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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2021/520-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berichtsvorlage - Beschlussfassung nicht erforderlich.

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Sachverhalt

Allgemeines zum Förderprogramm:

Seit Anfang 2022 werden aus dem investiven Strukturentwicklungsfonds Maßnahmen zur energetischen Sanierung im privaten Wohneigentum jährlich mit 60.000 € gefördert.

Der Landkreis fördert Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern sowie Außen- bzw. Wohnungstüren, die Optimierung von Heizungsanlagen und die Erneuerung oder den Einbau von Lüftungsanlagen. Der Fördersatz beträgt 30% mit einem Höchstbetrag von 1.000 € pro Wohneinheit.

 

Dem Beschluss 2023/020 folgend, wird dem Ausschuss am Ende des Jahres eine Übersicht über die eingegangenen Anträge präsentiert.

 

Aktueller Sachstand zu den Anträgen im Stand vom 03.11.2025:

Insgesamt wurden 65 Anträge gestellt, wovon 62 bewilligt werden konnten. Zwei Anträge wurden zurückgezogen und ein Antrag musste abgelehnt werden. Der Fördertopf mit einer Höhe von 60.000 € ist seit Juli 2025 ausgeschöpft.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Beschlüsse

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17.11.2025 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030

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