Beschlussvorlage - 2025/342
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung des Förderprogramms des Landkreises Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Rebecca Soffert
- Verantwortlich:
- Hoveida, Janna
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Klimaneutralität 2030
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Beratung
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17.11.2025
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Bereit
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Kreisausschuss
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Beratung
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Bereit
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Kreistag
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1.) Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zum Förderprogramm „Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ werden angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, privaten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern für die energetische Sanierung einen Zuschuss gemäß der überarbeiteten Förderrichtlinie zu gewähren. Die Mittel stehen jährlich im Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, bereit.
2.) Die Verwaltung wird berechtigt, eingehende Anträge zum Förderprogramm „Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ eigenständig ohne zusätzlichen Beschluss zu bewilligen. Im 4. Quartal oder sobald die Gesamtfördersumme erreicht ist, berichtet die Verwaltung zusammenfassend über die bewilligten Anträge.
Sachverhalt
Seit Anfang 2022 werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum jährlich mit 60.000 € gefördert. Die Bewilligung der Anträge erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts. Die Mittel stehen jährlich im investiven Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, zur Verfügung.
Die Änderungen des bundesweiten Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“, an dem sich das Förderprogramm des Landkreises orientiert, machen eine Überarbeitung notwendig. Des Weiteren sollen Anpassungen auf Grundlage der Erfahrungswerte der letzten Jahre die Richtlinie verständlicher machen, die Prozesse vereinfachen und somit Bürokratie abbauen.
Die Änderungsvorschläge sind im beigefügten Dokument sichtbar gemacht. Die Verwaltung erläutert diese in der Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030.
Aus den unten genannten Gründen soll die Verwaltung auch weiterhin berechtigt werden, Förderanträge ohne vorherige Beratung im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 eigenständig zu bewilligen bzw. abzulehnen:
- Eine zeitnahe Bewilligung nach Antragsstellung ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung der Sanierungsvorhaben.
- Es gibt klare Vorgaben zur Antragsbewilligung, d.h. eine Bewilligung (vorbereitet durch die Verwaltung) ist eindeutig und eine Ablehnung durch den Ausschuss damit unwahrscheinlich.
- Es handelt sich um Anträge von geringen Förderbeträgen pro Antrag (max. 1.000 €).
- Der Verwaltungsaufwand wird reduziert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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165 kB
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3
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(wie Dokument)
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131,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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152,7 kB
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