkehrsleistung folgen sollte. Nach Auswertung der bisherigen Nutzerdaten wurde diese nicht weiterverfolgt.

 

Stattdessen wurden kurzfristig Überlegungen angestellt, wie gut frequentierte Rufbusfahrten in den Linienverkehr integrieren und die weiteren weniger genutzten Fahrten mit einem On Demand-System aufgefangen werden können. Die Prüfung hat ergeben, dass drei Fahrten zwischen Montag und Freitag auf der Rufbuslinie 5251 zwischen Südergellersen, Reppenstedt und dem Lüneburger Rathaus in beide Richtungen als integraler Bestandteil des Liniennetzes möglich sind. Damit wäre auch eine optimierte Anbindung an die Innenstadt  (Haltestellen “Lüneburger Rathaus” und „Am Graalwall“ gegeben. Gleichzeitig wird so auch der Lüneburger Wochenmarkt mittwochs direkt angebunden.

Des Weiteren werden zwei Fahrten zwischen Dahlenburg Markt, Nahrendorf, Kovahl, Pommoissel und auf dem Rückweg über Oldendorf (Göhrde) nach Dahlenburg realisiert.

 

Darüber hinaus erfolgten Gespräche mit den Taxiunternehmen, umd die Kapazitäten und das grundsätzliche Interesse abfragten. Vorteil der Ausweitung des On Demand-Systems ist die Flächenerschließung. Auch in Orten, wo bislang kein Rufbus fuhr, könnten die Menschen zukünftig im ÖPNV mobil sein. Diese Überlegungen erhöhten den zeitlichen Druck bei der Konzeptionierung des Systems, da andernfalls ab dem Januar 2026 zahlreiche ÖPNV-Leistungen ohne Ersatz (ÖPNV-Taxi) wegfallen würden.

 

Um die Verkehrsleistung (Daseinsversorgung) im ländlichen Raum zum 01.01.2026 auch weiterhin anbieten zu können, wird die Vergabe der Software zeitnah durchgeführt. Nur so kann eine 6-wöchige Implementierungsphase den Betriebsstart am 01.01.2026 ermöglichen.

 

Im bisherigen Rufbussystem besteht eine Bedienpflicht gemäß §42 und §44 PBefG. Diese Bedienpflicht verursacht hohe Vorhaltungskosten für Fahrzeuge und Personal. Trotz der Bedienpflicht wurden auch im Rufbussystem Fahrten abgelehnt bzw. nicht jede Fahrt wurde durchgeführt. Das PBefG wird auch im ÖPNV Taxi angewendet und über das Pflichtgebiet beschrieben. Die Vorhaltekosten werden externalisiert und nur durchgeführte Fahrten auch vergütet.

 

Durch die kurzfristige Umwidmung von Rufbusfahrten in Linienfahrten und das ÖPNV Taxi Angebot müssen die Rahmenbedingungen für das ÖPNV Taxi angepasst werden. Dies bedarf auch Gremienläufe zur Taxiverordnung bei der Hansestadt. Diese Anpassungen müssen zeitnah umgesetzt werden, damit das ÖPNV Taxi System in voller Angebotsstärke am 1.1.2026 begonnen werden kann.

 

Die Überführung von stark nachgefragten Rufbusfahrten in Linienfahrten und die Ausweitung des ÖPNV-Taxis sind insgesamt wirtschaftlicher als die Ausschreibung der bisherigen Rufbus-Linien. Für die Umstellung einzelner Rufbusfahrten in Linienfahrten werden 260.000 Euro Kosten jährlich entstehen. Für die Ausweitung des On Demand.Systems ist insgeamt mit Kosten in Höhe von 3,5 Mio Euro zu rechnen.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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