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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/342

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.)   Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zum Förderprogramm „Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ werden angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, privaten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern für die energetische Sanierung einen Zuschuss gemäß der überarbeiteten Förderrichtlinie zu gewähren. Die Mittel stehen jährlich im Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, bereit.

2.)   Die Verwaltung wird berechtigt, eingehende Anträge zum Förderprogramm „Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ eigenständig ohne zusätzlichen Beschluss zu bewilligen. Im 4. Quartal oder sobald die Gesamtfördersumme erreicht ist, berichtet die Verwaltung zusammenfassend über die bewilligten Anträge.

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Sachverhalt

Seit Anfang 2022 werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum jährlich mit 60.000 € gefördert. Die Bewilligung der Anträge erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts. Die Mittel stehen jährlich im investiven Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, zur Verfügung.

 

Die Änderungen des bundesweiten Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“, an dem sich das Förderprogramm des Landkreises orientiert, machen eine Überarbeitung notwendig. Des Weiteren sollen Anpassungen auf Grundlage der Erfahrungswerte der letzten Jahre die Richtlinie verständlicher machen, die Prozesse vereinfachen und somit Bürokratie abbauen.

 

Die Änderungsvorschläge sind im beigefügten Dokument sichtbar gemacht. Die Verwaltung erläutert diese in der Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030.

 

Aus den unten genannten Gründen soll die Verwaltung auch weiterhin berechtigt werden, Förderanträge ohne vorherige Beratung im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 eigenständig zu bewilligen bzw. abzulehnen:

- Eine zeitnahe Bewilligung nach Antragsstellung ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung der Sanierungsvorhaben.

- Es gibt klare Vorgaben zur Antragsbewilligung, d.h. eine Bewilligung (vorbereitet durch die Verwaltung) ist eindeutig und eine Ablehnung durch den Ausschuss damit unwahrscheinlich.

- Es handelt sich um Anträge von geringen Förderbeträgen pro Antrag (max. 1.000 €).

- Der Verwaltungsaufwand wird reduziert.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen:  60.000 

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.11.2025 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030

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